Muss ich bei Auszug einer WG vor Kündigungsfrist nur die Miete bis zur Kündigungsfrist weiter bezahlen oder auch sonstige Nebenkosten wie Strom oder Internet?

6 Antworten

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Einige Kommentatoren verstehen deine Frage nicht und antworten daher nicht zielführend.

Die Betriebskosten werden nach 12 Monaten durch den Vermieter abgerechnet. Daher wirst du auch bis Ende der Kündigungsfrist die monatlich Betriebskostenvorauszahlung anteilig leisten müssen. Aber das kennst du ja.

Nun gibt es neben dem Mietvertrag eine vertragliche (mündliche?) Regelung bzw. Vertrag über die Beteiligung an den Energie- und Internetkosten mit dem 2. Mieter. Mit dem Strom ist es einfach: Der Zählerstand wird bei Auszug abgelesen und alles, was danach verbraucht wird, ist Sache dessen, der den Vertrag mit dem Lieferanten abgeschlossen hat.

Die Internetbeteiligung (Kosten des DSL-Anschlusses) kann nicht gesplittet werden. Die Kosten fallen an, ob nun der DSL-Anschluss genutzt wird oder nicht. Wenn du ihn nicht mehr nutzen kannst, musst du auch nichts mehr anteilig bezahlen.

Eine Frage zu deiner Kündigung des Mietvertrages in einer "Wohngemeinschaft" habe ich dennoch. Du kannst aus der Wohnung nur dann mit Kündigung ausziehen, wenn du entweder einen Untermietvertrag oder einen Einzelmietvertrag hast. Solltest du in eine Mieterpartei integriert sein, wäre deine Kündigung unwirksam.


Spuna 
Fragesteller
 29.08.2019, 22:46

Hallo Gerhart,

Danke für deine ausführliche Antwort. Ab wann ist man in eine Mietpartei integriert? Ich wohne derzeit mit einem bekannten zusammen wir stehen beide im Mietvertrag drinnen. Es steht drinnen , dass ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Monats habe. Ich habe am 3.8 meinem mit Mieter und meinem Vermieter meine Kündigung der Wohnung persönlich zugestellt. Dementsprechend läuft die Kündigungsfrist bis zum 31.10.

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Gerhart  30.08.2019, 06:48
@Spuna

Ihr habt also als Mieterpartei, bestehend aus 2 Mietern, einen MV mit dem Vermieter. Daher könnte einer der beiden Mieter nicht ohne den anderen den Mietvertrag wirksam beenden, sei es durch Kündigung oder Auflösung. Dein Mitmieter ist auch nicht Vertragspartei im Sinne des Mietrechtes, daher ginge eine Kündigung gegenüber dem Mietpartner ins Leere.

Aber offensichtlich besteht eine Übereinkunft zwischen Mietpartner, Vermieter und dir, dass du am 31.10.2019 aus dem Mietvertrag entlassen werden sollst und kannst, aber eben nicht auf dem Wege einer Kündigung, sondern in Form einer dreiseitigen schriftlichen Vereinbarung. Bitte veranlasse zu deiner Sicherheit diese Vereinbarung. Somit wirst du tatsächlich und wirksam aus dem Mietvertrag entlassen.

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Spuna 
Fragesteller
 30.08.2019, 09:56
@Gerhart

Danke dir deine Antwort Gerhart,

Was kann ich machen wenn mein Mietpartner diese Vereinbarung nicht unterschreiben will? Ich habe diese Vereinbarung vor ca 2 Wochen von meinem Vermieter zugeschickt bekommen jedoch ist sie nur von mir unterschrieben. Mein Mietpartner denkt nicht daran diese zu unterschreiben. Aber es kann doch nicht sein das ich jetzt nicht kündigen kann nur weil er es nicht will.

