Muss man bei seinen Eltern bis zum 25. Lebensjahr wohnen?

7 Antworten

Natürlich nicht, wenn man sich seinen Lebensunterhalt ab der Vollendung des 18 Lebensjahres ohne finanzielle Unterstützung durch das Jobcenter selber leisten kann, dann kann man ziehen wohin man möchte.

Es sei denn es gibt einen wichtigen Grund für den Auszug, dann kann es natürlich auf vorherigen Antrag finanzielle Unterstützung vom Jobcenter geben.

Das kann z.B.der Fall sein, wenn der Auszug durch eine Ausbildung notwendig würde, oder ein anderer schwerwiegender sozialer Grund für den Auszug vorliegen würde.

Nicht wenn du die Kosten selbst tragen kannst. Kommt weiterhin auch darauf an ob deine Eltern Leistungen beziehen.

Im Bürgergeldbezug gilt, dass es zumutbar ist, dass man bis 25 bei den Eltern lebt. Man bekommt daher keine Unterstützung für eine eigene Wohnung.

Wenn man sich die Wohnung selbst finanzieren kann, kann man natürlich auch früher ausziehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Die Eltern sind bis dahin lediglich zum Unterhalt verpflichtet wenn du dich in (Erst-)Ausbildung befindest und wirtschaftlich nicht auf eigenen Füßen stehen kannst.

Die Eltern müssen dir aber keine Wohnung finanzieren wenn du auch zu Hause wohnen könntest.

Ansonsten darfst du mit 18 oder 20 oder auch mit 40 ausziehen - einzig abhängig davon was die Beteiligten wollen bzw. sich leisten können.

Natürlich nicht.

Du kannst ohne Einwilligung der Eltern mit 18 jahren ausziehen wenn du die Möglichkeit hast eine Wohnung zu finanzieren.