MUSS man ein Gewerbe anmelden wenn man unter dem Grundfreibetrag mit seinem Jahreseinkommen bleibt (selbstständige Arbeit)?
Beispiel 2022: Grundfreibetrag liegt wohl bei 9984€.
Beispiel: Am Ende von 2022 hab ich ein Gesamtjahreseinkommen von ca. 9000€ aus Selbstständiger Arbeit.
Solange man unter dem Steuerfreibetrag von 9984€ bleibt, muss man ja keine Steuern zahlen, richtig? Erst ab dem 1. Euro der darüber geht, z.b. wenn man 9985€ verdient hat wird die Einkommenssteuer fällig, richtig?
Also macht es ja theoretisch keinen Sinn ein Gewerbe anzumelden, weil es ja sozusagen unnötig ist (für den Staat und auch für die jeweilige Person, weil keiner davon etwas hat).
Gewerbesteuer wird ja z.b. auch erst fällig wenn man über 24.500€ verdient.
Ich weiß wohl das man ein Gewerbe anmelden muss, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht (also theoretisch schon ab dem 1. Euro)
Aber praktisch macht es doch viel mehr Sinn erst ein Gewerbe anzumelden, wenn man mit seinem Gewerbe über den Steuerfreibetrag kommt - sprich 9985€ oder nicht?
Außerdem: zählt es nicht sogar als Liebhaberei wenn man ein Gewerbe anmeldet und weniger als den Grundfreibetrag im Jahr verdient?
Wenn man 100% nach deutschem Recht gehen will, sollte man wohl direkt ein Gewerbe anmelden, aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir: macht erst Sinn, wenn man den Steuerfreibetrag überschreitet oder meint ihr man muss dann mit Strafzahlungen oder ähnliches rechnen..Steuerhinterziehung kann es ja z.b. nicht sein, wenn man weniger als den Grundfreibetrag für das jeweilige Jahr verdient.
Freue mich auf kompetente und ehrliche Antworten :)
6 Antworten
Ja, auf jeden Fall. Die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit ist sowohl nach § 14 Gewerbeordnung als auch nach § 138 Abgabenordnung anzuzeigen. Das hat nicht nur steuerliche Gründe. Die Gemeinde will zb auch prüfen das man sich an relevante Vorschriften zb zum Umweltschutz, Verbraucherschutz oder aktuell zum infektionsschutz hält. Dafür muss sie wissen wer gewerblich tätig ist.
Aber auch steuerlich macht es durchaus Sinn. Zum einem könnte man sonst nicht kontrollieren wer schwarz arbeitet.
Außerdem: zählt es nicht sogar als Liebhaberei wenn man ein Gewerbe anmeldet und weniger als den Grundfreibetrag im Jahr verdient?
Nein, liebhaberei ist es idr wenn ich keine gewinnerziehlungsabsicht habe.
Dann darf man für die Einkommensteuer nicht nur auf den gewinn aus dem Gewerbebetrieb abstellen. Man (selber oder Ehepartner) könnte ja auch noch weitere Einkunftsarten haben. Die würden alle zusammengerechnet.
P.S. habe keine Angst mehr als den Grundfreibetrag zu verdienen. Das ist ein, wie der Name schon sagt Freibetrag und keine freigrenze. Steuern fallen also nur an soweit das Einkommen den Betrag übersteigt. Nicht so wie zb bei Sozialversicherungsbeiträgen wo bei überschreiten der geringfügigkeitsgrenze bei Beiträge auf den vollen Bruttolohn (Ausnahme gleitzone) anfallen. Übersteigt dein Einkommen den Grundfreibetrag zb um 100€ würden bur ca 14 Euro Steuern anfallen. Mehr verdienen lohnt sich hier also trotzdem.
Die wesentliche Frage , ob Du ein Gewerbe anmelden mußt , ist nicht, ob Du damit Geld verdienst , sondern , ob es überhaupt eine gewerbbliche Tätigkeit ist. Das Fimanzamt hat damit erstmal wenig zu tun.
Nicht jede selbstständige Tätigkeit ist ein Gewerbe
Ich weiß wohl das man ein Gewerbe anmelden muss, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht (also theoretisch schon ab dem 1. Euro)
Korrekt und da hört es auch schon auf.
Außerdem: zählt es nicht sogar als Liebhaberei wenn man ein Gewerbe anmeldet und weniger als den Grundfreibetrag im Jahr verdient?
Es kann als Liebhaberei gewertet werden, wenn du nur Verluste oder keinen Gewinn machst. Nicht wenn du zu wenig verdienst, dass es Steuerpflichtig wäre.
Davon ab bedeutet ein Gewerbe mehr als entsprechende Steuern zahlen und es gehen dafür nötige Einträge, Rechte und Pflichten einher. Je nach Rechtsform wird da ja auch die Haftung geregelt usw.
Aber auch steuerlich ist es ja auch davon abhängig, ob du sonstige Einnahmen hast etc. pp.
Die Gewerbeanmeldung hat zunächst gar nichts mit Steuern zu tun. Gewerberecht ist vorrangig Verbraucher- und Konkurrentenschutz. Deshalb muss das Gewerbeamt wissen WER WO WAS macht. Und zwar gemäß 14 GewO von Anfang an.
Dass das Gewerbeamt auch das Finanzamt von einer Gewerbeanzeige informiert, ist nur "Service".
Du verwechselt da leider was: nicht ab dem 1. Euro Steuerschuld mußt du ein Gewerbe anmelden, sondern ab dem ersten Euro Umsatz bzw. spätestens bei einer Gewinnerzielungsabsicht!
Auch die Ek-Steuererklärung ist für jedes Jahr abzugeben und nicht erst wenn du über den Grundfreibetrag Gewinne machst.
Und wenn es bei der entsprechenden Arbeit nix zu prüfen gibt aka "Umweltschutz", "Verbraucherschutz", "Infektionsschutz" usw. ?