Hilfe bei Bescheid vom Jugendamt?

3 Antworten

Nein, das ist nicht rechtens.

Unterhalt für Geschwister darf auf keinen Fall miteinander verrechnet werden. Auch Unterhaltsvorschuss nicht.

Es handelt sich bei Unterhalt immer um Geld des jeweiligen Kindes - Deine Tochter ist nicht für den Unterhalt ihres Bruders verantwortlich.

Da würde ich direkt zum Vorgesetzten gehen, das geht gar nicht.

Wenn es Fall auf Fall kommt, geh zum Anwalt. Beim Amtgericht bekommst Du einen Schein für eine Erstberatung für 15€. Prozesskostenhilfe steht Dir auch zu.

Du solltest unbedingt Widerspruch einlegen gegen den Bescheid. Dass du keinen Unterhalt zahlen kannst ist kein Grund, den Unterhalt für dein anderes Kind zu kürzen, das Kind benötigt ja trotzdem den vollen Unterhalt. Und ich wüsste auch keine Neuregelung des Gesetzes, die so was erlaubt. 

Auf so eine idiotische Antwort brauch ich glaube ich gar nicht Chats schreiben

...wer lesen kann hat einen Vorteil.....Es geht überhaupt nicht um Unterhalt für mich.....mein Noch Ehemann und ich verstehen uns gut,ich hab mich das gesamte Trennungsjahr allein durchgeschlagen,wollte gar keinen Cent Unterhalt für ihn....

Meine Frage war,ob das Jugendamt einfach die Hälfte vom Unterhaltsvorschuss einbehalten kann.....

Im übrigen,ich habe Krebs gehabt und bin laaaangsam auf dem Weg der Besserung.....so viel zum Arbeiten....eigentlich soll ich noch gar nicht gehen,aber dann wäre ich aus Staatskosten oder Nochehemann angewiesen.....ich wünsch dir die gleiche Situation....