Strompreis Erhöhung, Umlagen?
Guten Abend,
beim googlen habe ich nichts gefunden oder ich habe es übersehe.
Gab es in diesem Jahr irgendwelche Anpassung an der Umsatzsteuer beim Strom, die bei einer Preiserhöhung, eine Sonderkündigung ausschließen?
Meines Wissens nach, wenn die Umsatzsteuer 1 zu 1 weitergegeben wird.
Mfg
1 Antwort
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ein Sonderkündigungsrecht hast Du immer dann, wenn der Anbieter den Preisbestandteil nach oben verändert, den er selbst zu verantworten hat.
Änderungen an Steuern und Umlagen gehören nicht dazu.
lisaloge
28.02.2024, 21:32
@FeuerUndEis293
Mir sind keine Veränderungen bekannt.
Über eine Preiserhöhung könnte je nach Vertrag auch per E-Mail informiert werden. Dabei reicht der Versand aus, ein Erhalt muss nicht bestätigt werden.
Der Entfall der Strompreisbremse zählt übrigens nicht als Preiserhöhung.
Gab es den Veränderungen?
Wie sieht das aus wenn ich nicht über die Preiserhöhung informiert werden?