Ehrenamtspauschale bzw. Übungsleiterpauschale als Student?

2 Antworten

Ich verstehe die Unsicherheit nicht - wenn die Summe der Einnahmen abzüglich der Pauschalen den Grundfreibetrag von 9.168 € nicht überschreitet, fällt auch keine Steuer an.

Und darüber auch nicht, denn ein paar steuerrelevante Ausgaben hat meist auch ein Student, z.B. Krankenversicherung. Oder Fahrtkosten zum Ehrenamt. Oder...

Voraussetzung ist, dass Deine Tätigkeit den Vorgaben entspricht:
http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/uebungsleiterpauschale.html

Woher ich das weiß:Hobby

Also Studenten haben keine Sonderrechte bei Steuerangelegenheiten! Für Übungsleiter/Ehrenamtlich Tätige gilt allgemein:

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Gruß siola55

 - (Finanzen, Steuern, Finanzamt)