MUSS man ein Gewerbe anmelden wenn man unter dem Grundfreibetrag mit seinem Jahreseinkommen bleibt (selbstständige Arbeit)?

6 Antworten

Von Experte siola55 bestätigt

Ja, auf jeden Fall. Die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit ist sowohl nach § 14 Gewerbeordnung als auch nach § 138 Abgabenordnung anzuzeigen. Das hat nicht nur steuerliche Gründe. Die Gemeinde will zb auch prüfen das man sich an relevante Vorschriften zb zum Umweltschutz, Verbraucherschutz oder aktuell zum infektionsschutz hält. Dafür muss sie wissen wer gewerblich tätig ist.

Aber auch steuerlich macht es durchaus Sinn. Zum einem könnte man sonst nicht kontrollieren wer schwarz arbeitet.

Außerdem: zählt es nicht sogar als Liebhaberei wenn man ein Gewerbe anmeldet und weniger als den Grundfreibetrag im Jahr verdient?

Nein, liebhaberei ist es idr wenn ich keine gewinnerziehlungsabsicht habe.

Dann darf man für die Einkommensteuer nicht nur auf den gewinn aus dem Gewerbebetrieb abstellen. Man (selber oder Ehepartner) könnte ja auch noch weitere Einkunftsarten haben. Die würden alle zusammengerechnet.

P.S. habe keine Angst mehr als den Grundfreibetrag zu verdienen. Das ist ein, wie der Name schon sagt Freibetrag und keine freigrenze. Steuern fallen also nur an soweit das Einkommen den Betrag übersteigt. Nicht so wie zb bei Sozialversicherungsbeiträgen wo bei überschreiten der geringfügigkeitsgrenze bei Beiträge auf den vollen Bruttolohn (Ausnahme gleitzone) anfallen. Übersteigt dein Einkommen den Grundfreibetrag zb um 100€ würden bur ca 14 Euro Steuern anfallen. Mehr verdienen lohnt sich hier also trotzdem.


Giros923 
Fragesteller
 13.01.2022, 09:58

Und wenn es bei der entsprechenden Arbeit nix zu prüfen gibt aka "Umweltschutz", "Verbraucherschutz", "Infektionsschutz" usw. ?

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Die wesentliche Frage , ob Du ein Gewerbe anmelden mußt , ist nicht, ob Du damit Geld verdienst , sondern , ob es überhaupt eine gewerbbliche Tätigkeit ist. Das Fimanzamt hat damit erstmal wenig zu tun.

Nicht jede selbstständige Tätigkeit ist ein Gewerbe

Ich weiß wohl das man ein Gewerbe anmelden muss, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht (also theoretisch schon ab dem 1. Euro)

Korrekt und da hört es auch schon auf.

Außerdem: zählt es nicht sogar als Liebhaberei wenn man ein Gewerbe anmeldet und weniger als den Grundfreibetrag im Jahr verdient?

Es kann als Liebhaberei gewertet werden, wenn du nur Verluste oder keinen Gewinn machst. Nicht wenn du zu wenig verdienst, dass es Steuerpflichtig wäre.

Davon ab bedeutet ein Gewerbe mehr als entsprechende Steuern zahlen und es gehen dafür nötige Einträge, Rechte und Pflichten einher. Je nach Rechtsform wird da ja auch die Haftung geregelt usw.

Aber auch steuerlich ist es ja auch davon abhängig, ob du sonstige Einnahmen hast etc. pp.

Die Gewerbeanmeldung hat zunächst gar nichts mit Steuern zu tun. Gewerberecht ist vorrangig Verbraucher- und Konkurrentenschutz. Deshalb muss das Gewerbeamt wissen WER WO WAS macht. Und zwar gemäß 14 GewO von Anfang an.

Dass das Gewerbeamt auch das Finanzamt von einer Gewerbeanzeige informiert, ist nur "Service".

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du verwechselt da leider was: nicht ab dem 1. Euro Steuerschuld mußt du ein Gewerbe anmelden, sondern ab dem ersten Euro Umsatz bzw. spätestens bei einer Gewinnerzielungsabsicht!

Auch die Ek-Steuererklärung ist für jedes Jahr abzugeben und nicht erst wenn du über den Grundfreibetrag Gewinne machst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung