Wohngeld bei zwei Azubis?

2 Antworten

Ihr müsstet erst einmal schon Mieter von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.

Bekommt ihr BAB - oder Bafög - bzw.habt auch nur dem Grunde nach Anspruch darauf, dann seid ihr beide von Wohngeld ausgeschlossen.

Es könnte dann nur gemeinsam ein Anspruch bestehen, wenn zumindest einer von euch keines von beiden bekommt und auch dem Grunde nach keinen Anspruch darauf hat.

Also nicht nur deshalb nichts bekommt, weil die Eltern ein zu hohes Einkommen oder man selber eine zu hohe Vergütung hätte, auch dann wäre man von Wohngeld ausgeschlossen.

Wenn ihr aber unter 25 nicht mehr bei den Eltern lebt, dann stünde euch zumindest das Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn ihr von den Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommen würdet.

Bei Ausbildungen besteht in der Regel kein Anspruch auf Wohngeld. Hier gibt es BAB oder (bei schulischen Ausbildungen) BAföG.