Führerschein / MPU?

Hallo zusammen, ich habe eine für mich etwas komplizierte Frage. Ich bin des Öfteren Auto ohne Führerschein gefahren, einmal mit 16 auf einem Parkplatz (kein privater) und dann noch weitere 4 Male, in denen ich erwischt wurde. Ich wurde verurteilt und als Auflage bekam ich, dass ich den Führerschein so schnell wie möglich machen soll. Gesagt getan, ich ging zur Theorieprüfung, bestand den Erste-Hilfe-Kurs, usw. Ich reichte alles bei der Stadt ein und bekam dann per Post einen Bescheid, dass ich von der Stadt aus eine MPU machen muss - nicht wegen Drogen, Alkohol oder sonstigem, sondern wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in mehreren Fällen. Man hatte Zweifel, ob ich in den Straßenverkehr passe. Ich schrieb Widerspruch und fragte mehrmals bei der Stadt nach, legte auch die Auflage als Begründung vor. Die Stadt blieb stur und bis heute habe ich diese MPU nicht gemacht. Das war 2022, also gut 2 Jahre her. Ich frage mich, ob ich das alles irgendwie umgehen kann, weil eine MPU nun mal viel Geld kostet und ich mir das nicht leisten kann. Eventuell kann mir hier jemand helfen. Ich bräuchte mittlerweile den Führerschein sehr dringend für die Arbeit. Mir ist klar, dass ich durch mein junges Ich mir selbst viel verbaut habe, also das braucht mir nicht unter die Nase gerieben zu werden. Meine damalige Richterin hatte mich dafür verurteilt, ich habe meine Strafe bekommen und die Auflage, dass ich den Führerschein machen muss. Leider hat die Stadt mir einen Stein in den Weg gelegt. Ich danke jedem für eine Antwort.

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Leider hat die Stadt mir einen Stein in den Weg gelegt.

Nein, sie übt pflichtgemäß ihr Ermessen aus. Bereits eine der Taten war nach §11 Abs 3 FeV ausreichend für die Anordnung einer MPU, du hast trotzdem fröhlich weitergemacht und versuchst nun, die Fahrerlaubnisbehörde dafür verantwortlich zu machen?

Ich schrieb Widerspruch

Die Formulierungen darin waren hoffentlich wohl überlegt, denn der befindet sich nun in deiner Akte und wird somit auch dem Gutachter bei der MPU vorliegen. Wenn du dich darin uneinsichtig gezeigt hast, weiß der Gutachter direkt, dass du ihm etwas vorspielst.

Ich frage mich, ob ich das alles irgendwie umgehen kann

Ja, nach Tilgung der Eintragungen im zentralen Fahreignungsregister darf eine Tat nicht mehr gegen dich verwendet werden, §29 Abs 7 StVG.

Die Tilgungsfrist beginnt fünf Jahre nach Rechtskraft des Urteils und beträgt bei Straftaten fünf Jahre. Wenn eine Sperre angeordnet wurde, beträgt sie zehn Jahre.

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Ja, siehe §72 FZV:

(4) Bei einem Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen oder einer Versicherungsplakette sind die Daten im Zentralen Fahrzeugregister vorbehaltlich des Absatzes 5 sieben Jahre nach dem Ende des Verkehrsjahres zu löschen.
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Nach einem Fahrerlaubnisentzug darfst du weiterhin fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge fahren.

Hast du zusätzlich noch ein Fahrverbot erhalten, darfst du in dem Zeitraum auch kein Mofa oder sonstige FE-freie Fahrzeuge fahren, denn das Fahrverbot gilt für sämtliche Kraftfahrzeuge, sofern bestimmte Arten nicht ausdrücklich ausgenommen sind.

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Ein E-Bike mit Gashebel ist ein vollwertiges Kraftfahrzeug.

Die Privathaftpflichtversicherung deckt keine Schäden ab, die durch die Nutzung von Kraftfahrzeugen entstehen.

Hast du die erforderliche KFZ-Haftpflichtversicherung nicht abgeschlossen, zahlt du alle Schäden aus eigener Tasche.

Eine entsprechende Versicherung kannst du nicht abschließen, da niemand einen unzulässigen Umbau versichert.

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Hätte die Werkstatt direkt mit dem langwierigsten, aufwändigsten Teil der Fehlersuche am Kabelbaum angefangen, nur um dann festzustellen, dass es doch nur eine Sicherung oder der Schalter ist, würdest du dich genauso beschweren.

Aber selbstverständlich weiß der Kunde, der nicht in der Lage ist, das Problem zu beheben, stets besser, wie das Problem zu beheben gewesen wäre.

Als Lösung bietet sich daher an, dass du zukünftig dein Fahrzeug selbst reparierst, dann musst du dich nicht mehr darüber ärgern, dass die dumme Werktstatt so dumm ist und sich erdreistet, systematisch nach einem Fehler sucht.

