Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

1 Antwort

Das kann nicht pauschal beantwortet werden.

Wenn kein Titel besteht, du immer alle Nachweise einreichen und deinen Aufgaben im Rahmen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit nach Paragraph 1603 BGB nachkommst und dennoch eine Leistungsunfähigkeit besteht, sind die Leistungen sogenannte Ausfallleistungen. Das sind Beträge, die Staatskosten sind, denn das Gesetz heißt in der Langform Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen.

Wenn allerdings die o. g. Punkte nicht erfüllt sind bzw. nicht oder nicht ausreichend nachgekommen werden, können (Teil-)Beträge durch die Behörde geltend gemacht, solange sie noch nicht tituliert sind, können auch entsprechende Titel erwirkt werden.