Wiener wohnen und Genossenschaftswohnung?
Hallo euch, wir sind letztes Jahr in eine Gemeindewohnung gezogen, die Umgebung ist für uns furchtbar und würde am liebsten gestern wieder ausziehen. Wir wollten uns Genossenschaftswohnungen ansehen, habe auf der Seite von Wiener Wohnen gesehen, dass man 2 Jahre an der gleichen Adresse wohnen muss bevor man wechselt. Jetzt meine Frage gilt diese Frist nur für Gemeindewohnungen? Können wir uns Genossenschaftswohnungen ansehen? Gehören die zu Wiener Wohnen? Habe gelesen, man kann sich direkt bei dem Bauträger anmelden aber auch auf der Seite von Wiener Wohnen gibt es Genossenschaften. Sry für den langen Text, ich hoffe jemand kann mir hier helfen ich konnte im Internet nichts dazu finden. Lg
1 Antwort
Generell ist es so, dass du 2 Jahre in Wien, und ich glaube auch an einer Adresse, deinen Hauptwohnsitz haben musst, ehe du dich für eine Wohnung von Wr. Wohnen anmelden kannst. Wie lange du in dieser Wohnung lebst ist egal.
Wie die Regelungen bei Genossenschaften sind, weiß ich nicht, die findest du aber sicher auf deren Seiten.
Am besten fragst du direkt bei der Wohnberatung Wien nach. Die können dir auf alle Fälle alle nötigen Informationen geben.