Kaufvertrag für wen gültig(hund)?

9 Antworten

Zunächst einmal hat Eigentum relativ wenig mit Besitz zu tun. Besitz ist nur die tatsächliche Sachherrschaft an einer Sache, Eigentum ein Recht an der Sache.

Ob du Eigentümerin des Hundes geworden bist hängt davon ab, was zwischen deinem Freund und dem Züchter vereinbart wurde. Er kann sowohl selbst Eigentümer geworden sein als auch in deinem Namen den Hund  entgegen genommen haben.

Dass du den Heimtierausweis besitzt, wirkt sich darauf nicht aus. Wenn du im Ausweis als Halterin des Hundes eingetragen bist, mag dies schon eher ein Indiz dafür sein, dass du auch Eigentümerin bist. Jedoch muss man auch hier beachten, dass Halter und Eigentümer zwei verschiedene Dinge sind.

Sollte die Sache vor Gericht enden ist es nicht unwahrscheinlich, dass ihr aufgrund dieser Umstände beide als (Mit-)Eigentümer angesehen werdet.

Keine Ahnung, wieso hier auf gf immer jeder davon ausgeht, dass derjenige, der den Kaufvertrag unterschrieben hat, zwingend der Eigentümer (nicht: der Besitzer) ist.

Im Zweifelsfalle wird das ein Gericht entscheiden.

Dass Dein Freund im Kaufvertrag steht, ist allerdings schonmal an starkes Indiz, dass er der Eigentümer des Hundes ist.

Dennoch kann Dir das Eigentum an dem Hund wirksam übertragen worden sein, dafür braucht man nichts Schriftliches. 

Hinweise auf eine Eigentumsübertragung sind, dass Du im Einvernehmen mit Deinem Freund die Kaufsumme entrichtet hast und das Du als Halter im Heimtierausweis eingetragen bist.

Hallo,

grundsätzlich ist der Kaufvertrag völlig ungültig - denn er ist ja nicht korrekt.

Es sind scheinbar - so verstehe ich deinen Post - andere Daten eingetragen als es die Unterschrift "bestätigt".

So etwas geht rechtlich gar nicht! Denn die Unterschrift muss mit der Person übereinstimmen, die im Kaufvertrag auch als Käufer genannt ist.

Ansonsten ist immer der Käufer auch Eigentümer einer Sache - und im Kaufvertragsrecht gilt auch ein Hund als "Sache". Aber, wie gesagt, der Kaufvertrag ist rechtlich gar nicht haltbar.

Weder die Eintragungen im Hundepass noch eine Anmeldung zur Hundesteuer begründet ein Eigentum.

Margotier  09.04.2017, 09:01

Weder die Eintragungen im Hundepass noch eine Anmeldung zur Hundesteuer begründet ein Eigentum.

Das ist natürlich richtig.

Sie stellen aber ein Indiz dar, dass das Eigentum an dem Hund rechtswirksam übertragen wurde.

Dass derjenige, der im Kaufvertrag steht, zwangsläufig Eigentümer einer Sache ist, wird hier auf gf beim Thema Hund seltsamerweise ständig behauptet, ist, in dieser Pauschalität, aber falsch.

Im Streitfall muss man eben ein Gericht entscheiden lassen.

1
imager761  09.04.2017, 09:48

grundsätzlich ist der Kaufvertrag völlig ungültig - denn er ist ja nicht korrekt.

Woher nimmst du diesen Unsinn? Welcher Rechtsgrund läge hier vor?

Denn die Unterschrift muss mit der Person übereinstimmen, die im Kaufvertrag auch als Käufer genannt ist.

Sagt wer? Stellvertretung als Erziehungsberechtigter, Vollmachtnehmer oder Ehegatte, davon scheinst du noch nie etwas gehört zu haben, richtig?

1
dsupper  10.04.2017, 11:21
@imager761

In einen Kaufvertrag werden grundsätzliche Name und Anschrift des Käufers eingetragen. Ebenso bestätigt dieser die Vereinbarungen des Kaufvertrages. Wie kann es also sein, dass ganz andere Daten eingetragen werden, als mit der Unterschrift übereinstimmen?

Hier geht es nicht um einen Kaufvertrag eines Minderjährigen und/oder eines anderen Nicht-Voll-Geschäftsfähigen.

Ich kann auch als Ehegatte KEINE rechtsgültigen Verträge für meinen Partner abschließen! Auch dazu benötigt er Vollmachten - davon ist hier aber keine Rede.

1

Huhu,
Ich würde es jetzt so sagen, er hat den Welpen bezahlt und du bist der Besitzer, also würde ich sagen, dass er dir gehört weil du alle Dokumente hast, sprich Tierausweis etc.
Daher hat er meiner Meinung nach, nicht das Recht dir den Hund abzunehmen.
Viel Spaß mit dem Welpen, Sorge dich gut um ihn!

Gruß

GerryXL 
Fragesteller
 09.04.2017, 02:20

Nein ich habe den Hund auch bezahlt er hat NUR den Kaufvertrag unterschrieben die eingetragenen Daten sind aber meine 

0

Es gibt einen Unterschied zwischen Besitz und Eigentum

Besitz = tatsächliche Sachherrschaft

Eigentum = rechtliche Sachherschaft

das heißt der Eigentümer darf von dem Beitzer die Herausgabe der Sache verlangen - sofern der nicht einen Rechtsgrund für den Besitz vorweisen kann ...

die Frage die also klären wäre an wen der Hund durch den Züchter übereignet wurde an Dich oder an Deinen Freund ... wenn Du als "Besitzer" eingetragen bist und er unterschrieben hat, ist er aufgrund des Vertrrags der Eigentümer ...

imager761  09.04.2017, 09:44

wenn Du als "Besitzer" eingetragen bist und er unterschrieben hat, ist er aufgrund des Vertrrags der Eigentümer ...

Hanebüchend rechtsirrer Blödsinn: In Kaufverträgen wird ausnahmslos die rechtliche Sachherrschaft, also Eigentumsübergang eines Kaufgegenstandes Zug um Zug gegen Kaufpreiszahlung geregelt :-O.

Eigentümer ist, wer als Vertrgspartner unter "Käufer" benannt ist, nicht, wer diesen Vertrag stellvertretend unterzeichnete.

0
frodobeutlin100  09.04.2017, 09:49
@imager761

wenn Du meinst ... ich kenne den Vertraginshalt nicht .. nur was FS hier schreibt und sie schreibt sie wäre als "Besitzer" eingetragen ...

wenn Du den genauen Vetragsinhalt kennst, schön für Dich ...

0