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Gerhart  30.08.2019, 12:10
@Spuna

Leider ist das die Realität ! Durch die Konstellation Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieterpartei kann nur die Mieterpartei (2 Mieterpartner) zusammen mit einer Kündigung gemeinsam kündigen. Es zählt nicht der Wille eines einzelnen Mieters der Mieterpartei sondern nur der gemeinsame Wille besiegelt durch zwei Unterschriften der Mieter unter einer ordentlichen Kündigung.

Die Alternative: Fertige eine gemeinsame Kündigung aus, unterschreibe sie und reiche sie deinem Partner zur Unterschrift. Vermutlich wird er nicht unterschreiben wollen, dann solltest du ihm eröffnen, dass du bei seiner Weigerung ihn durch Klage auf Zustimmung zwingen wirst zu unterschreiben. Diese Klage gewinnst du, er trägt die Gerichtskosten und eventuell auch deine Rechtanwaltskosten nach dem rechtskräftigen Urteil und dem Kostenfestsetzungsbeschluss des AG. Die Wohnung ist er dann auch los.

Seine Möglichkeit dieses pro cedere abzuwenden besteht in der Zustimmung zu deiner Entlassung aus dem Mietvertrag. Vielleicht bewegt ihn diese kleine "Erpressung" oder Drohung zum Umdenken.

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Spuna 
Fragesteller
 30.08.2019, 12:36
@Gerhart

Warum kann ich denn erst klagen wenn ich eine gemeinsame Kündigung anfertige? Ist es nicht einfacher wenn ich einfach kein Mietanteil an meinem Mietpartner überweise ? Ich werde dann ja so oder so aus der Wohnung geworfen.Jedoch wird er mir dann wahrscheinlich nicht meine Kaution wieder geben ..

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Spuna 
Fragesteller
 30.08.2019, 12:40
@Spuna

Kann ich nicht jetzt schon klagen weil er die Vereinbarung nicht unterschreibt? Ich meine ich kann ja nicht gezwungen werden hier zu bleiben. Und was wäre denn wenn ich kein Geld für einen Anwalt hätte wäre ich dann therereotsich hier gefangen ?

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Spuna 
Fragesteller
 30.08.2019, 14:04
@Spuna

Sollte ich zum Anwalt gehen wird er zuerst meinen Mietpartner auffordern die Vereinbarung zu unterschreiben. Sollte er die Vereinbarung danach sofort unterschreiben wer zahlt dann den Anwalt für das Schreiben ? Und was würde sowas kosten?

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Gerhart  30.08.2019, 17:47
@Spuna

Die Kündigung durch den Vermieter wird erst nach einer Mietschuld von 1,5 Monatsmieten kommen. Aber dein Mietpartner haftet für die vollständige Mietzahlung genau so wie du gegenüber dem Vermieter. Der Vermieter wird die Kaution erst nach Mietende des Aktuellen Mietvertrages die Kaution zurück geben.

Wie war denn die Weiterführung des Mietvertrages nach deinem Ausscheiden gedacht?

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Gerhart  30.08.2019, 17:54
@Spuna

Ein Rechtsanwalt ist für eine Zustimmungsklage beim zuständigen Amtsgericht nicht unbedingt erforderlich. Du kannst dich dort auch selbst vertreten.

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Spuna 
Fragesteller
 30.08.2019, 18:48
@Gerhart

Ich habe ihn gesagt, dass ich ausziehe und nicht mehr hier wohnen möchte er war nur sauer und hat nichts mehr gesagt.

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Spuna 
Fragesteller
 30.08.2019, 18:50
@Gerhart

Ja aber damit das ganze zustande kommt muss ich doch bestimmt was bezahlen aber wie wird das denn nun ablaufen wenn ich den Schritt gehen muss , weil er nicht unterschreibt?

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Gerhart  30.08.2019, 19:22
@Spuna

Wie hoch der Gerichtskostenvorschuss ist kann dir nur das Gericht sagen. Versuche bei der Angabe des Streitwertes unter 600€ zu bleiben. Dann gibt es ein schriftliches Verfahren mit anschließendem Urteil. Dadurch werden die Kosten gesenkt.

