Dann sollen Onkel und Tante oder andere enge Familienmitglieder, die sonst nicht in die Hochzeitsplanung eingebunden sind, die Uroma eben abholen.
Wenn das Taxi nur 35€ kostet, scheint es ja keine weite Wegstrecke zu sein.
Dann sollen Onkel und Tante oder andere enge Familienmitglieder, die sonst nicht in die Hochzeitsplanung eingebunden sind, die Uroma eben abholen.
Wenn das Taxi nur 35€ kostet, scheint es ja keine weite Wegstrecke zu sein.
In diesem Alter gibt es in der Regel einen Vertrauensvorschuss: Man darf das Handy immer nutzen. Nur wenn es Probleme gibt (z. B. Dienste oder Schule werden vernachlässigt, die Nacht wird durchgezockt) dann wird die Handyzeit begrenzt. In manchen Einrichtungen wird auch pauschal nachts das Wlan ausgeschaltet.
Alle Einrichtungen haben eine Nachtruhe, wo spätestens alle zurück sein müssen. Sonst gibt es sehr unterschiedliche Regelungen, aber für 17-jährige sind die meist sehr großzügig.
Nein. Allein der Glaube entscheidet.
Allerdings ist die Taufe im neuen Testament die völlig logische Konsequenz und äußeres Zeichen dafür, dass man sich zu Gott bekennt.
Ich würde mich sehr gut rechtlich beraten lassen, inwieweit es sinnvoll ist ein funktionierendes Umgangsmodell aufzugeben für einen Wunsch eines Modells, auf das es keinen Rechtsanspruch gibt. Ein Wechselmodell kann nur dann kindeswohldienlich funktionieren, wenn eine halbwegs vernünftige Kommunikation zwischen den Elternteilen möglich ist.
Ich würde davon abraten, unüberlegt das Jugendamt einzuschalten wegen einer möglichen Kindeswohlgefährdung. Eltern, die sich gegenseitig Gefährdungen vorwerfen sind in der Regel nicht in der Lage, ein Wechselmodell zu leben,
Das könnte auf ein Haushaltstraining und eine Familienhilfe hinauslaufen.
Wenn es eine gerichtliche Regelung gibt, dann musst du diese einhalten. Sonst droht ein Bußgeld. In einem Fall meiner Kollegin wurde neulich ein schmerzhaftes Bußgeld verhängt, weil der Vater die Umgangstermine nicht wahrgenommen hat.
Wenn es keine gerichtliche Regelung gibt, dann hat es keine rechtliche Konsequenz, wenn du den Jungen nicht zu dir nimmt.
Aber so wie es scheint, ist der Junge verhaltensauffällig. Wenn er sich bei seiner Mutter und in der Schule genauso aufführt, dann braucht der dringend Hilfe. Sonst begeht er mit 14 die erste strafrechtlich relevante Straftat. Bitte such doch mal diesbezüglich gemeinsam mit deiner Ex eine Erziehungsberatungsstelle auf.
Du musst überhaupt keine Anzeige erstatten.
Die Polizei wird den Vorfall aber - wenn sie gut arbeiten - trotzdem ans Jugendamt weiterleiten. Die werden euch dann zum Gespräch einladen.
Das kommt ganz darauf an, wie das bei euch in der Familie gelebt wird. Bei uns war es völlig üblich, dass sich meine Mutter bei uns bediente, wenn sie Bargeld brauchte und nach dem Bankbesuch wieder zurücklegte. Da sie immer noch was extra dazulegte, haben wir uns darüber nie beschwert.
Sag deinem Stiefvater einfach, dass es dich stört. Vielleicht hat er sich nicht so viel dabei gedacht.
Erstmal weiß das Jugendamt ja nichts davon - außer die Informationen gelangen ans Jugendamt.
Zum Beispiel durch dich, die Polizei, bei Auffälligkeiten im Krankenhaus oder Kinderarzt, durch Nachbarn ...
Mit der Vorgeschichte halte ich es aber sinnvoll für die junge Mutter, sich frühzeitig Unterstützung zu holen - zum Beispiel eine Hebamme oder Angebote der Frühen Hilfen. Das ist gut für Mutter und Kind und falls das Jugendamt dann vorbeikommt und alles in bester Ordnung ist und die Hebamme das auch bestätigt, dann geht das Jugendamt auch einfach wieder.
Eine einstweilige Anordnung heißt ja erstmal nur, dass es eine Vorab-Entscheidung im Eilverfahren gibt, die dann im abschließenden Hauptsacheverfahren bestätigt oder revidiert wird.
