ALG 2 und Unterhaltsvorschuss, bitte um Hilfe?

1 Antwort

Hast du denn dem Jobcenter nachgewiesen das kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, was zahlst du für deine Warmmiete ( ohne den monatlichen Abschlag für den normalen Haushaltsstrom ), hat dein Sohn außer 204 € Kindergeld noch anderes Einkommen, bekommst du für die Tochter nur die 204 € Kindergeld, hast du vor deiner Elternzeit Erwerbseinkommen erzielt oder bekommst du nur die 300 € bzw.in deinem Fall bei 2 Jahren Elterngeld nur die 150 € staatliches Mindestelterngeld ?

Wenn kein Anspruch auf UVG - vom Jugendamt besteht, dann muss bei Bedarf das Jobcenter einspringen und den ungedeckten Bedarf decken.

Wohnst du nicht mit dem Kindsvater zusammen, dann musst du im Normalfall als alleinerziehend angesehen werden und dann steht dir wegen der beiden Kinder ein Alleinerziehenden Mehrbedarf zu.

Dieser beträgt für 2 Kinder unter 16 Jahren 36 % deines Regelbedarfs, der beträgt derzeit noch 424 €, es müssten also 152,64 € dazu kommen, dann stünde dir ohne eigenem Einkommen schon 576,64 € pro Monat zu, ohne deinem Kopfanteil für die KDU - Kosten der Unterkunft.

KDU - Warmmiete !

Das wären dann bei 3 Personen jeweils 1 / 3 von der Warmmiete, dieser Betrag käme also noch zu deinen 576,64 € dazu.

Hast du vor deiner Elternzeit kein Erwerbseinkommen erzielt, dann kannst du von deinem Elterngeld min.30 € Versicherungspauschale ( sonstiges Einkommen ) in Abzug bringen.

Es dürften dann also von den 150 € Elterngeld max.120 € als anrechenbares Einkommen auf den Bedarf angerechnet werden.

Du müsstest dann nach Abzug dieser max.120 € von deinen 576,64 € ohne deinen KDU - Kopfanteil schon 456,64 € pro Monat bekommen, es sei denn es geht z.B. noch eine Rate für ein zinsloses Darlehen ab.

Dein Sohn hat ab dem 6 - 13 Lebensjahr derzeit min.einen Bedarf von 302 € für den Regelbedarf für den Lebensunterhalt + seinen KDU - Kopfanteil der Warmmiete.

Von 6 - 11 Jahre steht ihm ein Unterhaltsvorschuss von derzeit 202 € zu und dazu kommt das Kindergeld von 204 €, er hätte also ein anrechenbares Einkommen von derzeit 406 € pro Monat.

Es blieben dann von diesen 406 € nach Abzug der 302 € Regelbedarf noch 104 € für den KDU - Kopfanteil übrig, wäre dieser höher, dann müsste dieser ggf.vom Jobcenter aufgestockt werden, wenn nicht vorrangig ein Anspruch auf Kinderwohngeld bestehen würde.

Der Tochter stünden derzeit 245 € Regelbedarf + 1 / 3 für den KDU - Kopfanteil zu, es bliebe dann nach Abzug der 204 € Kindergeld ohne den Kopfanteil schon ein ungedeckter Bedarf von min.41 € pro Monat.

Geht denn die Miete ( warm ) direkt an den Vermieter ?

Wäre das nämlich der Fall, dann könnte das mit deinen ca. 393 € vom Jobcenter schon korrekt sein !

Denn dir würden wie gesagt nach Abzug der max.120 € Elterngeld noch 456,64 € fehlen und für die Tochter 41 €, zusammen wären das dann 497,64 €.

Dein Sohn hätte dann aber einen Überschuss von 104 €, sollte die Warmmiete an den Vermieter gehen, diese 104 € würden dann dem Kindergeld des Sohnes zugerechnet, diese bräuchte er dann zur Deckung seines eigenen Bedarfs nicht mehr und es würde wieder zu deinem Einkommen.

Zieht man dann diese 104 € von den 497,64 € ab, dann kommt man auf einen Bedarf von um die 393,64 €.

