illegaler waffenbesitz strafe?

3 Antworten

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. ... (3) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. (4) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn er wirklich pech hat und es als besonders schwerer Fall gilt bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe...wenn er wirklich Glück hat und noch nicht vorbestraft und eventuell minderjährig ist kann es auch eine Geldstrafe werden.

War es eine Kriegswaffe? Oder was für eine Art von Waffe war es? Pistole? Flinte? Büchse?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 2012 bei der Polizei (Österreich)
tluis42 
Fragesteller
 03.09.2019, 19:15

das war eine pistole also relativ klein

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derwaffenpro  03.09.2019, 19:23
@tluis42

Das sie kleiner ist macht es nicht weniger schlimm, im Gegenteil, wäre es ein großes Kleinkalibergewehr wäre die Strafe wahrscheinlich sogar geringer..

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ZuumZuum  06.09.2019, 06:57
@tluis42

Die Größe spielt dabei gar keine Rolle, Schusswaffe ist Schusswaffe.

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ZuumZuum  06.09.2019, 07:02

Wenn er wirklich pech hat und es als besonders schwerer Fall gilt bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe...wenn er wirklich Glück hat und noch nicht vorbestraft und eventuell minderjährig ist kann es auch eine Geldstrafe werden.

Im Jugendstrafrecht gibt es keine Geldstrafen.

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bdhejaksb  01.06.2023, 12:04
@ZuumZuum

Doch sicher, aber erst wenn du arbeitest bzw. Geld verdienst

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Was ist eine "scharfe Waffe" in deiner Definition?

scharfer Dolch

scharfes Samuraischwert

scharfes Karambit

Schusswaffe?

tluis42 
Fragesteller
 05.09.2019, 18:02

eine schusswaffe natürlich wenn man von scharfen spricht spricht man von schusswaffen

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ZuumZuum  06.09.2019, 06:52
@tluis42

Der allgemeine Volksmund vielleicht....wir Sachkundigen bezeichnen sie schlicht und weg als Schusswaffen, so wie das Waffengesetz auch.

Was mit "deinem Freund" passiert, entscheidet der Staatsanwalt in einem eindeutigen Fall per Strafbefehl, oder ein Richter in einer Hauptverhandlung. Schliesslich ist auch Ort und Gelegenheit des Antreffens mit der Schusswaffe mit ausschlaggebend für die Straffindung. Es ist ein Unterschied, ob man das Teil einfach nur sobei sich hat, oder ob man es bei der Durchführung einer Straftat, oder sogar zur deren Durchführung benutzt.

Aber eines kann ich gewiss sagen, ein Kavaliersdelikt ist das nicht. Dafür gibt es mindestens eine fette Geldstrafe, und zwar deutlich im oberen zweistelligen Bereich der Tagessätze, sofern "dein Freund" schon nach Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt wird. Ansonsten gibt es ein dickes Sozialstundenkonto, sofern Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt.

Das das später im Bundeszentralregister auftaucht, darüber brauchen wir uns nicht zu unterhalten. Damit sind Jobs im öffentlichen Dienst, wei z.B. bei der Polizei und Bundeswehr, sowie Legalwaffenbesitz, und sonstige Tätigkeiten in Sicherheitsbereichen vorerst tabu.

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