- Ja, der Verkäufer kann jederzeit bis zur Unterzeichnung des KV beim Notar anderweitig verkaufen
- Wenn es eine derartige Vereinbarung gab und die Freundin den Notar sich darauf verlassend mit dem Entwurf beauftragte, dann kann es sein, dass auf Seiten des Verkäufers eine vorvertragliche Pflichtverletzung vorliegt.
- Sollte man auf jeden Fall von einem Fachanwalt prüfen lassen
- Ein neuer Eigentümer übernimmt den mit dem ehemaligen Eigentümer vereinbarten Mietvertrag mit allen Vereinbarungen. Ein neuer Mietvertrag ist nicht notwendig.
- Im Mietvertrag wird zwar die Betriebskostenvereinbarung erwähnt, aber das heißt nicht, dass man alle erwähnten Kosten umlegen muss. Daher auch die Möglichkeit der Auswahl (ankreuzen).
- Nachdem das 19 Jahre lang so abgerechnet wurde, ist das offensichtlich auch zwischen Mieter und Vermieter gewollt. Wie unter 1. erwähnt, muss ein Käufer sich an diese Vereinbarungen halten.
"Die Garage ist weitervermietet"
Hast Du die Garage vermietet oder der Eigentümer?
Mit den Bauplänen zu einem Architekten gehen. Der prüft dann alles weitere
Warum einen Immobilienmakler beauftragen und bezahlen, wenn man dann doch die Arbeit selbst machen will? Letztendlich führt das nur zu Problemen, wenn dieselbe Immobilie mehrfach angeboten wird.
Rein rechtlich kannst Du natürlich mit dem Makler vertraglich vereinbaren, dass Du die Immobilie auch selbst anbietest.
Wenn diese Vorgaben bei der Genehmigung der Hundehaltung gemacht wurden, dann ist das in Ordnung. Ansonsten nein.
Die Kaution ist an den Vermieter oder die von diesem beauftragte Person zu zahlen. Daraus ergeben sich folgende Fragen, die Du prüfen solltest:
- Was ist im Mietvertrag zum Thema Kaution vereinbart? Üblicherweise wird die Kaution auf ein vom Vermögen des Vermieters getrenntes Konto überwiesen.
- War die Hausverwaltung zur Entgegennahme der Kaution berechtigt? Falls nein, dann hast Du ein Problem
Ja, das ist möglich, wenn das im Mietvertrag so vereinbart wurde. Das gilt allerdings nicht für Warmwasser und Heizung
Bei diesem Abrechnungszeitraum (1.10. - 30.9.) dürfen Kosten, die danach anfallen, nicht berücksichtigt werden
Nicht Ihr müsst kündigen, sondern der Vermieter muss bei Eigenbedarf kündigen. Dies muss aber sehr gut begründet werden.
Wendet Euch im Zweifel an den örtlichen Mieterverein
Als neuer Eigentümer kannst Du dem Makler die Nutzung eines derartigen Fotos (nicht-öffentlicher Raum) untersagen. Wenn er sich nicht darin hält, musst Du zur Not klagen. Ob es das Wert ist, kannst nur Du entscheiden
Es kommt auf die Formulierung im Mietvertrag an, ob die Flächenangabe zur Beschaffenheitsvereinbarung wird. Es muss auch angegeben werden nach welcher Vorschrift die Wohnfläche bestimmt wird. Wird die Wohnfläche bei der Betriebskostenabrechnung verwendet, muss diese exakt stimmen. Ansonsten gewähren die Gerichte ein gewisse Abweichung.
Also, einfach die Wohnfläche nach WoFlV bstimmen (lassen) und dann mit dem Vermieter darüber sprechen
Es gibt sogenannten Rotschimmel, der allerdings in sehr feuchten Bereichen, z.B. Bad/Dusche) auftritt. Leider kann man das auf den Bildern sehr schlecht erkennen
Da Du die Code-Karte hast, kannst Du die Schlüssel bei jedem Schlüsseldienst, die Basi-Schließsysteme anbieten, machen lassen.
Eigentlich gibt man bei Messungen der Luft die Belastung in Fasern pro m3 an. Was die konkret gemessen haben, kann Euch nur das Labor beantworten, das die Messungen durchgeführt hat.
Am Rande bemerkt, die Messung der Luftbelastung gibt keinen Aufschluss über die Belastung durch welchen Baustoff
Marktüblich sind je 3,57% (incl. gesetzl. Mwst) vom Käufer und Verkäufer. Da es keine gesetzliche Regelung zur Höhe der Provision gibt, ist diese frei verhandelbar. Es müssen nur die gesetzlichen Vorgaben nach §§ 656 a-d beachtet werden. Siehe auch https://www.gg-immobilien.de/maklerprovision/
Wenn McMakler Dir während der Vertragslaufzeit den (späteren) Käufer nachgewiesen hat, dann bist Du wahrscheinlich provisionspflichtig. Das hängt aber von der konkreten Formulierung des Maklervertrages ab. Ohne eine Individualvereinbarung kann aber ein Makler Dir nicht verbieten, selbst einen Käufer zu suchen. Eine derartige Klausel im Maklervertrag wäre ungültig.
Wahrscheinlich wirst Du Dich an einen Fachanwalt wenden müssen. Einen Tip habe ich aber noch. McMakler ist Mitglied im Immobilienverband IVD. Hier gibt es einen sogenannten Ombudsmann, der einen Fall wie Deinen KOSTENFREI prüft. Das gibt Dir eine sehr gute Einschätzung Deiner Erfolgsaussichten.
https://www.ombudsmann-immobilien.net/
Jeder, der sich Geld oder ein geldwertes Produkt leiht, und das zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer vertraglich vereinbart wurde
Wenn das MFH nicht in Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde, gibt es keine rechtlichen Probleme. Sicherheitshalber mit dem zuständigen Bauamt abklären.
Ob technische Probleme dagegen sprechen, kann hier ohne Pläne und Besichtigung vor Ort nicht geklärt werden.
Ja, da passt etwas nicht. Der Abrechnungszeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2023 ist in Ordnung. Warum sollte der Januar dann nochmals abgerechnet werden??
Kleinreparaturen haben nicht mit der Betriebskostenabrechnung zu tun. Im geschilderten Fall sind das auch keine vertraglich vereinbarte Kleinreparaturen, da der festgelegte Betrag überschritten wurde.