ninakaroline 
Fragesteller
 01.11.2019, 07:28

Also meine Tochter bekommt tatsächlich nur die 150€ Elterngeld und Kindergeld. Die Warmmiete (256 Grundmiete + 127€ Nebenkosten) geht direkt an den Vermieter. Sonstiges Einkommen habe ich nicht, und hatte ich auch nicht vor der Geburt meiner Tochter, daher die Minus 30€ Versicherungspauschale. Beim Jobcenter habe ich nach der Geburt meiner Tochter letzten Jahres das Schreiben vom Jugendamt, in dem steht, dass ich keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss habe, eingereicht. Raten für z.B. ein zinsloses Darlehen habe ich nicht zu zahlen. Auf meinem Leistungsbescheid ist der Mehrbedarf in der Rechnung zwar aufgeführt, aber ausgezahlt bekomme ich nichts davon, lediglich die 393,65€. Was bedeutet es denn, wenn die Warmmiete direkt an den Vermieter geht? Macht das einen Unterschied? Habe ich das also richtig verstanden, dass meine Tochter einen Regelbedarf von 245€ hat, davon die 204 Kindergeld abgezogen, bleiben 41 übrig. Kommt da dann der Mehrbedarf von 152€ noch extra zu? Wären dann ja wieder zusammen 193€ und wenn davon dann die 120€ vom Elterngeld abgezogen würden, blieben dann doch eigentlich noch um die 73€. Oder verstehe ich das komplett falsch? Und macht es denn Sinn zu versuchen, Unterhaltsvorschuss für meine Tochter zu beantragen. Ich lebe wie gesagt mit den Kindern alleine, der Vater kümmert sich zwar um unsere Tochter und auch wir verbringen Zeit zusammen, aber definitiv liegt der Großteil der Erziehung und Pflege bei mir. Und finanziell kann er uns derzeit noch nicht unterstützen, da er seinen Aufenthaltstitel erst seit 2 Monaten hat, selber Alg 2 bekommt und gerade seinen Integrationskurs, der 1 Jahr gehen wird, angefangen hat. Sicherlich wird er bald eine Nebentätigkeit finden, aber er wird ja definitiv im kommenden Jahr noch keinen Vollzeitjob ausüben können um finanziell zu unterstützen.

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isomatte  02.11.2019, 06:37
@ninakaroline

Ihr bekommt schon das was euch nach dem SGB - ll zusteht, der nicht gezahlte Unterhaltsvorschuss für die Tochter wurde dabei schon berücksichtigt !

Das habe ich dir im unteren Teil schon erklärt.

Grund ist der, dass die Warmmiete vom Jobcenter direkt an den Vermieter gezahlt wird.

Darum kommt es zu diesem Überschuss von 104 € vom Sohn, der dann auf euren Bedarf angerechnet wird.

Nicht deine Tochter, sondern du bekommst das Elterngeld für deine Tochter, es ist also dein und nicht das Einkommen deiner Tochter.

Deinem Sohn stehen normalerweise diese 302 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu + 1 / 3 von der Warmmiete, dass wären bei 383 € : 3 Personen = jeweils ca. 127,66 €.

Der Bedarf des Sohnes würde also bei ca.429,66 € pro Monat liegen !

Du bekommst aber für deinen Sohn die 204 € Kindergeld von der Familienkasse + 202 € UVG - vom Jugendamt = gesamt 406 € Einkommen pro Monat was dein Sohn hat.

Er könnte also mit diesen 406 € seinen Regelbedarf von 302 € selber decken und hätte dann noch 104 € für seinen Kopfanteil der Warmmiete von ca.127,66 € übrig.

Es würden ihm dann noch um die 23,66 € bis zur Deckung seines Bedarfs fehlen, den er bzw. du für ihn im Normalfall vom Jobcenter bekommen würdest.

Nun zahlt das Jobcenter aber die komplette Warmmiete an den Vermieter, also auch seine 104 € die er normalerweise selber zahlen müsste, deshalb werden dann diese 104 € als Einkommen auf euren Bedarf angerechnet.

Ganz einfache Rechnung :

Bedarf für euch ohne die Warmmiete, weil die geht ja schon an den Vermieter !

Dein Bedarf : 424 € Regelbedarf + 152,64 € Alleinerziehenden Mehrbedarf = 576,64 €.

Bedarf Sohn : 302 € Regelbedarf

Bedarf Tochter : 245 € Regelbedarf

Gesamter Bedarf = 1123,64 € für Regelbedarfe + Alleinerziehenden Mehrbedarf!

Einkommen du = 150 € Elterngeld, abzüglich 30 € Versicherungspauschale = 120 € anrechenbares Einkommen.

Einkommen Sohn = 204 € Kindergeld + 202 € UVG = 406 € anrechenbares Einkommen.

Einkommen Tochter = 204 € Kindergeld = 204 € anrechenbares Einkommen.

120 € + 406 € + 204 € = 730 € gesamtes anrechenbares Einkommen.

Bedarf = 1123,64 € abzüglich 730 € gesamtes anrechenbares Einkommen = 393,64 € ungedeckter Bedarf !

Und diese 393,64 € bekommst du ja vom Jobcenter gezahlt, ist also alles im grünen Bereich, mehr gibt es halt nicht.

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