Einkommenssteuererklärung zu spät?
Hallo Freunde, habe als Student nebenbei ein Kleingewerbe angemeldet, da ich in den letzten Semesterferien nebenbei als messebauer angefangen habe. Nun habe ich die Frist für die Einkommensteuererklärung verschwitzt und bin eben heimgekommen (war 3 Monate im Ausland) und habe eine Erinnerung bekommen, die Erklärung bis zum 02.10.19 einzureichen. Ich hab mich nun über Elster angemeldet, jedoch dauert es einige Tage, bis ich die Anmeldedaten erhalte. Somit werde ich die Nachfrist nicht einhalten können. Ich liege weit unter dem Freibetrag von Studenten von ca 9100€/Jahr, demnach steuerfrei. Ich kann sogar einen Verlustvortrag erhalten. Muss ich nun, wenn ich die Erklärung gegen05-07.10.19. verspätet abgebe mit einer Strafe rechnen (Verspätungszuschlag)?
4 Antworten
nacdhem dem Frist nach hinten verschoben wurde (war fürher 1.4.) wird Verspätung - lt. Information des Ministeriums- sofort geahndet. Soweit die Absicht, ob sie es durchziehen, weiss ich nicht.
Schreibe, dass du im Ausland warst, bitte um weiter Verlängerung, faxe es hin und ruf zusätzlich noch an... diese Bemühungen sollten "helfen"
Nun... soweit ich weiß wird ein Vespätungszuschlag unter deinen Umständen nach Ermessen festgesetzt. Inwiefern dieses Ermessen ausgeübt wird weiß ich natürlich nicht, die verpflichtende Festsetzung eines Verspätungszuschlages wäre meines Wissens allerdings nur bei einer wesentlich längeren Säumnis gesetzlich vorgeschrieben. Bei drei Tagen ist der Verspätungszuschlag soweit ich weiß allerdings nicht allzu hoch...
Was deinen Fall angeht... eine erneute Fristverlängerung wirst du vermutlich nicht bekommen, du kannst allerdings dein Glück versuchen... ein Aufenthalt im Ausland ist allerdings eigentlich keine Entschuldigung für die Erfüllung deiner Steuerlichen Pflichten.
Erstaunlich diese Hysterie bei gaga--Fristüberschreitung nicht nur bei dir sondern auch den Kommentatoren.
Lange Zeit war das so, dass ohne Steuerschuld nicht mal ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden konnte. Das geht jetzt schon, aber die alten Grundsätze wirken noch.
Die Situation in den Finanzämter ist, dass die mit der Bearbeitung kaum nachkommen. Eingereichte Erklärungen brauchen - in einigen Stellen zu einigen Zeiten - 6 Monate und länger bis zur Bearbeitung.
Dadurch fehlt ihnen das moralische Recht zum Verspätungszuschlag.
Verspätungszuschläge bekommen Leute, die mehrfach ihre Erklärungen verspätet einreichen trotz mehrfacher Aufforderung. Wohlgemerkt wir reden von Kunden, die nichts zahlen müssen.
Wenn es dich beruhigt, rufe beim Amt an, schilder deine Situation und melde dich noch mal hier.
Du wirst melden, dass sich alles in Wohlgefallen aufgelöst hat.
Längere Fristen für Steuerberater und Lohnsteuerhilfeverein
Wenn Du Deine Steuererklärung nicht selber machst, sondern Hilfe von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nimmst, hast Du noch länger Zeit für die Abgabe: bis zum 28. 2. des übernächsten Jahres. Die Steuererklärung für das Jahr 2018 muss dann also erst am 28.2.2020 beim Finanzamt sein.
Gruß siola55
Ein Lohnsteuerhilfeverein wird ihm bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auch nicht weiterhelfen dürfen.
so ist's.