Kleingewerbe mit einem verdienst unter 7000Euro im Jahr, wie schreibe ich die Steuererklärung?
Hallo,
ich versuche meine Steuererklärung über Wiso steuer:start2019 zu schreiben.
Zu mir, ich studiere bin auf 450Euro angestellt, arbeite außerdem über die "kurzzeitbeschäftigung" und habe ein kleingewerbe.
Ich konnte auch alle angaben über die Kurzzeitbeschäftigung korrekt eintragen, aber weiss nicht so ganz was ich mit meinem kleingewerbe machen soll.
Für die EÜR fehlen mir glaub ich die ausgaben. Ich mache Promotion und kriege einen Mietwagen mit Tankkarte gestellt, meine Klamotten usw auch, das einzige was ich aus meiner eigenen Tasche bezahle ist mein essen und trinken. Ich überschreite aber mit dem Job nicht mal die 5000 Euro im Jahr. Ist es nötig dazu eine EÜR zu erstellen? Wenn ja, wie soll ich das ohne ausgaben machen bzw. was gilt für mich als Ausgabe?
Mein Bruder hatte mir sogar gesagt das ich es garnicht eintragen, muss da ich eine Vorgegebene Grenze nicht überschreite, dazu konnte ich jedoch nichts im Int finden.
Ich bedanke mich schonmal.
VG
5 Antworten
Werden dein 450€ Job und die kurzfristige Beschäftigung vom Arbeitgeber pauschal versteuert? Dann brauchst du hierzu keine Angaben machen. Oder hast du eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung bekommen? Dann sind die Angaben die in Anlage n zu übernehmen. Über Werbungskosten wirst Du dir wohl keine Gedanken machen müssen da dein Einkommen unterm Grundfreibetrag liegt.
Für dein Gewerbe solltest du schon die Anlage EÜR ausfüllen und den Gewinn dann In die Anlagen G übernehmen. Wenn du tatsächlich keine betriebsausgaben hast trag halt keine ein. Aber ein bisschen für Büromaterial etc. hast du doch bestimmt? Solange deine Einkünfte aber such so unterm Grundfreibetrag liegen ist das auch egal
von wem bzw wo für bekommst du den Mietwagen? Die Nutzung könnte auch Steuerpflichtig sein.
Die Kosten für dein Studium müsstest du eigentlich auch als (vorweggenommene) Werbungskosten oder betriebsausgaben abziehen können. Wenn du promovierst wird das ja keine erstausbildung mehr sein. Wie hoch sind da deine Ausgabe? Übersteigen die vielleicht sogar deine anderen Steuerpflichtigen Einkünfte? Dann könntest du den Verlust vortragen, womit betriebsausgaben und Werbungskosten aus deinen anderen Tätigkeiten doch wieder relevant werden.
dein Fall ist schon ziemlich komplex. Daher solltest du zu einem Steuerberater gehen
Hi Marie, du kannst eine EÜR im Prinzip auch ohne Ausgaben machen. Du könntest zwar auch kleine Ausgaben, zb die Fahrt zur Arbeitsstelle, ein Arbeitszimmer oder Schreibmaterial absetzen, aber da du eh unter der Grenze für Einkommensteuer (etwas über 9000 für 2019) lohnt sich der Aufwand nicht. Die Quittungen müssten dann 5 Jahre aufgehoben werden.
Kläre allerdings mit deiner Krankenkasse ab, wie hoch der Freibetrag in der Studenten / Familienversicherung ist.
Freundliche Grüße, Henri
Mach einfach eine EÜR ohne Ausgaben. Ich habe auch nur ganz wenig Ausgaben. Die Abschreibung für den PC (zu 50% geschäftliche Nutzung). Mal eine Rechnung vom PC-Service, wenn etwas gemacht werden musste, mit dem ich alleine nicht weitergekommen bin. Ein Drucker. Ein paar Briefmarken. Das war's.
So mache ich das seit Jahren, und das Finanzamt hat noch nie gemeckert.
Es stimmt zwar, dass du keine Steuern zahlen musst. Aber eine Steuererklärung musst du ja anscheinend machen, also musst du deine Einnahmen schon eintragen.
Die Finanzämter oder auch die Städte bieten oft eine kostenlose Steuerberatung an.
Vielleicht solltest du das mal in Anspruch nehmen, dann wärst du auf der sicheren Seite.
Dann verstösst dein Finanzamt anscheinend gegen das Steuerberatungsgesetz, wenn es tatsächlich Steuerberatung betreibt und der Sachbearbeiter nicht nur Auskünfte erteilt.
Es gibt Lohnsteuervereine, zwar nicht für Kleingewerbe, aber du bist ja auch auf 450 Euro Basis angestellt. Aber Finanzämter kann man für solche allgemeinen Fragen auch ansprechen.
du musst mindestens eine feine einnahmenüberschussrechnung machen
wenn du keine ausgaben hast, sind die halt 0
Finanzämter bieten keine Steuerberatung an, dazu sind sie überhaupt nicht berechtigt.