Sollte ich ein Gewerbe anmelden?

1 Antwort

Ich Streame seit ca 2 wochen regelmäßig auf tik tok, und habe damit schon geld verdient (durch spenden)…..

Die Frage stellt sich hier schon nicht mehr

Du musst gem §14 GewO und §138 AO Dein Gewerbe anmelden.

Außerdem würde mich interessieren ob es ein probleme geben könnte weil ich ja schon geld verdient habe und das gewerbe nachträglich anmelde..

Bei 2 Wochen wohl eher nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

lpey03 
Fragesteller
 16.05.2024, 22:02

okay, vielen dank für die schnelle antwort. Könntest du mir noch kurz sagen wie das ganze so mit der anmeldung für ein Gewerbe läuft und was ich da alles so machen muss ?

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anTTraXX  16.05.2024, 22:04
@lpey03

Du musst gem §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit mit dem ersten tätig werden bei der zuständigen Gemeinde sowie dem Finanzamt anmelden. Weder im Steuerrecht noch im Gewerberecht gibt es diesbezüglich Freigrenze/Freibeträge.

Beim Finanzamt musst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln, dieses wird dann deine Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen. Für den "Online-Handel" auf Marketplace wie eBay benötigst du noch eine USt-IdNr. zum Nachweis, dass du steuerlich geführt wirst.

Solltest du mehr als 22.000 € Umsatz erwarten, kommt die Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG nicht in Betracht. Bist du kein Kleinunternehmer, musst du am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.

Egal wie am Ende musst du jährlich deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR abgeben, je nach Herangehensweise des FA ebenfalls die GewSt Erklärung und USt Erklärung.

Meldest du dein Gewerbe nicht an, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.

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lpey03 
Fragesteller
 16.05.2024, 22:08
@anTTraXX

danke für die ausführliche antwort.

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