Unterhaltsvorschuss Rückforderung direkt vom Kind?

2 Antworten

Unterhalt (auch Vorschuss) ist doch für den Elternteil, bei dem das Kind lebt. Zahlungspflichtig ist der andere Elternteil, und auf keinen Fall das Kind selber, auch wenn das inzwischen volljährig ist und genug verdient.

schleudermaxe  17.10.2021, 11:09

Unterhalt muss nur der zahlen, der auch kann, so der BGH.

Und wer genug hat, kann kein Unterhalt bekommen, auch nicht als Vorschuss.

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Blindi56  17.10.2021, 11:14
@schleudermaxe

Das ist korrekt, aber das Kind selber muss keinen Vorschuss zurückzahlen, auch nicht, wenn der familienferne Elternteil nicht kann. Natürlich besteht jetzt kein Unterhaltsanspruch mehr. Ist die Frage so zu verstehen, dass weiterhin Unterhalsvorschuss bezogen wurde?

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schleudermaxe  17.10.2021, 13:32
@Blindi56

So ist es, warum sonst sollte das Amt eine Rückforderung verfügen?

Das Kindergeld holt sich die Familienkasse ja auch vom Kind, auch dann, wenn es davon keinen Cent gesehen hat.

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Pitttie 
Fragesteller
 17.10.2021, 14:24
@schleudermaxe

Es gibt keine Einkommensgrenzen für das alleinerziehenden Elternteil. Nur nach unten Hartz 4 z. B.

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Blindi56  17.10.2021, 14:30
@schleudermaxe

Ich versteh die Frage so, dass das Kind mit 17 in der Ausbildung Unterhaltsvorschuss bekommen hat und erst jetzt nach Erhöhung der Vergütung kein Anspruch mehr besteht, zumal der ja inzwischen auch 18 sein müsste. Das weiß das JA aber doch, wieso hätte es dann noch Unterhalt gezahlt?

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schleudermaxe  17.10.2021, 14:40
@Blindi56

Das JA hat, darauf kommt es an, und holt sich die Überzahlung wieder zurück.

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Pitttie 
Fragesteller
 17.10.2021, 15:40
@Blindi56

Also: im Juli 2020 ist das Lind zu mir gezogen. Ich habe im gleichen Monat einen Antrag gestellt und darauf hingewiesen das sich die Ausbildungsvergütung zum August 2020 erhöht. Außerdem habe ich den Ausbildungsvertrag vorgelegt in dem das ja auch steht. Ich habe einen Bescheid nach dem alten Einkommen erhalten. Im Juni 2021 ist mein Sohn 18 geworden. Der Unterhaltsvorschuss wurde nicht mehr gezahlt. Gleichzeitig sollte ich erneut die Gehaltsabrechnungen einreichen. Daraus hat sich ergeben das im Monat ein bestimmter Betrag Zuviel gezahlt wurde. Dazu hat man mich angeschrieben. Ich habe dargelegt das ich nicht zurückzahlen kann, nun hat man meinen Sohn angeschrieben und fordert das Geld von ihm.

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Die Sachlage ist etwas anders. Ich habe Im Juli 2020 Unterhaltsvorschuss beantragt. Bei Antragstellung habe ich direkt darauf hingewiesen, das bei meinem Sohn im August die Vergütung erhöht würde. Das Amt hat gezahlt, aber erst zum 18. Geburtstag meines Sohnes (Juni 2021) auf die Erhöhung reagiert und fordert nun Geld zurück. Ich kann nicht zurück zahlen, da mein Einkommen zu niedrig ist. Nun wird mein Sohn angeschrieben. 

Meine Frage ist, ob sie das Geld von ihm fordern dürfen?