Unterhaltsvorschuss Rückforderung direkt vom Kind?
Hallo,
ich habe für ca. ein Jahr Unterhaltsvorschuss vom Staat erhalten. Mein Sohn war damals 17 Jahre und ist (immer noch) in der Ausbildung. Durch eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung kommt es nun zu einer Rückforderung.
Ich kann nicht zurückzahlen. Nun hat das Jugendamt meinen Sohn angeschrieben und fordert von ihm das Geld. Ist das rechtens?
Schon jetzt vielen Dank für Eure Antworten.
2 Antworten
Unterhalt (auch Vorschuss) ist doch für den Elternteil, bei dem das Kind lebt. Zahlungspflichtig ist der andere Elternteil, und auf keinen Fall das Kind selber, auch wenn das inzwischen volljährig ist und genug verdient.
Das ist korrekt, aber das Kind selber muss keinen Vorschuss zurückzahlen, auch nicht, wenn der familienferne Elternteil nicht kann. Natürlich besteht jetzt kein Unterhaltsanspruch mehr. Ist die Frage so zu verstehen, dass weiterhin Unterhalsvorschuss bezogen wurde?
So ist es, warum sonst sollte das Amt eine Rückforderung verfügen?
Das Kindergeld holt sich die Familienkasse ja auch vom Kind, auch dann, wenn es davon keinen Cent gesehen hat.
Es gibt keine Einkommensgrenzen für das alleinerziehenden Elternteil. Nur nach unten Hartz 4 z. B.
Ich versteh die Frage so, dass das Kind mit 17 in der Ausbildung Unterhaltsvorschuss bekommen hat und erst jetzt nach Erhöhung der Vergütung kein Anspruch mehr besteht, zumal der ja inzwischen auch 18 sein müsste. Das weiß das JA aber doch, wieso hätte es dann noch Unterhalt gezahlt?
Das JA hat, darauf kommt es an, und holt sich die Überzahlung wieder zurück.
Also: im Juli 2020 ist das Lind zu mir gezogen. Ich habe im gleichen Monat einen Antrag gestellt und darauf hingewiesen das sich die Ausbildungsvergütung zum August 2020 erhöht. Außerdem habe ich den Ausbildungsvertrag vorgelegt in dem das ja auch steht. Ich habe einen Bescheid nach dem alten Einkommen erhalten. Im Juni 2021 ist mein Sohn 18 geworden. Der Unterhaltsvorschuss wurde nicht mehr gezahlt. Gleichzeitig sollte ich erneut die Gehaltsabrechnungen einreichen. Daraus hat sich ergeben das im Monat ein bestimmter Betrag Zuviel gezahlt wurde. Dazu hat man mich angeschrieben. Ich habe dargelegt das ich nicht zurückzahlen kann, nun hat man meinen Sohn angeschrieben und fordert das Geld von ihm.
Die Sachlage ist etwas anders. Ich habe Im Juli 2020 Unterhaltsvorschuss beantragt. Bei Antragstellung habe ich direkt darauf hingewiesen, das bei meinem Sohn im August die Vergütung erhöht würde. Das Amt hat gezahlt, aber erst zum 18. Geburtstag meines Sohnes (Juni 2021) auf die Erhöhung reagiert und fordert nun Geld zurück. Ich kann nicht zurück zahlen, da mein Einkommen zu niedrig ist. Nun wird mein Sohn angeschrieben.
Meine Frage ist, ob sie das Geld von ihm fordern dürfen?
Unterhalt muss nur der zahlen, der auch kann, so der BGH.
Und wer genug hat, kann kein Unterhalt bekommen, auch nicht als Vorschuss.