https://correctiv.org/faktencheck/politik/2019/05/29/dieses-bild-mit-falschen-behauptungen-zum-afd-wahlprogramm-2017-wurde-bisher-zehntausendfach-geteilt/

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Das ist eine mögliche Einstellung auf Lebenszeit.

Du unterschreibst eine Einverständniserklärung darüber, dass deine Krankenakten durch den ärztlichen Dienst angefordert und begutachtet werden können. Also ja, sie werden die Daten sehen, die gesetzlich vorhanden sind.

Was empfindest du persönlich als "intensiv"? Andere könnten das nicht so sehen. Hier ein Probeexemplar zum Einstellungstest, allerdings kenne ich die Aktualität nicht. Bayern könnte nochmal etwas anders machen.

https://www.polizeitest.de/polizeibewerbung-der-psychologische-test-gespraech/

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Meine Vermutung

Du hast die Dame nie gesehen, sie hat dir vermutlich auf deine Wohnungsanfrage sofort und ungefragt eine Ausweiskopie als vertrauensbildende Maßnahme geschickt. Der Kontakt erfolgte ausschließlich über Mail oder WhatsApp mit Freemaileraccounts? Und das Konto wird von ihr eröffnet, wenn du die Online-Verifizierung abgeschlossen hast?

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Wenn du so vorgehst, eröffnest du sehr wahrscheinlich ein online-Konto und gibst den Unbekannten im Internet, die sich als Vermieter ausgeben könnten, die Vollmachten für das Konto.

Man kann sich ausmalen, was man damit für Unsinn machen kann. Das geht sogar so weit, dass gegen dich wegen Straftaten ermittelt werden könnte, abgesehen von dem ganzen riesigen Rattenschwanz mit Krediten, Warenkäufen, Dienstleistungsverträgen usw., die nun mit deinen ganzen Daten (die du ja der "Vermieterin geschickt hast) und mit einem aktiven Konto auf deinen Namen möglich sind.

https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/vorsicht-vor-betrug-bei-der-wohnungssuche/

Bitte lies den Artikel richtig durch.

Wenn du bereits Daten und eine Ausweiskopie verschickt hast, solltest du nach dem Artikel vorgehen, wenn es sich als versuchter Betrug herausstellt. Dann hat die "Vermieterin", die vermutlich ebenfalls eine ehemalige Wohnungssuchende war, ihren Ausweis an die Gruppe geschickt und ist nun Vermieterin ohne dass sie es weiß.

Was der Artikel nicht sagt, wie kannst du das vermeiden? Wenn du den Ausweis als Bild abspeicherst, verwendest du ein Schreibprogramm und fügst Datum und Grund der Versendung (an Vermieter xxx) dazu, dann speicherst du es als pdf ab. So kann es nicht weiterverwendet werden, es lohnt sich nicht das Bild zu bearbeiten, sie haben vermutlich Dutzende andere früherer Geschädigter.

Viel Glück bei der Wohnungssuche, ist ja nicht mehr so einfach.

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Ich arbeite seit Kurzem in der Gastronomie als Küchenhilfe... + Einen Arbeitsvertrag habe ich noch nicht...

Was wurde konkret dazu besprochen?

dann gleich noch die Frage---

Bekommst du eine Gehaltsmitteilung? Sind die Zahlungen an die Krankenversicherung und Rentenversicherung ausgewiesen? Wenn nein, frage deine Krankenkasse ob du derzeit wie versichert bist.....

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https://www.anwalt.de/rechtstipps/weg-beschluss-anfechten-das-gilt-es-zu-beachten-215140.html

Dann konkret zum Schimmel:

https://www.vermieterverein.de/bgh/BU9eRL3Q/Schimmel%20im%20Gemeinschaftseigentum/

Die Frage ist, was ist unter "erheblich" zu verstehen. Das Urteil ist eine Richtung, aber wenn die anderen Miteigentümer den Befall so nicht sehen, kann nur der Einzelfall entscheiden.