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Siehe §25 StVO:

(2) Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden. Benutzen zu Fuß Gehende, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.
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vieleicht kann mir ja jmd helfen

Dazu müsste man den genauen Sachverhalt kennen. Eine MPU ist kein Fahrverbot. Welche behördlichen Maßnahmen wurden also getroffen? Fahrerlaubnisentzug? Fahrverbot? Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge und Tiere?

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In den COC Papieren steht bei Kategorie L1e-A

Das ergibt keinen Sinn, denn das wäre dann nichtmal ein 25km/h-Kleinkraftrad, sondern ein 25km/h-Pedelec mit Tretunterstützung, siehe EU-Verordnung 168/2013.

Die Chinesen haben es da beim Ausfüllen wahrscheinlich nicht so genau genommen.

Wenn eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h eingetragen ist, darfst du diese auch fahren.

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in den Papieren steht ja Fahrrad mit Hilfsmotor

Das hat keinen Einfluss auf die fahrerlaubnisrechtliche Einstufung.

Mit der Prüfbescheinigung darfst du zwar "Fahrräder mit Hilfsmotor" fahren, aber eben nur, wenn diese maximal 25 km/h fahren können.

Je nach Geschwindigkeit und Hubraum kann für ein Fahrrad mit Hilfsmotor auch Klasse AM oder höher erforderlich sein.

Mit 50ccm und 40 km/h ist das genannte Fahrzeug fahrerlaubnisrechtlich ein Kleinkraftrad, für welches du Klasse AM benötigst.

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Da gibt es nichts umzurechnen. Der Reichsausschuss für Lieferbedingungen konnte nicht wissen, was Fiat irgendwann mal zusammenschütten wird.

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Naja, steht doch da, CAN-Bus Fehler. Miss den Abschlusswiderstand vom Steuergerät und schau dir das Signal von CAN-High und CAN-Low mit einem Oszilloskop an. Bei Ausfall einer Leitung kann die jeweils andere die Kommunikation teilweise aufrecht erhalten.

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Ich wurde beim Autokauf betrogen, was soll ich tun?

Hey,

ich bin 18 Jahre alt und habe seit September letzten Jahres meinen Führerschein. Anfang dieses Jahres habe ich dann nach einem Erstwagen gesucht der so um die 2-3k kosten sollte. Ich habe dann auf Autoscout24 eine Anzeige gefunden, ein VW Golf 4 Baujahr 2001 mit 116.000 km für 3000€ (Automatik). Ich empfand es als gutes Angebot und kontaktierte den Händler.

Bei der Besichtigung wurde mir ausdrücklich gesagt das Auto hat keine Mängel und wäre im Top Zustand. Auch bei der Probefahrt ist mir nichts aufgefallen, also kaufte ich das Auto. Schon am Tag der Abholung auf dem Weg nachhause ging aufeinmal die Motorkontrolleuchte an. Diese war vorher nicht an! Ich wusste zuerst nicht was das bedeutet also fuhr ich weiter mit dem Auto und bemerkte bei jeder fahrt das das Auto beim schalten sehr ruckelt z.B von P auf R. Außerdem beschleunigte das Auto mitten auf der Straße nicht mehr und der Motor fängt an zu schreien.

Daraufhin brachte ich es in eine Werkstatt, und da stellte sich heraus dass das Auto kompletter Müll ist und keine 3000€ mehr Wert ist. Getriebeschaden, im Innenraum laufen Sachen aus, wahrscheinlich sogar Unfallwagen, Kilometeranzahl bestimmt getuned…

Nach dieser Erkenntnis kontaktierte ich den Händler und forderte eine Rückerstattung oder Nachbesserung. Er entschied sich für die Nachbesserung und ich gab ihm das Auto und es blieb bei ihm 1 1/2 Monate!! Er hat sich nie gemeldet oder updates zum Auto gegeben. Wir mussten ihn ständig anrufen und fragen was Sache ist. Nachdem meine Mutter mal wieder angerufen hatte um zu fragen was nun mit dem Auto sei, sagte der Händler das Auto wäre „repariert“.

Ich holte das Auto ab, ein Tag fuhr es normal und am nächsten Tag ging gas ganze Theater wieder los. Auto beschleunigt nicht und das musste ich auf der Autobahn erfahren, es wäre sogar fast zu einem Unfall gekommen!

Mittlerweile habe ich mich bei einem Anwalt beraten lassen und habe dem Händler eine Frist von 2 Wochen gesetzt um es wirklich Nachzubessern sonst würde ich vom Kaufvertrag zurücktreten. Diese Frist ist schon fast vorbei und er hat sich noch nicht bei mir zurückgemeldet. Strafanzeige habe ich gestern auch schon gemacht.

Das Auto fährt mittlerweile auch nicht mehr im Rückwärtsgang und jetzt steht es in einer Sackgasse zugeparkt.

Das ganze ist im Zeitraum von Februar bis jetzt passiert und ich weiß ehrlich nicht mehr weiter. Ich habe auch kein Geld für einen Anwalt oder sonst was. Ich hoffe einfach dass die Anzeige iwie durchgeht und ich mein Geld zurückbekomme. Ich würd mir gerne eure Meinung zu dem ganzen anhören. Ich bin nämlich gerade echt verzweifelt, denn habe gerade komplett andere Sorgen und keine Lust mehr mich mit dieser Auto Sache zu beschäftigen. Würde es sich mehr lohnen das Auto zu verkaufen und sich den Stress zu sparen?

