Wenn es keine konkreten Hinweise auf einen Täter gibt, kommen die Seriennummer und andere Identifizierungsmerkmale in eine Datenbank, das Verfahren wird durch die Staatsanwaltschaft eingestellt.

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Nein. Ohnehin sind die Lieferzeiten nahezu immer nur "voraussichtlich", garantiert wird da in der Regel nichts.

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Objektiv nein. Du bis zu dem Zeitpunkt noch nicht Eigentümer und darfst daher nicht über das Produkt verfügen. Dass du die Absicht hat, das Produkt zu erwerben, genügt nicht - schon weil ja noch gar nicht klar ist, ob der Verkäufer es dir überhaupt tatsächlich verkaufen will (niemand muss mir dir Geschäfte machen).

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Antragsberechtigt sind und bleiben deine Eltern. Du kannst aber, wenn deine Eltern dir das Kindergeld nicht weiterleiten oder dir sonst angemessenen Unterhalt gewähren, einen so.g. "Abzweigungsantrag" stellen. Mit diesem Stichwort solltzest du entsprechende Formulare finden, ansonsten einfach mal bei der Familienkasse anrufen.

Das macht allerdings nur Sinn, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst und dir deine Eltern auch nicht (ggf. zusammen mit dem Unterhalt) weiterleiten.

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Das klingt... kreativ. Vor der Auslösung der Bestellung muss ein finaler Preis angezeigt worden sein - der ist dann auch grundsätzlich bindend (Anfechtungsgründe mal außen vor gelassen).

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Der Lehrer entscheidet nicht, ob er haftet. Eine mögliche Haftung ergibt sich von Gesetz wegen und ist im Einzelfall zu prüfen.

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wenn ich nun in einem Fahrzeug angehalten werde, was Bauartbedingt mehr als 40 km/h fährt

Ein solches Fahrzeug wäre nicht von deiner Fahrerlaubnis erfasst. Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 Abs. 1 StVG) ist eine Straftat. Nach allgemeinem Strafrecht wird es auf eine Geldstrafe hinauslaufen, eine Freiheitsstrafe ist hier zwar möglich, aber bei Ersttätern sehr unüblich. Im Jugendstrafrecht wird es wohl auf eine gehobene Anzahl Sozialstunden und Verkehrsunterricht o. ä. (§ 10 / § 15 JGG) hinauslaufen. Ggf. wird auch eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis erteilt.

Dazu kommen zwei Punkte im FAER (Anlage 13 Nr. 2.1.11 FeV), die fünf Jahre lang stehen bleiben (§ 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a StVG). Auf einen eventuellen PKW-Führerschein wird sich das auch nicht gerade positiv auswirken, über solche Vorfälle wird grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde informiert, die darüber dann im Einzelfall entscheidet.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

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da eine solche Urkunde nicht mit der Post verschickt wird

Und wer behauptet das? Die offizielle Webseite ließt sich da anders, da ist die Rede von einem Postversand bei Onlinebeantragung: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11254336/n0/

Deine Mutter zu verklagen würde Monate bis Jahre dauern. Und eine Straftat ist hier nicht erkennbar.

PS: Finger weg von dubiosen Drittanbietern und Betrugsseiten!

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Nein

Zumindest nicht so platt, wie es von den üblichen Populisten immer wieder gefordert wird. Nicht umsonst lehnen nahezu alle Experten eine pauschale Absenkung des Strafmündigkeitsalters ab.

Fängt schon die Frage an, was wir mit dem Sexualstrafrecht machen: Wir billigen 13-Jährigen nicht zu, über ihr Sexualleben zu entscheiden (um es jetzt mal bewusst polemisch zu formulieren), sie sollen aber bereits die strafrechtliche Verantwortung für komplexe Tathandlungen übernehmen? Und wenn 13-Jährige aneinander "sexuelle Handlungen" (und der Begriff ist relativ weit auszulegen) vornehmen, werden beide wegen einem Verbrechen (kein Vergehen, ein Verbrechen!) angeklagt?

