Kriegt man eine Strafe wenn man einen Amokläufer der gerade auf Unschuldige schießt, erschießt?

18 Antworten

Wenn du den Amokläufer erwischt ist das durch §32 StGB Notwehr gedeckt.

Bleibt zu hoffen dass du keinen Zivilpolizisten oder einen anderen bewaffneten Bürger tötest der seinerseits versucht einzuschreiten.

Dein Verstoß gegen das WaffG wird natürlich geahndet.

Die Situation ist nicht so abwegig, wie manch einer meint und es ist auch niemand nötig, der die Erlaubnis hat eine Waffe zu führen.

Man erinnere sich an die Bluttat vor kurzem, wo der Täter sein Opfer am helligen Tag auf offener Straße mit einem Samuraischwert quasi zerkhackt hat, an den Amoklauf in München, oder an die Streitigkeiten zwischen Migranten vor einigen Monaten, die ebenfalls tagsüber mitten in einem Wohngebiet mit Schußwaffen und Messern ausgetragen wurde.

In allen Fällen gab es zahlreiche Anwohner, die das Geschehen quasi aus dem Küchenfenster heraus in gar nicht mal weiter Entfernung beobachtet und natürlich gefilmt haben.

Und wenn die Entfernung so kurz ist das man ein Handyvideo machen kann reicht es auch locker, um einen gut gezielten Schuß mit einem Jagd- oder Sportgewehr anzubringen, oder die Kurzwaffe aus dem Schrank zu holen und nach unten auf die Straße zu eilen.

Natürlich muß die Situation eindeutig sein und man darf keine Unbeteiligten gefährden, im leisesten Zweifelsfalle verkneift man sich das Eingreifen mit Waffengewalt eben unbedingt.

Gedeckt und straffrei ist der Einsatz einer Schußwaffe aber durch die entsprechenden Regelungen zu Notwehr und Nothilfe auf jeden Fall, sofern denn die nötigen Voraussetzungen eindeutig vorliegen.

Damit ist nicht zu rechnen. Alleine wegen dem öffentlichen Interesse.

Du schützt dich und andere, also nein.

Außer natürlich du hättest die Waffe gar nicht erst besitzen dürfen.

derwaffenpro  27.09.2019, 21:13

Selbst dann wäre die Notwehr an sich nicht verboten, aber die verstöße gegen das WaffG werden natürlich dennoch geahndet.

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Ein Verfahren hat man auf jeden Fall an der Backe.

Wenn du die Waffe legal besitzt und führen darfst (was äußerst unwahrscheinlich ist), wirst du wohl nicht bestraft. Zumindest könnte man auf Notwehr bzw. Nothilfe plädieren.

PolNRW93  27.09.2019, 23:16

Die Erlaubnis, eine Waffe zu führen oder zu besitzen, hat nichts mit Notwehr zu tun.

Ich kann mit einem noch so illegalen Gegenstand jemanden töten und es kann trotzdem Notwehr sein. Dann ist es halt ein Verstoß gegen das Waffengesetz.

Und andersrum: Nur, weil ich eine Waffe führen darf, ist die Wahrscheinlichkeit nicht höher, dass eine Tötung damit gerechtfertigt ist.

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