Als Minderjähriger kannst du nur ein Gewerbe anmelden, wenn deine Erziehungsberechtigt zustimmen und das Familiengericht es erlaubt, § 112 BGB.

Einfachste Lösung: Drei Monate abwarten, dann bist du 18.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__112.html

...zur Antwort
Ich finde dieser Begriff sollte offiziell auch existieren,

Und was sollte dieser Begriff bringen?

...zur Antwort

Nirgends. Die Kosten dafür sind mit der km-Pauschale abgegolten.

...zur Antwort
Das sieht wie ein Parkplatz aus.

Nein, das sieht nicht wie ein Parkplatz aus.

Was würdet ihr mit raten zu machen?

Zahlen und ansonsten dort parken, wo tatsächlich ein Parkplatz ist.

...zur Antwort

Um als Minderjähriger ein Gewerbe anzumelden braucht ihr außer der Erlaubnis der Erziehungsberechtigten auch die Genehmigung durch das Familiengericht. Es wäre m.E. besser zu warten, bis ihr das 18. Lebensjahr vollendet habt.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__112.html

...zur Antwort

Steruervorteile hast du nur insoweit, als du die (ggfs. negativen) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklären musst. Sofern die Miete wenigstens 66% der ortsüblichen Miete beträgt, ist der Abzug von Werbungskosten unbegrenzt möglich, § 21 Abs. 2 Einkommensteuergesetz.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__21.html

...zur Antwort

Das ist von der Steuerklasse abhängig. Da sich der Grundfreibetrag außerdem auf das zu versteuernde Einkommen und nicht auf den Bruttoarbeitslohn bezieht, kann man z.Zt. bei Steuerklasse 1 etwas über 1.300 € verdienen, bevor Lohnsteuer anfällt. Genaues sagt dir ein Brutto-Netto-Rechner, z.B. dieser:

https://www.brutto-netto-rechner.info/

...zur Antwort

Erstens gibt es nur ein Gewerbe und kein 'Kleingewerbe', zweitens bedarf es bei einer Gewerbeanmeldung durch einen Minderjährigen der Zustimmung durch die Erziehungsberechtigten und der Genehmigung des Familiengerichts, § 112 BGB.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__112.html

...zur Antwort

Verkäufe von Sachen aus dem Privatvermögen sind nur dann steuerbar und steuerpflichtig, wenn der Verkauf nach weniger als einem Jahr erfolgte. § 23 Abs. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html

...zur Antwort

Du hast ein Aufbauseminar absolviert, das ist erst bei einem A- oder zwei B-Verstößen erforderlich. Anscheinend ist also etwas passiert, das dazu führt, dass eine MPU verlangt wird.

https://de.wikipedia.org/wiki/Aufbauseminar_f%C3%BCr_Fahranf%C3%A4nger

...zur Antwort

Nein, wenn es keinen anderen Grund gab, der zur Abgabe verpflichten würde, nicht.

...zur Antwort

Artikel 1 und 2, steht doch in Artikel 79 Absatz 3:

Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_79.html

...zur Antwort