Unterschrift bei Arbeitsvertrag mit digitalem Eingabestift gültig?

3 Antworten

Ja!

Da ein Arbeitsvertrag selbst zu seiner Wirksamkeit nicht schriftlich geschlossen werden muss, ist jede Art der diesbezüglichen Willensbekundung wirksam (schriftlich, mündlich, digital/Textform, übereinstimmendes Verhalten).

Anders sieht es aus mit den wesentlichen Vertragsdetails des Arbeitsvertrages:

Diese müssen entsprechend dem Nachweisgesetz NachwG dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber - zur Zeit noch - schriftlich, also mit eigenhändiger Originalunterschrift (Schriftform), ausgehändigt werden. Die Regierung plant zur Vereinfachung aber eine Gesetzesnovelle, sodass dann auch lediglich eine Textform (digital) erlaubt wäre.

Rechtlich heißt es „Eigenhändige Unterschrift”, also auf einem echten Dokument. Grafische digitale Varianten sind nicht rechtssicher.

Was es schon ewig gibt, aber bis heute nicht angewendet wird, sind „Digitale Signaturen”. Das ist ein digitaler Schlüssel, der dich als du ausgibt, wie ein Ausweisdokument mit Foto (Personalausweis, Führerschein, …)

Familiengerd  28.03.2024, 10:47
Rechtlich heißt es „Eigenhändige Unterschrift”, also auf einem echten Dokument. Grafische digitale Varianten sind nicht rechtssicher.

Das betrifft nicht den Arbeitsvertrag an sich.

Siehe dazu meine eigene Antwort.

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Mikrogramm  28.03.2024, 14:06
@Familiengerd

Ok, danke. Bin nicht so in dem Thema drin. Die digitalen grafischen Spielereien mit Unterschriften in digitalen Dokumenten kann man sich ersparen.

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Da gehen die Meinungen noch etwas auseinander. Vorallem je nach Land.

Eine einfache Unterschrift über Smartphone wird da eher weniger reichen.

https://www.d-velop.de/blog/prozesse-gestalten/digitale-unterschrift-rechtsgueltig/#:~:text=Dokumente%2C%20welche%20gesetzlich%20der%20Schriftform,%C2%A7%20126%2C%20126a%20BGB).

Die andere Frage wäre halt noch, wird es vom Arbeitgeber akzeptiert?

Familiengerd  28.03.2024, 10:49

Das betrifft (in Deutschland) nicht den Arbeitsvertrag an sich.

Siehe dazu meine eigene Antwort.

Da gehen die Meinungen noch etwas auseinander.

Nein.

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