Strafe bei Roller mit Kippschalter?
Hallo,
Ich werde mir bald einen Roller kaufen und diesen dann auf dir mir erlaubten 25, km/h drosseln.
Nun würde ich aber einen Kippschalter einbauen damit ich Abends irgendwo abgelegen auch schneller fahren kann.
Meine Frage:
Was ist die Strafe wenn ich mit 45 km/h also ungedrosselt erwischt werde und was ist die Strafe wenn mein Roller auf den Prüfstand geschickt wird und die den Kippschalter finden, ich aber nicht mit zu hoher Geschwindigkeit erwischt worden bin
Mit freundlichen Grüßen
5 Antworten
Es spielt keine Rolle, ob da ein Schalter ist und Du sonst immer "normal" fährst. Es ist fahren ohne entsp. Führerschein (falls Du den nicht hast). Also eine Verkehrsstraftat (§ 21 StVG) - A-Verstoß, hohe Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr.
Dazu fahren mit einem unzulässig umgebauten Fahrzeug, wahrscheinlich inkl. Verkehrssicherheit beeinträchtigt - 90 Euro.
Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis (B-Verstoß).
Dann fährst du ein Fahrzeug das keine Betriebserlaubnis und keine gültige Versicherung hat - und für das Du keine Fahrerlaubnis hast.
Da sind wir dann schon im Bereich der Straftat und das mit dem Schalter kannst du dem Richter erklären
Was wäre dann Gegenstand der Zivilklage? Der Beitrag für KKR bis 45 km/h unterscheidet sich nicht von dem für ein Mofa oder KKR bis 25 km/H. Welchen Schaden würde die Versicherung geltend machen?
Von einem angerichteten Schaden steht nichts in der Frage. Habe ich das möglicherweise übersehen?
Ohne Betriebserlaubnis keine Versicherung. Aus. Wenn er also einen Schaden verursacht Stehende dafür zu 100% selber grade.
Die Folge einer Gefahrerhöhung ist eine Leistungsfreiheit im Innenverhältnis bis 5000€, §5 Abs 3 KfzPflVV.
Die Folge einer Leistungsfreiheit im Innenverhältnis ist eine gesetzliche Leistungspflicht gegenüber dem Geschädigten, §117 Abs 1 VVG.
Warum lügt der Gesetzgeber und wann wurde der gesetzlich garantiere Opferschutz außer Kraft gesetzt?
Das ist ein alter Hut (zumindest bei Motorrollern und Mopeds, wenn Du was Anderes meinst, dann passt das hier vielleicht nicht ganz) Wenn Du das machst, verliert dein Roller die Betriebserlaubnis - auch wenn der Schalter auf dem Drosselmodus steht.
Du wirst dann wegen fahrens ohne Führerschein belang was relevant für deinen Führerschein werden kann.
Der Ordnungshüter ist nicht so blöd, wie man es als Jungendlicher gerne hätte. Kommt es zu einem Unfall kann die Versicherung die Leistung verweigern was dann für deine monitäre Zukunft relevant sein dürfte
Naja aber zumindest auf dem Prüfstand wäre die Wahrscheinlichkeit geringer, erwischt zu werden
Das Drosseln kannst du dir sparen, wenn du ohnehin vorhast, eine Straftat zu begehen. Im Originalzustand bleibt wenigstens die Betriebserlaubnis erhalten.
Durch einen Drehzahlbegrenzer wird die Zündung unterbrochen, es gelangt unverbrannter Kraftstoff in die Umwelt, somit ist einer drei Punkte in §19 StVZO erfüllt, die zum Erlöschen der BE führen.
Die Drosselung muss in den Papieren eingetragen werden. Das macht in der Regel eine Fachwerkstatt bzw der TÜV (mit vorgeführtem Fahrzeug... und deinen Kippschalter kannste da vergessen!
Eine Gefahrerhöhung ist eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen ihm und der Versicherung. Der Tatbestand aus §6 PflVG ist nicht erfüllt.