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Spuna 
Fragesteller
 30.08.2019, 20:40
@Gerhart

Gibt es ein Risiko die Klage ohne Anwalt zu Verlieren?

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Gerhart  30.08.2019, 21:37
@Spuna

Jede Klage beinhaltet ein Risiko. Dein Risiko liegt darin, dass du eventuell nicht beweisen kannst, dass dein Mietpartner einer gemeinsamen Kündigung nicht zustimmen will. Deshalb brauchst glaubwürdige zeugen, die zugegen sind, wenn der Mietpartner die Unterschrift zur gemeinsamen Kündigung verweigert.

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Spuna 
Fragesteller
 30.08.2019, 21:52
@Gerhart

Gerhart es geht hier um einen Mietaufhebungsvertrag in dem drinnen steht das ich nicht mehr für die Wohnung hafte , da ich aus dem Mietvertrag aussteige. Ich kann aber Beweisen das mein Mietpartner die Wohnung persönlich aus dem Briefkästen geholt hat, da es nur einen Schlüssel für den Briefkasten gibt und ich keinen Zugriff darauf habe. Außerdem liegt der Aufhebungsvertrag/Vertragsveränderung schon seit dem 20.8 nur von mir unterschrieben auf dem Tisch. Ich habe meinen Mietpartner per WhatsApp aufgefordert zu unterschreiben er hat es gelesen aber es ist nichts passiert ..

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Spuna 
Fragesteller
 30.08.2019, 22:06
@Gerhart

Außerdem wie sollte ich jemanden ohne Grund anklagen das ist ja schon fraglich

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Gerhart  30.08.2019, 22:14
@Spuna

Spuna - bei allem Respekt - Dein Mieterpartner muss nicht diesem Mietaufhebungsvertrag zustimmen. Er kann dazu auch nicht gerichtlich gezwungen werden. Nur zu einer g e m e i n s a m e n Kündigung kann er gezwungen werden. Der Mietaufhebungsvertrag zwischen dir und dem Vermieter ist somit unwirksam. Du bleibst bis zum Mietende durch Kündigung in der gesamtschuldnerischen Haftung und sogar danach, wenn es Schäden an der Mietsache gibt.

Hol dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht und lass dich durch einen Fachanwalt für Mietrecht beraten. Solltest du über geringes Einkommen verfügen, so gewährt dir das Gericht Prozesskostenhilfe.

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Spuna 
Fragesteller
 30.08.2019, 22:30
@Gerhart

Danke für die ausführliche Antwort. Dann mache ich eine gemeinsame Kündigung fertig und sage meinen Mietpartner dass er diese im beisein von zwei Freunden unterschreiben soll. Damit ich zeugen habe aber wenn ich jetzt eine Kündigung fertig mache habe ich ja wieder 3 Monate Kündigungsfrist oder nicht? Und ja wenn das alles nichts bringt mache ich das

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Gerhart  31.08.2019, 06:53
@Spuna

Der Partener kann ja immer noch dem Aufhebungsvertrag zustimmen. Wenn es aber nicht anders gehen soll, dann diese Kündigung durchziehen.

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Spuna 
Fragesteller
 31.08.2019, 16:34
@Gerhart

Darf der Vermieter mich rechtlich ohne die Unterschrift von meinem Bruder aus dem Mietvertrag entlassen ? Und wenn ich dich jetzt aber erneut kündige oder zumindest das Schreiben aufsetzen muss ich doch wieder ein Mal mehr Miete bezahlen wegen der Kündigungsfrist oder nicht ?

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Die volle Miete ist bis zum Ende der Kündigungsfrist zu zahlen; also auch die Nebenkosten.

Strom und Internet sind meistens separate Verträge die Du extra abgeschlossen hast und die Du dann separat kündigen musst.