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"einfach so" sicher nicht. Das ist immer, immer, dreimal immer, eine Einzelfallentscheidung. Und daher kann dir das hier niemand für deinen angefragten Einzelfall konkret sagen.

Aber mit entsprechendem Gutachten, ärztlicher Untersuchung, -global gesehen- ja, dann darf er das sicherlich auch gegen den Willen des Betroffenen. Und das hat wenig mit dem Alter zu tun, sondern mit - - - dem festgestellten Einzelfall.

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hat mich eine Lottostelle angerufen das ich vor langer Zeit ein Abo abgeschlossen habe und ich immer weiter spielen muss .....

Ich dachte am Kiosk ist ein Abo entstanden und deswegen musste ich so viel Geld bezahlen an die Lotto Zentrale am Telefon ich war 12 Monate drin und wenn ich raus möchte kostet das auch Geld ......

Hast du dafür einen Nachweis bekommen oder glaubst du das tatsächlich nur aufgrund eines Gegenüber am Telefon, der behauptet -wie auch immer- zu einer Lottostelle zu gehören? Was soll das für ein Vertrag sein, bei dem man gegen Gebühr aussteigen kann? Und was soll um Himmels Willen ein Kiosk mit einem Abo-Vertrag zu tun haben? Hast du überhaupt eine konkrete Firma mit der du den Vertrag abgeschlossen haben sollst, und diese Daten kann man im Internet nachvollziehen?

Du weißt, dass man jede beliebige Rufnummer auf dem Telefon vortäuschen kann?

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Ich glaube, dass du vor längerer Zeit deine Daten bei einem Gewinnspiel oder bei einem Telefonanruf weitergegeben hast. Diese Daten werden dann illegal gehandelt und von unseriösen Callcentern verwendet. Diese durchaus professionellen Anrufer reden dir einen Vertrag ein und verlangen Zahlungen, entweder auf mehr oder weniger anonyme Zahlsysteme oder auf ausländische Konten.

Unterhalte dich mit diesen Menschen nicht. Lege auf, vor allem gib keine weiteren Daten an, auch nicht die Adresse usw. Egal was du ihnen sagst, sie schreiben mit und vervollständigen deine Daten elektronisch. Das kann dann aktualisiert weiterverkauft werden und du bekommst noch mehr Anrufe, mehr Müll.

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Du wurdest bislang nicht gekündigt. Es wurde nur die Kündigung vorab mitgeteilt.

Sprich mit dem Vermieter ob ihr beidseitig einen Aufhebungsvertrag für deinen Termin machen könnt. Es wäre durchaus möglich, dass er einverstanden ist, er will die Mieter ja ohne Probleme raus haben. Ansonsten kündige fristgerecht.

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Das ist eine Überlegung der Opposition. Das muss man jetzt nicht hinterfragen, sondern erst, wenn sie a) an der Regierung sind und b) sich dran machen, das auch umzusetzen. Da bis dahin nicht nur viel Wasser den Rhein hinabfließt, sprich - es ändert sich noch viel, warum das konkret hinterfragen? Nochmal, es ist ein Oppositionsplan, ein Positionspapier für eine Neuausrichtung der CDU.

Nicht so tun als sei es ein derzeit konkret geplantes Gesetzesvorhaben.

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Einkommen ist Einkommen. Wenn du das verschweigst, begehst du eine Straftat.

Das hat nichts mit möglicherweise in Deutschland aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens steuerfreien Einkünften zu tun, sondern mit der Tatsache, dass dann die zur Berechnung deiner möglichen Sozialleistungen angegebenen Auskünfte absichtlich falsch sind.

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Sorry, aber deine Rückantwort zu "Deutschland" ist nicht korrekt. Tesla Han ist kein Deutscher, er lebt in Österreich, vermutich in Wien und hat koreanischen Hintergrund. Ich kann nicht sagen, ob er österreichischer Sta. ist, vermutlich aber schon.

