Ablehnungsbescheid über BAB - bei zweiter Ausbildung?
Hallo zusammen,
ich (26) habe bereits ein Studium abgeschlossen (Lehramt) und möchte im August eine Ausbildung beginnen. Damit habe ich ja keinen Anspruch mehr auf BAB, möchte aber Wohngeld beantragen, wofür ich den Ablehnungsbescheid über das BAB brauche.
Zum BAB-Antrag habe ich das Zeugnis meines Studienabschlusses beigefügt. Natürlich müsste ich eigentlich auch Einkommensnachweise meiner Eltern beifügen, würde sie aber gerne mit dem Papierkram verschonen. Meint Ihr, der Nachweis darüber, dass es meine zweite Ausbildung ist, reicht, um den Ablehungsbescheid über die BAB zu erhalten? Hat jemand mal eine ähnliche Situation erlebt?
Liebe Grüße. Freue mich auf Antworten.
1 Antwort
Ich würde da einfach ein Schreiben an die Agentur für Arbeit schicken, darin um eine Ablehnung für die Beantragung des Wohngelds bitten, da Du bereits ein abgeschlossenes Studium hast.
Dazu würde ich dann einfach eine Kopie deines abgeschlossenen Studiums beilegen.
Würdest Du dann überhaupt die sonstigen Voraussetzungen erfüllen ?
Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum sein und das benötigte Mindesteinkommen von 80 % Deines ALG - 2 ( Hartz - lV ) Bedarfs vom Jobcenter erreichen !
Bei einem Single z.B. wären das derzeit min. 446 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + min. noch deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom und von diesem Bedarf müsstest Du dann auf min. 80 % eigens Einkommen kommen.
Danke für die Antwort! Ja, ich hab jetzt das Zeugnis mit eingereicht und warte mal ab, was sie mir antworten. Wohngeldberechtigt wäre ich mit meinem gehalt, das hat mir der Wohngeldrechner gesagt.