Kleingewerbe? Fragen dazu?

4 Antworten

Ich habe gelesen ich kann einen Gewerbeschein beantragen und das ganze als Einzelunternehmer starten.

Das musst du sogar.

Kann ich auch in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben oder muss ich mich da auch privat versichern lassen?

Du kannst in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben - du bist sogar in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, da es sich um ein nebenberufliches Gewerbe handelt. (eine private Krankenversicherungspflicht gibt es nicht - es gibt nur eine Konstellation in der man nicht in der GKV sein kann; dann wenn man seit Jahren privat versichert ist und 55 oder älter ist. Ansonsten kann man sich immer freiwillig in der GKV versichern).

Bis 24.500€ sind ja Steuerfrei. Gilt das jetzt für die Nebentätigkeit im Kleingewerbe oder zusammen mit meinem Hauptjob?

Ohje da hast du scheinbar was verwechselt. 24.500 € ist der Freibetrag zur *Gewerbesteuer* - dieser Steuer unterliegt nur der gewerbliche Gewinn.

Es gibt noch den Grundfreibetrag von 11.604 €. Das ist der Freibetrag zur *Einkommensteuer* - dieser Steuer unterliegt dein ganzes Einkommen; Lohn + Gewinn.

Bedenke auch noch die Umsatzsteuer. Unter einem jährlichen *Umsatz* von 22.000 € kann man Kleinunternehmer sein und hat dann keine Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen (gleichwohl kann man aber auch keine Vorsteuer in Anspruch nehmen).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im Studium zum Dipl.-Finanzwirt: deshalb auch ohne Gewähr!

Man kann keinen Gewerbeschein beantragen, weil die GewO so etwas nicht kennt. Man kann nur ein Gewerbe anzeigen und als Eingangsbestätigung bekommt man eine abgestempelte Kopie. Das nennt man umgangssprachlich "Gewerbeschein". Das Teil berechtigt aber zu gar nichts. Es ist nur der Nachweis, dass man der Anzeigepflicht nachgekommen ist.

Wenn du das Gewerbe alleine ausübst, dann ist die Rechtsform das Einzelunternehmen.

Wenn du das Gewerbe nur in geringfügigem Umfang ausübst, kannst du in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben.

Der Steuerfreibetrag von 24.500 € betrifft nur die Gewerbesteuer. Einkommensteuer musst du natürlich auf den gesamten Gewinn des Gewerbes zahlen, weil dein EkSt-Freibetrag ja schon bei deinem Hauptjob verrechnet ist.

Sehr geehrter Fragesteller!

Sie müssen ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden, sobald Sie eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen.

Der von Ihnen zitierte Freibetrag in Höhe von 24.500 € pro Jahr gilt ausschließlich für die Gewerbesteuer auf Ihren Gewerbegewinn aus Einzelunternehmen.

Sie werden Ihren nebenberuflichen Gewinn leider durch jährliche Steuerveranlagungen der Einkommensteuer unterwerfen müssen. Es kann auch zur Festsetzung von vierteljährlichen Einkommensteuer-Vorauszahlungen durch das Finanzamt kommen.

Bei einem Geschäftsumfang von bis 22.000 € Umsatz pro ganzem Jahr können Sie aber darauf verzichten, Umsatzsteuer auf Ihre Leistungen zu erheben; das Recht auf Vorsteuerabzug entfällt dann jedoch.

Der Gewinn aus nebenberuflichem Gewerbe wird in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nicht verbeitragt.

Ein Fall, bei dem die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit zum Ausschluss aus der gesetzlichen Krankenversicherung geführt hat, ist mir bis heute nicht bekannt geworden.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

Röß Online-Steuerberatung UG (haftungsbeschränkt)

Mangels entgeltlicher Beauftragung und vollständiger Kenntnis über Ihre persönliche Situation wird von mir die Haftung für Fehlberatung für diese Antwort ausgeschlossen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Als erstes mal schauen was du meinst. Meinst du wirklich ein Kleingewerbe oder ein Gewerbe, das unter die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG fällt. :)

Wenn du dann noch 18 Jahre alt bist, dann kannst du dich informieren:

Du lässt dich am besten von der IHK in deiner Umgebung beraten. Dort bekommst du alle notwendigen Informationen, die du brauchen wirst.


MrCarban 
Fragesteller
 13.05.2024, 20:15

Nein ich bin 36 Jahre alt, was jetzt was ist, ist die Frage. Was wäre grob gesagt denn der Unterschied zwischen diesen beiden Formen?

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chanfan  13.05.2024, 20:17
@MrCarban

Normal fragen das die Unter 18 Jährigen hier. Deswegen meine Annahme,. das du halt noch nicht so alt bist.

Du lässt dich am besten von der IHK in deiner Umgebung beraten. Dort bekommst du alle notwendigen Informationen, die du brauchen wirst.

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MrCarban 
Fragesteller
 13.05.2024, 20:21
@chanfan

Nein, ich arbeite in einem Beruf, der zwar Perspektive hat, aber den ich nicht mehr so lange ausführen will, zumindestens nicht bis zu meiner Rente. Diese Dinge im Hausmeisterservice liegen mir sehr und ich habe zudem Spaß daran und das selbständige arbeiten liegt mir auch. Nun muss ich mich natürlich erstmal dahingehend beraten was da auf mich zukommt bzgl der ganzen Gesetze, Steuern usw. Ist ja doch ein dicker Batzen an Infos und Wissen was nötig ist.

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