Die Veröffentlichung ist widerlich und das Allerletzte. Das sollte man nicht auch noch breittreten. Ich denke, dass es längst entsprechend genug Anzeigen in seiner Heimatgemeinde gibt. Dabei geht es nicht nur um diese von dir benannten Behauptungen sondern um Kifi und noch deutlich mehr unter der Gürtellinie. Vielleicht hat er auch nicht alle Birnen im Kronleuchter.....

Ihn deshalb hier in Deutschland anzuzeigen macht wenig Sinn. Du kannst ja eine Anzeige nach Österreich schicken, wenn du denn möchtest.

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Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, warum man nicht mit aller Bestimmtheit den Nachbarn darauf anspricht, dass es so nicht geht. Ganz ehrlich, wer sich ein Tier anschafft, muss sich aus ausreichend darum kümmern. Nach deinen Rückantworten, du hast also noch gar nicht mit ihr gesprochen, da du nicht einmal weißt, ob das Tier nur zur Pflege da ist. Das wäre eigentlich das normale.

Und falls dem nicht so ist, mal rein die mir bekannte rechtliche Seite: (und mehr dazu, ein guter Artikel)

Der Hund in Nachbars Garten dürfe nicht länger als 30 Minuten täglich und nicht länger als 10 Minuten ununterbrochen bellen. Während der Ruhezeiten (13.00 bis 15.00 Uhr und 19.00 bis 8.00 Uhr) dürfe der Hund im Freien überhaupt nicht bellen, sondern müsse im Haus gehalten werden, ohne die Nachbarschaft zu belästigen.

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/tierhaltung-im-nachbarrecht-37-hundegebell_idesk_PI17574_HI628941.html

Möglich wäre insbesondere bei "nach 23 h"

Anzeige wegen Hundegebell – Ordnungswidrigkeit nach § 117 OWiG. Doch nicht nur die Zivilgerichte beschäftigen sich im Bereich des Miet- und Eigentumsrechts mit der Belästigung durch Hundegebell. Vielmehr kann sich bei störendem Hundegebell auch das Ordnungsamt bzw. die zuständige Ordnungsbehörde einschalten.

https://www.bussgeldkatalog.net/hundegebell-ruhestoerung/

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Weil es was bringt? keinen Cent.

Wer sein Einkommen legal durch Steuertricks verringert oder sogar ins Ausland abwandern lassen kann, handelt durchaus im Sinne des Gesetzgebers, der dies ja so will. Was nutzt hier also eine höhere Einkommenssteuer, wenn diese nicht durch Steuerschlupflöcher (in der Größe von Scheunentoren) ad absurdum geführt wird. Das ist alles nur politisches Gejammer.

Das gilt übrigens auch für Millionen und Milliarden Erben.

Wenn eine Mutter abends putzen gehen muss, weil das Familieneinkommen einfach nicht mehr ausreicht und dabei für den Minijob durch den Arbeitgeber 30 % an Sozialabgaben abgeführt werden müssen, muss auch eine Mindeststeuer für Einkommen her, keine Phantasie-Höchstgrenzen. Das nennt sich Steuergerechtigkeit.

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Erst einmal so viel Geld haben, dass die Miete bezahlt ist, die Kinder satt sind und die Wohnung im Winter warm ist.

Bei vielen ist dann nichts mehr übrig. Und in hochriskante Modelle zu investieren ist für die Anschaffung von Vermögen Unsinn. Das macht man, wenn man Geld übrig hat. Vor allem nimmt man dafür keinen Kredit o.ä. auf......

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Du hast neben Riester (ist auch nicht meines) jederzeit dazu die Möglichkeit:

Ab 1. Januar 2024 werden die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage zu den vermögenswirksamen Leistungen der Arbeitgeber mehr als verdoppelt. Dadurch könnten über 17 Millionen Arbeitnehmer zusätzlich von dieser "Sparspritze" des Staates profitieren

https://www.mdr.de/ratgeber/finanzen/geld-sparen-altersvorsorge-arbeitnehmer-sparzulage-118.html

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