Kann sich meine Schwester weigern auszuziehen?

alterzapp  18.01.2024, 15:00

Sie beteiligen sich an den Nebenkosten. Aber nicht an der Miete?

Tibouchina 
Fragesteller
 18.01.2024, 16:04

Nein, da es Eigentum ist, zahle ich stattdessen den Kredit bei der Bank.

alterzapp  18.01.2024, 17:06

Und sie damit einen höheren Anteil an den Nebenkosten. Als Ausgleich, oder?

Tibouchina 
Fragesteller
 18.01.2024, 18:40

Wenn man Grundsteuer und Versicherung, Strom, Gas und was sonst alles anfällt auf den Monat runterrechnet, zahlen sie etwa ca 60%. Sie sind aber auch zu zweit und er im Home Office

2 Antworten

§598 BGB: Leihe, bitte nachlesen. Wenn du zur Miete wohnst und du hast keine Genehmigung des Vermieters für den Aufenthalt der beiden in deiner Wohnung, läufst du Gefahr einer fristlosen Kündigung.

Kündige also den Leihvertrag und räume deiner Schwester samt Freund eine Auszugsfrist ein. Verlassen sie deine Wohnung nicht fristgemäß, begehen sie Hausfriedensbruch und du kannst sie aussperren.

Merke: Deine Schwester und Freund haben keinen Kündigungsschutz wie Mieter.


Tibouchina 
Fragesteller
 18.01.2024, 16:07

Danke für den Tipp, bin aber Eigentümerin und daher zum Glück niemandem Rechenschaft schuldig.

Was wäre denn eine angemessene Auszugsfrist?

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Gerhart  18.01.2024, 17:07
@Tibouchina

14 Tage bis zu einem Monat. Das solltest du aber so eindringlich darstellen, damit sie nicht wieder mit deiner Nachsicht rechnen können. Haben die keine regelmäßigen 'Einkommen?

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Tibouchina 
Fragesteller
 18.01.2024, 18:35
@Gerhart

Danke für die schnelle Antwort. Doch, beide gehen arbeiten. Es liegt nicht am finanziellen Aspekt.

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maviba25  05.03.2024, 20:54
@Tibouchina

Die übliche Kündigungsfrist sind drei Monate, die würde ich denen auch gewähren.
So oder so könntest du die ohnehin nicht mehr so ohne weiteres einfach vor die tür setzen, sondern müsstest eine Räumungsklage beantragen.
Also um des lieben Friedens Willen, sprich es offen an, gib denen eine großzügige Frist, und wenn die sich Quer stellen, bleibt nur noch der anwalt.

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Gerhart  05.03.2024, 22:30
@maviba25

Hier läuft ein mündlicher Leihvertrag, der nicht wie ein Mietvertrag bei Kündigung an eine Frist gebunden ist. Es bedarf auch keine Räumungsklage, sondern die Hausbesetzer können auch mit Gewalt aus der Wohnung entfernt werden , wenn die Auszugsfrist abgelaufen ist.

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maviba25  05.03.2024, 23:17
@Gerhart

Dachte ich auch mal. Aber so einfach ist es das nicht.
Selbst wenn die Wohnung Dir gehört, und die sich nur an den laufenden Kosten beteiligen, aber keine Miete zahlen, kannst Du denen nicht einfach die Koffer vor die tür stellen setzen und das Schloss auswechseln.
Man braucht tatsächlich erst einen titel, den man aber schnell bekommen soll

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Ja, du hast sie bei dir als Mieter aufgenommen. Auch ohne schriftlichen Vertrag. So musst du sie dann eigentlich auch behandeln und den Vertrag kündigen etc.. Aber unter Schwestern geht da doch auch so etwas denke ich.


Gerhart  18.01.2024, 12:53

Es xistiert kein Mietvertrag!!! Die Schwester bezahlt nur Teile der Betriebskosten aber keine Miete. Daher ist sie auch nicht Mieterin

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