Spuna 
Fragesteller
 29.08.2019, 12:46

Die Verträge für Strom und Internet laufen nicht auf meinem Namen ich habe einfach nur immer die Hälfte bezahlt muss ich Sie dann jetzt trotzdem weiter bezahlen obwohl ich die Sachen nicht mehr mit benutze ?

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bwhoch2  29.08.2019, 13:29
@Spuna

Ich nehme an, jemand aus der WG hat die Verträge abgeschlossen und da liegt es nun an Euch selbst, wie Ihr Euch einigt. Da gibt es kein Gesetz, sondern nur was Ihr untereinander vereinbart habt. Du läßt Kumpels aus der WG hängen und Kumpel fühlt sich benachteiligt, weil er plötzlich auf den gesamten Kosten sitzen bleibt. Andererseits, warum solltest Du zahlen, was Du nicht mehr nutzt. Irgendwie müßt Ihr Euch selbst einigen. Hier kann es darauf keine Antwort geben.

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aber ich denke auf Strom und Internet trifft das ja nicht zu

Wieso nicht? Du hast ja die Möglichkeit, es zu nutzen. Dass du nicht mehr dort wohnst, ist ja deine Entscheidung.


Spuna 
Fragesteller
 29.08.2019, 12:46

Ja aber ich habe ja keinen Vertrag zu den Sachen abgeschlossen? Weder zu Strom und weder zu Internet

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Zakalwe  29.08.2019, 12:47
@Spuna

Anscheinend hast du aber bisher bezahlt? Warum?

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Spuna 
Fragesteller
 29.08.2019, 12:56
@Zakalwe

Weil ich hier mitgewohnt habe und Strom verbraucht habe und Internet benutzt habe

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Zakalwe  29.08.2019, 12:58
@Spuna

Ja, die Möglichkeit hast du bis zum Ende der Kündigungsfrist ja immer noch.

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Du musst auch die Nebenkostenvorauszahlungen weiter leisten. Bei den verbrauchsabhaengigen Nebenkosten wirkt sich das dann aber auf die Jahresabrechnung aus. Was du nicht verbraucht hast, wird dann auch nicht berechnet.


Spuna 
Fragesteller
 29.08.2019, 12:44

Aber wie soll festegestellt werden was ich nicht verbraucht habe wenn ich hier nicht mehr wohne ? Und es wird sich am Ende des Jahres bestimmt keiner mehr melden und sagen Hey hier hast du Geld wieder

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Atlantica666  29.08.2019, 12:46
@Spuna

Du bezahlst einfach den Anteil den du vorher auch bezahlt hast .. und dann wird abgerechnet..fertig

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mjutu  29.08.2019, 12:48
@Spuna

Selbstverständlich muss am Jahresende eine korrekte Nebenkostenabrechnung gemacht werden.

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DerCaveman  29.08.2019, 12:49
@Spuna

Dein Vermieter muss dir doch jedes Jahr eine Nebenkostenabrechnung zustellen und auf Verlangen auch die Einsichtnahme in die dieser zugrunde liegenden Unterlagen ermoeglichen.

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ALLE Kosten werden weiterbezahlt.. nach Auszug gibt es dann eine Abrechnung


Spuna 
Fragesteller
 29.08.2019, 12:45

Von wem wird die Abrechnung erstellt ?

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Spuna 
Fragesteller
 29.08.2019, 12:51
@Atlantica666

Wird die Abrechnung in meinem Beisein gemacht oder bekomme ich einfach einen Brief mit dem Zählerstand zugesendet ?

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Atlantica666  29.08.2019, 12:52
@Spuna

die bekommst du per Post.. was willst da nebenhin sitzen?.. das ist völlig unüblich. sag mal wie habt ihr das eigentlich VOR deinem Auszug geregelt.. ?

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Spuna 
Fragesteller
 29.08.2019, 12:53
@Atlantica666

Ja aber deswegen bin ich doch hier um zu fragen..

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Atlantica666  29.08.2019, 12:53
@Spuna

Ja und du hast hier völlig ausreichende Antworten bekommen

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