Kündigung (Mietvertrag)?

2 Antworten

Wenn dein Vermieter (hier also der Hauptmieter) ebenfalls in der Wohnung wohnt, es sich bei den an dich untervermieteten Raeumen um moeblierten Wohnraum handelt UND der moeblierte Wohnraum an dich allein vermietet wurde (also keine auf Dauer angelegte gemeinsame Haushaltsfuehrung mit einer weiteren Person), kannst du bereits zum 30. April kuendigen. Dazu muss deine schriftliche(!) Kuendigung spaetestens am 15. April bei deinem Vermieter zugehen.

Trifft jedoch eine der oben genannten 3 Voraussetzungen nicht zu, kannst du aktuell fruehestens zum 30. Juni kuendigen. Dazu muss deine schriftliche Kuendigung spaetestens am 4. April (3. Werktag im April) bei deinem Vermieter zugehen.

Wenn du als Unterminier am 1.4. Den Mietvertrag kündigst endet der Vertrag zum 30. 06.


Okex404 
Fragesteller
 26.03.2023, 20:27

Das heißt ich muss nur für den 01.05 und den 01.06 die Miete zahlen als Untermieter richtig?

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julianne333  26.03.2023, 20:30
@Okex404

Bis Ende Juni musst du durchgängig Miete zahlen. So lange kannst du da ja auch wohnen.

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DerCaveman  27.03.2023, 03:50

Moeglicherweise geht es auch schon zum 30. April (wenn der Hauptmieter ebenfalls in der Wohnung wohnt, es sich bei den untervermieteten Raeumen um moeblierten Wohnraum handelt UND dieser nicht zu einer auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushaltsfuehrung mit einer weiteren Person untervermietet wurde).

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