Unterhaltsvorschuss wegen Wechselmodell Ablehnung, Hartz 4?

4 Antworten

wenn ein wechselmodell vorliegt, dann hat die mutter sozialbetrug begangen und kassiert gelder die ihr garnicht zustehen. der vater sollte bei der unterhaltsvorschusstelle die fakten angeben und auch seit wann. uvg wird dann für die vergangenheit zurückgefordert werden. gleiches sollte er angeben beim jc, damit leistungen für die abwesenheiten des des kindes zurückgefordert werden können.

es wird zeit das die mutter klare angaben macht und aufhört leistungen zu erschleichen.

Wenn die Ablehnung berechtigt ist, dann muss natürlich der evtl. ungedeckte Bedarf des Kindes anderweitig abgesichert werden, also wenn keine andere vorrangige Leistung wie z.B. Wohngeld in Betracht kommt, dann muss natürlich das Jobcenter aufstocken.

Siehe auch die Antwort von @ Kessie 1

Sollte es sich tatsächlich um eine Wechselmodell handeln, also die Betreuung nahezu hälftig erfolgen, dann hat die Bekannte auch weniger Anspruch auf Leistungen für das Kind, wenn es sich nicht im Haushalt der Mutter befindet und vom Vater betreut wird.

Dies betrifft aber nicht die Wohnkosten !

Der Mutter würden also die Leistungen fürs Kind gekürzt, wenn es sich nicht mehr als 12 Stunden im Haushalt der Mutter unter deren Betreuung aufhält, sondern dann beim Vater ist.

Beispiel :

Vater holt das Kind am Freitag vor 12.00 bei der Mutter ab und bringt es am Sonntag erst nach 12.00 wieder zurück zur Mutter.

Dann würde der Mutter zumindest der Regelsatz vom Kind für 3 Tage gekürzt, weil es sich nicht mehr als 12 Stunden im Haushalt der Mutter aufgehalten hat, sondern unter der Betreuung des Vaters war.

Das ganze muss dann natürlich auf den Monat hochgerechnet werden.

Dies könnte dann auch den Alleinerziehenden Mehrbedarf betreffen, falls dieser dann nicht sogar ganz entfällt, da sie ja in einem echten Wechselmodell eigentlich nicht als alleinerziehend angesehen werden dürfte, deshalb gibt es ja spätestens ab da auch kein UVG - mehr vom Jugendamt.

Also, ich bin jetzt nicht der Experte. Allerdings besteht ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ja nur, wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt. Das Kind muss in dem Fall auch bei der Mutter leben und gemeldet sein. Ein Wechselmodell besteht nur dann, wenn das Kind z.B. 1 Woche beim Vater ist und eine Woche bei der Mutter. Oder 2 Wochen. Diese Folge muss allerdings in einer regelmäßigkeit stehen und die Zeiten eben zu gleichen Teilen bei Vater und Mutter. Dann sind beide allerdings auch nicht unterhaltspflichtg, da sie beide ja gemeinsame Ausgaben für Verpflegung haben. Alle andern Kosten wie Kleidung usw. müssen dann eben auch geteilt werden. Somit würde sie auch nichts vom Job Center bekommen. Wenn das Kind regelmäßig an den Wochenenden und auch für die Hälfte der Ferien beim Vater ist, hat die Mutter allerdings immer noch einen Anspruch auf Vorschuss vom Jugendamt. Dieser wird übrigens auch bis zum 18 Lebensjahr gezahlt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich war letztens auch überrascht das die Unterhaltskasse da wohl nicht einfach zahlt, wenn das Kind regelmäßigen Kontakt zum anderen Elternteil hat. Ein Freund lebt mit seinem Sohn zusammen (das Kind ist da gemeldet) und hat UV beantragt. Die Mutter hat aber gesagt, das Kind wäre regelmäßig bei ihr (was nicht stimmt, was das Kind auch vehement bestreitet und sogar dem Amt schriftlich mitgeteilt hat) und dennoch ist man da jetzt in Klärung ob sie zahlen wollen (und müssen) weil Aussage gegen Aussage. Die Kindsmutter zahlt keinen Unterhalt und ich dachte bis dato auch, dass es nur darum geht. Tut es aber offensichtlich nicht! Und die Eltern sind im Gegensatz weit vom Wechselmodell entfernt. Beim echten Wechselmodell könnte ich die Ablehnung verstehen.

Aber dann gilt auch:

https://www.hartziv.org/urteile/20190715-bsg-urteil-mehr-hartz-iv-leistungen-bei-geteilter-kindererziehung.html

Ich werde mal das Netz durchforsten ob ich irgendeine Arbeitsanweisung Unterhaltsvorschusskasse finde... Es könnte letztendlich darum gehen, dass der Unterhalt in gleichwertiger Betreuung erbracht wird beim Wechselmodell. Vielleicht reicht der Unterhaltsvorschusskasse ja auch ein "fast" Wechselmodell oder wie in meinem Fall ein "alle 2 Wochenenden" und ab und an zwischendurch... Aber so könnten sich ja prima Elternteile aus der Verantwortung ziehen, wenn sie nur behaupten es wäre so (wie in meinem Fall)...

https://www.vamv-berlin.de/wechselmodell/die-rechtliche-situation/

Beim Wechselmodell: kein Anspruch. Finde ich aber auch nachvollziehbar...