Der Versorger wird schon nur den Betrag abrechnen, den er Dir auch erstattet hat. Aufgeführt ist zu Deiner Information die mögliche Erstattung.

Was allerdings tatsächlich nicht zusammenpasst: Der mögliche Betrag muss auf dem Verbrauch der Vorjahre basieren und nicht auf einer Schätzung. Dies ist allerdings auch möglich, wenn in der Vergangenheit nicht regelmäßig abgelesen wurde.

Keine Sorge, das passt schon so und wird garantiert auch kontrolliert.

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Das ist ein "D" auf dem Ausweis, also oberes Mittelfeld, weder gut noch schlecht.

Du kannst damit die pro Jahr zu erwartenden Heizkosten schätzen:
Wohnungsgröße in m² mal 117 kWh/m²a mal Kosten pro kWh für den eingesetzten Energieträger.

Es kommt natürlich auch auf Dein Heizverhalten und die sonstigen Kosten der Anlage an.

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Wenn es Dir um die Kühlung geht: Hier wirst Du mit den echten Klimageräten natürlich mehr erreichen als nur mit einem kalten Fussboden.

I.d.R. können eigentlich alle Wärmepumpen umgekehrt werden, das ist sowieso notwendig, um abtauen zu können.

Von den Kosten liegt die Klimaanlage wahrscheinlich nur leicht über dem Wärmepumpentausch.

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Im einfachsten Fall werden die Ventile jeweils direkt geschaltet und die Pumpe mit jeweils einem Relais dazugeschaltet.

Alternativ könnten die Relais auf einem zweiten Ausgang auch noch die Ventile übernehmen.

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Die Nachzahlungsforderung aufgrund des geschätzten Zählerstandes ist legitim und kann nicht angefochten werden. Lediglich Kulanz wäre möglich, also nachfragen.

Du hast den tatsächlichen Zählerstand nicht rechtzeitig geliefert. Der Termin dürfte ja vorher bekannt gewesen sein.

Tipp für die Zukunft: Zählerstände können üblicherweise auch online übermittelt werden. Das geht auch aus dem Urlaub als entsprechende Schätzung.

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DSL zu den Gebäuden soll bis 2030 tatsächlich Geschichte sein. Das ist aber möglicherweise noch nicht das Ende für die alte Verkabelung im Haus.

Dann gibt es eben nur FTTB und per Inhouse-DSL in die Wohnungen. Vodafone hat derartige Konstruktionen schon jetzt in Neubaugebieten mit Inhouse-Koax gebaut.

Aber keine Panik: Die Abschaltung passiert erst, wenn im jeweiligen Gebiet tatsächlich eine Alternative verlegt wurde. Und das kann und wird tatsächlich länger dauern.

Die schlechte Nachricht: Wer beim Erstausbau nicht zugeschlagen hat oder zumindest einen Übergabepunkt legen lassen hat, bleibt später wahrscheinlich auf den Kosten für den erneuten Tiefbau sitzen. Oder muss bis in alle Ewigkeit mit dem hoffentlich auch vorhandenen Kabelanschluss leben.

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Theoretisch korrekt, der Button ist nicht korrekt umgesetzt, weil man sich vorher anmelden muss.

Versuche Dein Glück schriftlich mit Verweis aufs BGB.

Ich würde jedoch vermuten, dass das so nicht klappt: Die Rechtsabteilung dürfte dafür zu groß sein. Denn Recht haben und bekommen sind zwei Paar Stiefel.

Alternativ über die Verbraucherzentrale. Die wollen aber auch eine Mitgliedschaft und bis das dann alles durch ist, hast Du auch schon längst regulär gekündigt.

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Die Ankündigung hast Du bestimmt erhalten, möglicherweise war sie bereits Vertragsbestandteil. Leider eine bekannte Vorgehensweise. Deshalb gibt es in diesem Fall wahrscheinlich auch kein Sonderkündigungsrecht.

Wenn ein Wechsel möglich ist, solltest Du das tun. Ansonsten die neuen Bedingungen annehmen und danach baldmöglichst einen seriösen Anbieter auswählen.

