Raubüberfall?

7 Antworten

Ob nur einer eine Waffe hatte ist relativ unerheblich- da der Raubüberfall gemeinschaftlich begangen wurde. Hier gibt es in jedem Fall eine Freiheitsstrafe- wobei nur in einem minderschweren Fall die Mindest-Strafhöhe noch so hoch wäre, dass sie zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Da hier ja wohl grundsätzlich auch körperliche Gewalt angewendet wurde tippe ich mal auf mehrjährige Frheitsstrafen für beide ohne Bewährung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
verreisterNutzer  14.01.2019, 17:36

Hallo Gericht hat schon pfilichtverteiger zugestellt und wie können wir den kündigen damit wir unsere familien anwalt haben würden.

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Das sieht für denjenigen gar nicht gut aus.

Die Sache mit der Waffe.. das dient zur Überwindung der zu erwartenden Gegenwehr und gilt als besonders hohe kriminelle Energie. Das muss sich jeder an der Tat direkt Beteiligte zurechnen lassen, unabhängig davon dass er "nur einmal zugeschlagen" hat.

Deine Frage nach der Strafe ist eigentlich usus. Die MINDESTFREIHEITSSTRAFE für schweren Raub kannst du nachlesen in dem du den § 250 StGB googelst. Um dir das zu sparen: mindestens 3 Jahre, bei schweren Folgen wie z.B. Todesgefahr usw. ist die Mindestfreiheitsstrafe 5 Jahre, nach oben offen.

Diese Straftaten können, sofern sie zu mehr als 2 Jahren Gefängnisverurteilungen führen, nicht mehr zur Bewährung ausgesprochen werden, selbst bei Ersttätern bedeutet das in der Regel Knast.

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Moin,

ganz kurz: in § 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB steht ganz klar: führt der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe bei sich. Hier wird der abstrakten Gefahr einer Waffe Rechnung getragen, die man als Mittäter ebenfalls in Kauf genommen hat.

nur wenn man nachweist, dass es nicht abgesprochen war und der andere nicht gewusst hat, dass er die Waffe dabei hatte, kommt man da wieder raus.

verreisterNutzer  13.01.2019, 11:17

Hallo was pasiert wen er seine geständnis abgegeben hat wird sich da was ändern bei Bestrafung?

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EphraimUlk  13.01.2019, 13:05
@verreisterNutzer

Das Gericht kann u.a. Folgende Punkte als strafmildernd berücksichtigen: Geständnis, Reue, Wiedergutmachungsbemühen (bspw wenn Schäden entstanden sind), aufrichtige Entschuldigung bei den Opfern, Abbruch des Kontaktes zu den Mittätern und Aufbau eines neuen straffreien Freundeskreises.

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EphraimUlk  13.01.2019, 17:37
@verreisterNutzer

Kommt drauf an, ob sie als Täter/Teilnehmer der Tat eingestuft werden. Das liegt insbesondere vor, wenn sie die Tat als ihre ebenfalls wollten, bspw weil anschließend eine Beuteteilung stattfinden sollte, sie das Fluchtauto gefahren sind, schmiere gestanden haben, und auf Grund eines gemeinsamen Tatplans mit dem „vor-Ort-Täter“ gehandelt haben. Auch für diese gilt dann die Qualifikation (bewaffnet), wenn sie davon wussten und dies auch wollten. Strafmildernd kommt das nicht in Betracht, wenn sie andere tatbeiträge geleistet haben, eben wie das schmiere stehen, Fluchtauto fahren etc

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EphraimUlk  13.01.2019, 20:08
@verreisterNutzer

Wird sich auch positiv auswirken. Das Gericht will einfach sehen, dass täter verstanden hat, dass es sind Summe Aktion war und sein Leben wieder im Griff hat. Eine eine Ausbildung/ein Job können sich daher positiv auswirken.

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Das wird dir der Richter sagen

Gefängnisstrafe Wie viel das ist, wird dir der Richter schon sagen.