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Ich hoffe einfach dass die Anzeige iwie durchgeht und ich mein Geld zurückbekomme

Eine Strafanzeige bringt dir kein Geld zurück, dafür musst du zivilrechtlich vorgehen.

Auch bei der Probefahrt ist mir nichts aufgefallen

Woher weißt du, dass dem Händler, der evtl ebenfalls nur eine kurze Probefahrt gemacht hat, diese Mängel ohne jeden Zweifel bekannt sein mussten? Es gibt auch den Straftatbestand der falschen Verdächtigung.

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§6 FeV:

(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Das von dir genannte Modell hat offen mehr als 70 kW.

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wenn ich mit einem 25 KMH Motorroller der nicht mehr als 50 CCM hat erwischt werde

Tatbestandsnummer 205000:

Sie führten ein Mofa/geschwindigkeitsbeschränktes Kraftfahrzeug, obwohl Sie die dafür erforderliche Prüfung nicht abgelegt haben.
§ 5 Abs. 1, § 75 FeV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKa
20,00€

Bei mehr als 25 km/h wird daraus ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, §21 StVG, Geld- oder Haftstrafe bis ein Jahr.

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Siehe §76 FeV:

Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:
8. § 6 Absatz 1 zu Klasse AM
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind
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Ich werde morgen von meinem nachbar angezeigt was tun?

Hallo erstmal,

Also mein nachbar kam grade eben zu mir und hat gesagt: "ich hab deiner mutter gesagt das wenn du so weiter fährst, das ich dich anzeige"

(Er hat mich einmal ohne Kennzeichen fahren sehen.)

Ich zu meiner Verteidigung: ich bin zwar an dem Tag ohne gefahren, aber ich hatte es dabei (im rucksack) bin ab und zu mal gefahren, aber es war im rucksack.

Also der Start:

Das Motorrad hatte durch nen Unfall, unfallschaden dort gingen Kennzeichen Halter, blinker hinten, spiegel, am arsch. Danach als Ich diese erneuert habe somit fast komplett zugelassen und TÜV bereit. Hab ich mich entschieden eine runde zudrehen um zu schauen, ob alles passt und wie es sich verhält. Da hat mein mountainbike allman nachbar mich an der bergstrecke gesehen.

Ich fahre heim weiß von nix. Fahre am nächstes tag (freitag wieder umher, diesmal angemeldet und TÜV geprüft) ich komme also am freitag abend um 23:30 heim und plötzlich steht mein nachbar neben mir und sagt: "er zeigt mich an. Ich habe deiner mutter gesagt wenn du weiter so fährst zeig ich dich an." Ich: "warum? Und warum kommen sie nicht zu mir?" Er: "Weil wenn du ein Unfall baust und diese Person folgen hat, bist du ohne Versicherung gefckt." Ich denk mir: "schnauze" und sage: "Kennzeichen ist da, spiegel ist da=alles legal." Er: "ja mir egal wir werden sehen wenn sie die Akten nach gehen und alles."

Das war so ca die Geschichte.

Ich würde jetzt um eure Unterstützung bitten, was ich gegen ihn machen kann.

Zählt des net unter Belästigung oder so? Ich bin verzweifelt und will net gesperrt werden weil ich nach 5 Monaten wieder mal kurz aufs moped saß und ne runde gedreht hab, weil Motorrad fahren halt alles für mich ist.

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Die Geschichte, dass du zwar in Eigenregie einen Unfallschaden komplett reparieren und Umbauten am Fahrzeug durchführen kannst, aber gleichzeitig keinerlei Möglichkeit findest, ein Kennzeichen wenigstens provisorisch zu befestigen, nimmt dir niemand ab, genau wie die Behauptung, dass du unter allen Umständen zwingend gleich mehrmals fahren musstest, obwohl du genau wusstest, dass du das Kennzeichen nicht montiert hattest.

Dir war bekannt, dass das Kennzeichen nicht vorhanden war und es war dir gleichgültig.

§22 StVG:

(1) Wer in rechtswidriger Absicht
3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.
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Das ergibt keinen Sinn, denn wenn du einen deutschen Wohnsitz hast, wirst du ja wahrscheinlich auch eine deutsche Fahrerlaubnis haben.

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Das ist nur logisch, denn mit dem Distanzring hast du lediglich die Übersetzung gedrosselt, nicht aber die Motorleistung. Das verhält sich nun so, als wenn du mit einem Schaltfahrzeug dauerhaft im ersten Gang Vollgas fahren würdest.

Wenn ich mich recht erinnere, hatte der Runner eine Drosselblende vor dem Vergaser, die den Durchlass stark reduziert. Möglich wären grundsätzlich noch eine Drehzahlbegrenzung über die CDI und ein Gasschieberanschlag, da weiß ich aber nicht, ob das beim Runner ab Werk verbaut war.

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