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Wenn der Vertrag bestätigt wurde, ist noch eine Leitung bis zum APL frei. Mehr ist auch nicht zugesicherter Vertragsbestandteil.

Die Leitung in die Wohnung lässt sich am APL auch umklemmen, was der Techniker wahrscheinlich tun wird.

Die restliche vertragliche Situation ist vollkommen unabhängig davon.

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Der Mietvertrag liest sich nicht so: Heizung und Warmwasser scheinen über die Nebenkostenabrechnung zu laufen. Bleibt eventuell noch ein Gasherd o.ä.

Aber Du solltest bei der Wohnungsübergabe alle Zähler gezeigt bekommen und deren Zählerstände zusammen mit dem Vermieter dokumentiert haben. Wenn da ein Gaszähler dabei gewesen sein sollte: ja.

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Ob die Wärmepumpe läuft oder der Notstrom (Heizstab) solltest Du leicht anhand der Lautstärke im Betrieb leicht feststellen können.

Ein separater Zähler oder zumindest ein Zwischenzähler für die Anlage wäre zur Überwachung anzuraten.

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Die modernen Geräte haben die Magnetventile am Schlauchende, also direkt am Wasserhahn. Also kannst Du Dir die Mühe normalerweise sparen.

Sicherer wäre es natürlich, aber dann dürftest Du auch schon für viel kürzere Zeiträume nicht weg: Ein kleines Leck bei normalem Wasserdruck ergibt auch schon eine riesige Menge.

Trotzdem solltest Du nach den Absperrhähnen schauen lassen. Und diese zukünftig regelmäßig bedienen.

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Das ist nicht erlaubt.

Die Gesamtleistung der steckbaren Anlagen darf eine Ausgangsleistung von 800 Watt nicht überschreiten.

Technisch funktioniert das natürlich.

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Das wären laut meiner Hochrechnung dann 1638 kWh pro Jahr.

Klingt plausibel, wird wahrscheinlich auch so in der manuellen Prüfung bereits durchgehen.

Keinen Kopf machen, schlimmstenfalls kommt der Messstellenbetreiber vorbei und will das auch nochmal sehen.

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Du kannst selbst sicherlich Vorleistungen erbringen, die die Kosten einer Installation abmildern. Ob Du einen Betrieb finden wirst, der Dir die Anlage dann abnimmt, ist allerdings eher fraglich. Hier geht es dann schließlich auch um Haftung (elektrisch und mechanisch).

Generell: Die Förderung solcher Anlagen ist in Deutschland auf Eigenverbrauch ausgerichtet. Es geht also nicht darum, mit der Einspeisevergütung Geld zu verdienen oder sogar die Anlage abzubezahlen, das wird nicht möglich sein.

Speziell: Meine eigene 10 kWp Anlage wird sich über den Eigenverbrauch nach aktueller Rechnung nach 12 Jahren bezahlt machen, wobei bereits 4 Jahre davon herum sind. Nehme ich zusätzlich noch die Abschreibung beim Finanzamt hinzu, habe ich bereits fast die Hälfte der Zeit geschafft.
Der Rest der Lebensdauer ist mein Reingewinn. Und dieser wird höher ausfallen, wenn der Strompreis weiter steigen sollte.

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Cat.6 ist auch für 10 GBit/s bis 55 Meter geeignet.

Die Spezifikation von Cat.7 gibt momentan auch keine höhere Bandbreite her - bis auf die mögliche Leitungslänge von 100 Metern. Vielleicht kommt da jedoch noch was nach: War ja schon öfters so.

Wenn es finanziell möglich ist, gerne schon eine höhere Kategorie verlegen.

Ich würde allerdings für eine langfristige Strategie sowieso auf Glasfaser im Haus setzen.

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Andere Meinung

Sobald hier ausgebaut wird, kommt die Leitung ins Haus.

Wenn dafür ein Minimalvertrag her muss, dann wird genau dieser für die Mindestlaufzeit abgeschlossen.

Irgendwann bis 2030 wird dann endgültig gewechselt - wenn DSL hier abgeschaltet wird.

Kabel liegt nicht im Haus. Wäre das gleiche Problem wie ein späterer Einstieg bei Glasfaser: Die Kosten für den Tiefbau hätte ich voll zu tragen.

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