Verleih auf eBay, muss ich ein Gewerbe anmelden?

5 Antworten

  1. Ja, musst du. Dein Vorhaben ist gewerblich, da du eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgst und eine "Werkzeugvermietung" nicht freiberuflich - wie Anwalt - ist.
  2. Natürlich.
  3. Gemäß GewO § 146 im ersten Schritt wegen des nicht angemeldeten Gewerbes ein Bußgeld i.H.v. bis zu 1.000€, dann ist es jedoch noch sehr wahrscheinlich, dass das Finanzamt ebenfalls noch ein Stück abhaben will und deinen Gewinn schätzt (da du ja für das nicht angemeldete Gewerbe auch keine Steuererklärung gemacht hast). Und die schätzen ungern zu niedrig - eher zu hoch. Die 1.000€ Bußgeld wegen des fehlenden Gewerbes sind da also noch das kleinere Übel.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mehrfacher Gründer & Gesellschafter

Dann mal die Langversion, extra für Dich:

Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.

https://www.gewerbeanmeldung.de/wann-muss-man-gewerbe-anmelden

Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch auf Dich zu:

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay, bzw. eBay Kleinanzeigen ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.

Nur ein Beispiel:

Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.

Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:

Klicken: Alles zur Impressumspflicht

Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)

https://www.test.de/Steuerfallen-fuer-Ebay-Haendler-Wann-das-Finanzamt-bei-Onlineverkaeufen-nachhakt-4802200-0/

Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.


Colopia  15.03.2021, 11:30
Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten

Ja - Angeblich. Ich habe mehr als 10 Jahre lang mehrere Leute bei eBay beobachtet, die mit wechselnden Accounts jahrelang Containerweise die gleichen Waren (Stereoanlagen) verkauft haben.

Eine Leihe ist immer unentgeltlich. Daher wäre das kein Gewerbe. Wenn du dein Werkzeug aber vermietest, dann

  1. Ja
  2. Ja
  3. Bußgeldverfahren wegen fehlender Gewerbeanzeige und Steuerhinterziehung.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

1: Ja

2: Ja und du musst auch ein korrektes Impressum haben.

3: Evtl. wird dann irgendwann der Zoll wegen fehlender Steuereinnahmen bei dir anfragen, wie es denn aussieht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Über 12 Jahre erfolgreicher Onlinehändler/eBay Verkaufsagent

Ich dachte immer das Wesen einer Leihe sei es u.a., dass sie unentgeltlich passiert.

Von daher verstehe ich die Antworten hier nicht. Oder wo ist mein Denkfehler?


Lupulus  15.03.2021, 10:37

Du denkst richtig.

Ein nicht unerheblicher Teil der Menschheit ist aber nicht in der Lage, Leihe, Darlehen, Miete, Pacht zu unterscheiden.

Sonst gäbe es bei check24 keinen Leihwagen-Preisvergleich...

NonNam  15.03.2021, 10:38
@Lupulus

Du meinst der TE will in Wirklichkeit geweblich und entgeltlich vermieten?