Miterhöhung?

OrangeLila  17.05.2023, 13:22

Kaltmiete oder Warm (Nebenkosten)? Genauere Infos bitte.

Strohwagen 
Fragesteller
 17.05.2023, 13:23

Warm

6 Antworten

Ich vermute, Anpassung der Nebenkosten und einmal vielleicht eine Mieterhöhung und jetzt wieder Anpassung der Nebenkosten. Das ist in diesen Zeiten völlig normal und wenn die gesetzlichen Anforderungen eingehalten wurden, auch erlaubt.

Definitiv: Nein.

Mieterhöhung ist nur einmal im Jahr zulässig

Die Miete darf demnach nur alle zwölf Monate erhöht werden, bzw. frühestens 12 Monate nach dem Einzug („Jahressperrfrist“).

der Gesetzgeber hat mit § 558 Absatz 3 BGB jedoch eine Kappungsgrenze festgelegt. Diese besagt, dass die Kaltmiete innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren um nicht mehr als 20 % steigen darf. Davon ausgenommen sind Ballungsräume, in denen der Wohnraum knapp ist. Hier liegt die Kappungsgrenze bereits bei 15 %. 


DaKaBo  17.05.2023, 14:07

Der FS schmeißt Miete und Nebenkosten durcheinander...

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Dea2019  17.05.2023, 14:08
@DaKaBo

Diese Frage ist eindeutig in § 560 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt: Sind im Mietvertrag monatliche Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart, darf der Vermieter diese im Anschluss an die jährliche Nebenkostenabrechnung erhöhen. Also 1x im Jahr!

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DaKaBo  17.05.2023, 14:10
@Dea2019

Trotzdem wirft er alles in einen Topf und für mich ist nicht mal klar, wann genau was erhöht worden ist.

Mit den Infos kann man keine verlässliche Antwort geben.

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Gerhart  19.05.2023, 19:22

Der Gesetzgeber spricht nicht von "Kaltmiete"

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Von Experte Gerhart bestätigt

Betriebskosten dürfen nach einer korrekten Jahresabrechnug angepasst werden. Das ist keine Mieterhöhung. Ab übernächstem Monat nach Zustellung der Abrechnung darf die monatliche Vorauszahlung entsprechend erhöht oder gegebenenfalls veringert werden. Das dürfen beide Parteien so machen.

Die Grundmiete darf nach Mietspiegel oder Vergleichswohnungen erhöht werden. Der Abstand muss 15 Monate betragen (Zustellung des Mieterhöhungsverlangens 12 Monate). Innert drei Jahren darf die Erhöhung max. 20% (In Ballungsgebieten 15%) betragen.

Wann genau (Datum) wurde die Miete (welcher Betrag) um welchen Betrag erhöht?

Geht es wirklich um die Miete oder um Nebenkosten?


Strohwagen 
Fragesteller
 17.05.2023, 13:28

2× war es letztes Jahr Nebenkosten nun heute Miete

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DaKaBo  17.05.2023, 14:05
@Strohwagen

Wieso dachte ich mir das schon...?🤔

Erhöhung der Nebenkosten (die der Mieter verursacht) hat nichts mit Mieterhöhung zu tun. Also gab es letztes Jahr keine Mieterhöhung. Ändere das bitte in deiner Frage, sonst bekommst du nur falsche Antworten.

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Strohwagen 
Fragesteller
 17.05.2023, 13:31

Anfang letztes Jahr 50)€Ende November nochmals 60)€2022 Nebenkosten, nun heute nochmals 30€Mieterhöhung

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Strohwagen 
Fragesteller
 17.05.2023, 13:31

Letztes Jahr 2×Nebenkosten nun Mieterhöhung

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Strohwagen 
Fragesteller
 17.05.2023, 16:03

Letztes Jahr war 1×Nebenkostenabrechnung darauf eine Erhöhung dann hst die Gesellschaft es nochmals Ende November erhöht ,mit der Begründung das es zu keine Nachzahlung kommt.Dieses Jahr ab 01.07 nun nochmals Miete erhöht

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Bei dieser irren Inflation, an der die Vermieter selbst beteiligt sind ,nicht.


Strohwagen 
Fragesteller
 17.05.2023, 15:57

Nein 1×letztes Jahr war Abrechnung und Nachzahlung, darauf hin hat due Gesellschaft nochmals Erhöhung gemacht ,Ende November letztes Jahr. Nun Miete erhöht aber beruht sich nicht auf Nebenkosten

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