Einkommenssteuererklärung zu spät?

4 Antworten

nacdhem dem Frist  nach hinten verschoben wurde (war fürher 1.4.) wird Verspätung - lt. Information des Ministeriums- sofort geahndet. Soweit die Absicht, ob sie es durchziehen, weiss ich nicht.

Schreibe, dass du im Ausland warst, bitte um weiter Verlängerung, faxe es hin und ruf zusätzlich noch an... diese Bemühungen sollten "helfen"


Hinkelsteiner  29.09.2019, 10:08

Frist 01.04? Wann war denn das? 18...?

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Nun... soweit ich weiß wird ein Vespätungszuschlag unter deinen Umständen nach Ermessen festgesetzt. Inwiefern dieses Ermessen ausgeübt wird weiß ich natürlich nicht, die verpflichtende Festsetzung eines Verspätungszuschlages wäre meines Wissens allerdings nur bei einer wesentlich längeren Säumnis gesetzlich vorgeschrieben. Bei drei Tagen ist der Verspätungszuschlag soweit ich weiß allerdings nicht allzu hoch...

Was deinen Fall angeht... eine erneute Fristverlängerung wirst du vermutlich nicht bekommen, du kannst allerdings dein Glück versuchen... ein Aufenthalt im Ausland ist allerdings eigentlich keine Entschuldigung für die Erfüllung deiner Steuerlichen Pflichten.

Erstaunlich diese Hysterie bei gaga--Fristüberschreitung nicht nur bei dir sondern auch den Kommentatoren.

Lange Zeit war das so, dass ohne Steuerschuld nicht mal ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden konnte. Das geht jetzt schon, aber die alten Grundsätze wirken noch.

Die Situation in den Finanzämter ist, dass die mit der Bearbeitung kaum nachkommen. Eingereichte Erklärungen brauchen - in einigen Stellen zu einigen Zeiten - 6 Monate und länger bis zur Bearbeitung.

Dadurch fehlt ihnen das moralische Recht zum Verspätungszuschlag.

Verspätungszuschläge bekommen Leute, die mehrfach ihre Erklärungen verspätet einreichen trotz mehrfacher Aufforderung. Wohlgemerkt wir reden von Kunden, die nichts zahlen müssen.

Wenn es dich beruhigt, rufe beim Amt an, schilder deine Situation und melde dich noch mal hier.

Du wirst melden, dass sich alles in Wohlgefallen aufgelöst hat.


Längere Fristen für Steuerberater und Lohnsteuerhilfeverein

Wenn Du Deine Steuererklärung nicht selber machst, sondern Hilfe von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nimmst, hast Du noch länger Zeit für die Abgabe: bis zum 28. 2. des übernächsten Jahres. Die Steuererklärung für das Jahr 2018 muss dann also erst am 28.2.2020 beim Finanzamt sein.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Petz1900  29.09.2019, 10:46

ja und ?

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siola55  29.09.2019, 11:28
@Petz1900

Er darf die Ek-Steuererklärung nur nicht selbst machen, dann liegt er noch in der Frist... ;-)

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siola55  29.09.2019, 13:12
@Petz1900

ja und ...und dann? Fällt dir sonst nichts ein zum Schreiben???

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Petz1900  29.09.2019, 17:03
@siola55

nee, ich möchte eine Antwort von dir haben, was passieren würde, wenn er drei Tage zu spät abgibt.
Du verbreitest hier Schreckensszenarien, ich nicht.

Passieren wird nämlich gar nichts.

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dakus  30.09.2019, 10:01

Ein Lohnsteuerhilfeverein wird ihm bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auch nicht weiterhelfen dürfen.

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