Strompreis Erhöhung, Umlagen?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Sonderkündigungsrecht hast Du immer dann, wenn der Anbieter den Preisbestandteil nach oben verändert, den er selbst zu verantworten hat.

Änderungen an Steuern und Umlagen gehören nicht dazu.

FeuerUndEis293 
Fragesteller
 28.02.2024, 21:04

Gab es den Veränderungen?

Wie sieht das aus wenn ich nicht über die Preiserhöhung informiert werden?

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lisaloge  28.02.2024, 21:32
@FeuerUndEis293

Mir sind keine Veränderungen bekannt.

Über eine Preiserhöhung könnte je nach Vertrag auch per E-Mail informiert werden. Dabei reicht der Versand aus, ein Erhalt muss nicht bestätigt werden.

Der Entfall der Strompreisbremse zählt übrigens nicht als Preiserhöhung.

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