Wie viel wohngeld in der ausbildung?

4 Antworten

Wenn es deine Erstausbildung ist und Du auf Grund von zu hohem Einkommen der Eltern oder eigener Nettovergütung kein Anspruch auf BAB - besteht, dann hast Du aber im Regelfall zumindest dem Grunde nach Anspruch darauf und bist auch dann von Wohngeld ausgeschlossen.

Selbst wenn dein Umzug durch die Ausbildung notwendig wäre und deine Eltern leistungsfähig sind, müssten sie dir keinen Unterhalt mehr zahlen, wenn es sich bei diesen 760 Euro um deine Nettovergütung handeln sollte, also was Du dann auf dein Konto bekommst.

Denn derzeit stünde dir dann Unterhalt von 860 Euro, von der Nettovergütung kannst Du pauschal 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen abziehen.

Dann blieben aber immer noch 660 Euro anrechenbare Nettovergütung und deine Eltern müssten dir dein Kindergeld von dann 237 Euro geben, wenn sie dir nicht min. Unterhalt in dieser Höhe zahlen.

Damit würdest Du dann auf etwa 897 Euro an anrechenbarem Einkommen kommen und das läge dann über deinem Unterhaltsanspruch von derzeit 860 Euro.

Außerdem müsstest Du schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.

Aber wie gesagt würde das in der Erstausbildung dann eh egal sein !

Wer dem Grunde nach Anspruch auf BAB hätte, bekommt kein Wohngeld

Deine Eltern sind übrigens bis zum Abschluss der ersten Ausbildung für Dich unterhaltspflichtig

deine Eltern sind für deinen unterhalt zuständig, dort musst du um Unterstützung fragen.

wenn es kein BAB für dich gibt gibt es jenseits des kindergeldes nur noch unterhalt

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung in beruflichen Fragen

deine Eltern sind unterhaltsverpflichtet, bis zum Abschluss der Ausbildung