Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

2 Antworten

Vorschlagen kannst du Alles mögliche... Versuch macht klug.

Meiner Meinung nach kann sie nicht den Mindest(regel)satz für die Kinder unterlaufen.

Andererseits steht Dir ja auch noch der Mehrbedarf für Alleinerziehende - sprich 36 % Deines Regelsatzes zur Verfügung - rund 160 Euro - zur Verfügung.

Sorry - knallhart - der Steuerzahler ist nun einmal kein Selbstbedienungsladen. Deine Kinder sind 9 und 12 ..... was verdienst Du anrechnungsfrei zusätzlich zu den Leistungen nach SGB II.