Verurteilungen von Kinder unter 14 Jahren gab es btw. zuletzt in der Nazizeit...

Trotzdem müssen wir darüber diskutieren, wie wir mit straffälligen Kindern umgehen. Theoretisch hat der Staat bereits die nötigen Eingriffsmittel in der Hand - er nutzt sie nur oft schlichtweg nicht.

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Dass jemand einen Anwalt haben möchte, bedeutet nicht, dass er ihn auch braucht. Und wer wirklich einen Anwalt braucht und kein Geld hat, hat die Möglichkeiten, diesen über Beratungshilfescheine und Prozesskostenhilfe zu bekommen.

Die pure Zahl an Klagen im Sozialrecht und Asylrecht deutet eher auf das Gegenteil hin. Provokante Gegenthese: Es ist zu einfach, zu klagen, daher macht es jeder wegen absoluten Nichtigkeiten und bei minimalen (oder gar keinen) Erfolgsaussichten.

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Diese Kosten trägt deine KFZ-Haftpflichtversicherung, die prüft auch, ob die Rechnung korrekt ist. Also nimm Kontakt mit deiner KFZ-Haftpflichtversicherung auf.

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Kommt darauf an, ob du wertvollen Hausrat hast. Wenn nein, kann man auch ganz gut darauf verzichten. Versichern solltest du primär Risiken, die existenzbedrohend sind. Dazu gehören alle Haftungsrisiken - Eigentumsversicherungen in der Regel aber nicht (von Immobilien einmal abgesehen).

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Geknallt haben kann viel. Gibt Knallköppe, die Böller u. ä. in die Mülltonnen packen... Das wäre dem Zustand der Müllabfuhr in der Tat nicht zuträglich.

Wenn es nur Steine waren - mehr als ein paar Macken machen die erst mal nicht. Da sind Batterien und Spraydosen ein sehr viel größeres Problem...

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Das ist inzwischen leider nicht so ungewöhnlich - auch die Behörden ersaufen in Bürokratie. Unser Bauantrag (Frist 6 Wochen!) ist nach über vier Monaten immer noch nicht beschieden... Und von den hiesigen Stadtwerken will ich gar nicht erst anfangen.

Letztlich ist die Frage, wie viel Stress du machen willst. Möglichkeiten wären:

  • Selbst immer wieder an die Bearbeitung erinnern, telefonisch, schriftlich, persönlich.
  • Schriftliche Beschwerde beim Behördenleiter.
  • Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht (das wäre das ganz große Fass und dauert faktisch auch ziemlich lange)
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Wenn du die ausdrückliche Erlaubnis des Rechteinhabers dazu hast oder das Werk gemeinfrei ist: Ja. Ansonsten natürlich nicht.

Privatkopien sind nur für die private Verwendung (einschließlich des eigenen Haushalts) zulässig.

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Vom Gesetz her könnten die den Unfall auch selbst aufnehmen. Die Dienstvorschriften aber in der Regel (immer?) vor, dass der Unfall durch eine andere Streife, teilweise sogar durch eine Streife einer anderen Polizeiwache aufgenommen werden soll.

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1§ 172.(1) Der Ehebruch wird, wenn wegen desselben die Ehe geschieden ist, an dem schuldigen Ehegatten, sowie dessen Mitschuldigen mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft.

Dafür wirst du allerdings eine Zeitreise machen müssen, der Paragraph wurde 1969 leider abgeschafft ;)

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.xls oder .xlsx?

Erstere kann durchaus Makros enthalten. Bei der Dateiendung .xlsx hingegen dürfte im Normalfall nichts passieren. MS Office hatte zwar auch schon Lücken, die sich durch das Nachladen von Daten in DOCX bzw. XLSX-Dateien ausnutzen ließen, aber wenn dein Officepaket auf einem aktuellen Updatestand ist, sollte da nichts passieren.

und jetzt meldet sich der Typ nicht

Der Zusammenhang erschließt sich mir ohnehin nicht wirklich.

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