Wir ein KFZ Stellplatz der verpflichtend zur Wohnung gehört (der dazugemietet werden muss!) vom Jobcenter übernommen?

5 Antworten

Meines Wissens würde das nur dann möglich sein, wenn du den Stellplatz oder eine Garage vertraglich bedingt mieten musst, dir die Untervermietung vom Vermieter vertraglich untersagt würde, Anmietung der Wohnung also ohne Stellplatz oder Garage nicht möglich war bzw. wäre und die Kosten insgesamt im Rahmen der Angemessenheit der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete bleiben würden.

Bei mir z.B. ist im Mietvertrag auch der Kabelanbieter vorgeschrieben, der Vermieter hat also einen Vertrag mit dem Anbieter, daher muss das Jobcenter auch diese Kosten berücksichtigen und übernehmen.


surfgirl29 
Fragesteller
 25.10.2020, 01:18

Es gelten meines Wissens nach während und bedingt durch Pandemie Sonderregelungen. Ergo müssten die Kosten übernommen werden, da vertraglich fixiert?

0
isomatte  25.10.2020, 06:31
@surfgirl29

Das hat damit nichts zu tun, weil ein Stellplatz oder eine Garage nicht zu den angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete gehört.

Also selbst wenn du mit den Kosten für den Stellplatz im Rahmen der Angemessenheit der KDU - liegen würdest, würde das Jobcenter diese Kosten für den Stellplatz nicht übernehmen bzw. anerkennen, wenn z.B. die Untervermietung durch den Vermieter im Mietvertrag nicht untersagt würde.

Wenn es nicht um einen Stellplatz oder Garage gehen würde und nur die KDU - unangemessen wäre, dann würde die Prüfung der Angemessenheit bei einem Erstantrag erst einmal für 6 Monate entfallen und die Kosten müssten voll anerkannt und bei Bedarf voll übernommen werden.

Müsste man danach einen WBA - stellen, dann würde man zumindest eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung bekommen und dann würden die unangemessenen KDU - in der Regel für weitere 6 Monate anerkannt und übernommen.

Vor dieser Sonderregelung hat man bei unangemessenen KDU - bei einem Erstantrag gleich diese Aufforderung zur Kostensenkung bekommen.

Kannst also nur deinen Antrag stellen und abwarten was du für einen Bescheid bekommst und dann ggf. die dir zur Verfügung stehenden Rechtsmittel einlegen, die dann zunächst ein schriftlicher Widerspruch wären und danach Klage vor dem Sozialgericht, sollte deinem Widerspruch nicht stattgegeben werden.

0

Hartz 4 ist viel Einzefallentscheidung, daher normalerweise könnte aber unter bestimmten Umständen sein.

Fakt ist, das wird dir im Rahmen der Zustimmung für ein Mietangebot geklärt.

Meiner Meinung nach ist das ggf. eine Einzelfallentscheidung.

"Richtungsweisende" Urteile oder Vergleichbares hierzu sind/ist mir nicht bekannt.

Wenn er nicht extra im Mietvertrag aufgeführt ist, dann zahlt auch das JC.

Dürfte schwierig werden das dem Amt zu vermitteln.