Es gibt verschiedene Anwendungsbereiche für einstweilige Anordnungen, z.B. Sorgerecht bzw Teile des Sorgerechts (z.B. Urlaub), Umgangsrecht, Wohnungszuweisung, ...
Deine Schwester hat dich gezwungen, ein Erbe von 40.000€ Gold sowie einer Eigentumswohnung anzunehmen. Ich würde sagen, dass sie zu deinem finanziellen Vorteil gehandelt hat.
Allerdings musst du nicht in der geerbten Wohnung leben und sie kann auch nicht über dein Gold verfügen. Das ist alles deine Entscheidung.
Das du ihr eine halbe Miete zahlst, finde ich fair. Immerhin gehört ihr die Wohnung ja zur Hälfte.
Bezüglich des Schmucks: Sie hat behauptet, dass dieser weg sei. Da hatte ich den Gedanken, dass sie sich möglicherweise unrechtmäßig bereichert hat. Jetzt taucht der Schmuck aber wieder auf - in deinem Keller. Wieder ein finanzieller Vorteil für dich.
Wenn deine Schwester also eine angemessene Miete von dir verlangt, dann schätze ich sie folgendermaßen ein: überbehütend, übergriffig, aber bemüht fürsorglich in dem was sie das Beste für dich hält.
Nein, nicht unbedingt.
Aber oft folgt ein Erziehungsfähigkeitsgutachten, nachdem das Jugendamt in Obhut genommen hat und das Sorgerecht vorläufig vom Familiengericht entzogen ist.
Nein.
In Deutschland gilt, dass nach der Scheidung jeder für sich selbst verantwortlich ist. Es gibt wenige Ausnahmen.
Wenn die Scheidung schon durch ist, dann müsste die Frau die Hälfte der in der Ehe erworbenen Immobilien besitzen. Davon kann sie locker den Wasserschaden bezahlen.
Wenn die Scheidung noch nicht durch ist, dann könnte der Mann nach Rücksprache mit seinem Anwalt sicherlich das Geld vorstrecken und dann bei der Scheidung auf den Zugewinn anrechnen lassen.
In einer Ehe wird gemeinsam gewirtschaftet. Das heißt, wenn einer viel Geld verdient und der andere nur einen Nebenjob hat und Haushalt und Familie schmeißt, dann geht der Gesetzgeber davon aus, dass das entstandene Vermögen während der Ehezeit beiden Eheleuten gleichermaßen gehört und ein Ausgleich stattfinden muss.
Die Ehe ist ein Ausdruck von Verbindlichkeit, dass man Verantwortung füreinander übernehmen würde.
Ich als Frau werde sicher nicht ohne Ehe für die gemeinsamen Kinder länger daheim bleiben als der Mann. Denn sonst hat er nach einer Trennung alles und ich nichts.
Im Bürgergeldbezug gilt, dass es zumutbar ist, dass man bis 25 bei den Eltern lebt. Man bekommt daher keine Unterstützung für eine eigene Wohnung.
Wenn man sich die Wohnung selbst finanzieren kann, kann man natürlich auch früher ausziehen.
Das Sorgerecht kann nur das Familiengericht entzogen und einer anderen Person übertragen werden. Aber eine Vollmachtslösung würde den gleichen Zweck erfüllen.
Wenn du länger als zwei Monate bei der Familie bleiben willst, dann müssen diese sich als Pflegeperson beim Jugendamt melden. Das ist in §44 SGB VIII geregelt.
Auch wenn es schwer fällt: Einfach dein ganz normales Leben weiterleben.
Wenn du Sorgen oder Ängste hast, kannst du dich an deine Eltern wenden oder eine außenstehende Person, z.B. Schulsozialarbeit.
Es die Aufgabe deiner Eltern, eine halbwegs vernünftige Trennung hinzubekommen und auch einen Vorschlag zu machen, wie du weiter viel Kontakt mit beiden Elternteilen haben kannst.
Ohne eine echte aufrichtige Entschuldigung und das Bemühen, unaufgefordert die gesamte Geldsumme zurückzuzahlen (notfalls in Raten) würde ich das nicht als Basis für das Weiterführen einer Freundschaft sehen.
Die Halbwaisenrente ist ein Zuschuss für die laufenden Kosten des Minderjährigen und wird an die Eltern ausbezahlt. Da du vermutlich ein Dach über dem Kopf hattest, Kleidung, Essen etc hat deine Mutter deine Halbwaisenrente sehr vernünftig für dich eingesetzt.