Kann sich meine Schwester weigern auszuziehen?
Hallo zusammen,
bei mir ist folgende Situation: Meine Schwester und ihr Freund mussten aus ihrer Wohnung raus und ich habe sie als Übergangslösung bei mir aufgenommen. Das ist jetzt schon über 4 Monate her. Es gibt keinen Mietvertrag, aber sie haben sich mit einer Wohnungsgeberbescheinigung umgemeldet und bezahlen einen Anteil der Kosten für Strom, Gas, Wasser, etc.
Ich weiß, dass der Wohnungsmarkt nicht einfach ist, aber ich habe das Gefühl, sie sucht nicht mal wirklich. Ich will meine Schwester nicht auf die Straße setzten, sie könnten eine ganze Etage bei meinen Eltern bekommen, aber ich hätte gerne so langsam meine Privatsphäre zurück. Welche Möglichkeiten habe ich, ihr etwas Druck zu machen? Oder bin ich auch ohne Mietvertrag evtl. an eine Kündigungsfrist oder irgendwelche Vorgaben gebunden?
Vielen Dank im Voraus.
Sie beteiligen sich an den Nebenkosten. Aber nicht an der Miete?
Nein, da es Eigentum ist, zahle ich stattdessen den Kredit bei der Bank.
Und sie damit einen höheren Anteil an den Nebenkosten. Als Ausgleich, oder?
Wenn man Grundsteuer und Versicherung, Strom, Gas und was sonst alles anfällt auf den Monat runterrechnet, zahlen sie etwa ca 60%. Sie sind aber auch zu zweit und er im Home Office
2 Antworten
§598 BGB: Leihe, bitte nachlesen. Wenn du zur Miete wohnst und du hast keine Genehmigung des Vermieters für den Aufenthalt der beiden in deiner Wohnung, läufst du Gefahr einer fristlosen Kündigung.
Kündige also den Leihvertrag und räume deiner Schwester samt Freund eine Auszugsfrist ein. Verlassen sie deine Wohnung nicht fristgemäß, begehen sie Hausfriedensbruch und du kannst sie aussperren.
Merke: Deine Schwester und Freund haben keinen Kündigungsschutz wie Mieter.
14 Tage bis zu einem Monat. Das solltest du aber so eindringlich darstellen, damit sie nicht wieder mit deiner Nachsicht rechnen können. Haben die keine regelmäßigen 'Einkommen?
Danke für die schnelle Antwort. Doch, beide gehen arbeiten. Es liegt nicht am finanziellen Aspekt.
Die übliche Kündigungsfrist sind drei Monate, die würde ich denen auch gewähren.
So oder so könntest du die ohnehin nicht mehr so ohne weiteres einfach vor die tür setzen, sondern müsstest eine Räumungsklage beantragen.
Also um des lieben Friedens Willen, sprich es offen an, gib denen eine großzügige Frist, und wenn die sich Quer stellen, bleibt nur noch der anwalt.
Hier läuft ein mündlicher Leihvertrag, der nicht wie ein Mietvertrag bei Kündigung an eine Frist gebunden ist. Es bedarf auch keine Räumungsklage, sondern die Hausbesetzer können auch mit Gewalt aus der Wohnung entfernt werden , wenn die Auszugsfrist abgelaufen ist.
Dachte ich auch mal. Aber so einfach ist es das nicht.
Selbst wenn die Wohnung Dir gehört, und die sich nur an den laufenden Kosten beteiligen, aber keine Miete zahlen, kannst Du denen nicht einfach die Koffer vor die tür stellen setzen und das Schloss auswechseln.
Man braucht tatsächlich erst einen titel, den man aber schnell bekommen soll
Ja, du hast sie bei dir als Mieter aufgenommen. Auch ohne schriftlichen Vertrag. So musst du sie dann eigentlich auch behandeln und den Vertrag kündigen etc.. Aber unter Schwestern geht da doch auch so etwas denke ich.
Es xistiert kein Mietvertrag!!! Die Schwester bezahlt nur Teile der Betriebskosten aber keine Miete. Daher ist sie auch nicht Mieterin
Danke für den Tipp, bin aber Eigentümerin und daher zum Glück niemandem Rechenschaft schuldig.
Was wäre denn eine angemessene Auszugsfrist?