Kann ich wegen Google Rezension gekündigt werden? Ich bin Azubi 2 Lehrjahr und arbeite bei Klier?
Hier ist die Rezension:
"Bei (mein Name) hatte ich Bedenken, dass er mir nicht richtig zugehört hat als ich Fragen hatte. Das Haare Bleichen führte leider auch zu ein wenig Haarbruch"
Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen
4 Antworten
Eher nicht. Du bist Azubi... entsprechend normal ist es, dass du noch nicht alles kannst. Wenn jemand dafür gradestehen muss, dann eher dein Chef, weil er dich nicht überwacht hat.
Nimm die Rückmeldung als Anspruch, das du das nächste Mal eher darauf achtest ob du auch auf die Fragen des Kunden eingehst. Achte darauf, mach es ggf. besser. Es kann auch immer sein, dass dein Gegenüber sich da was zusammenphantasiert und du vollkommen okay warst.
Deswegen ist es wichtig Kritik anzunehmen und ernst zu nehmen aber auch immer selbst kritisch zu hinterfragen ob du dich wirklich in der Kritik findest.
Was den Haarbruch angeht... wenn jemand sich die Haare bleichen lassen will, dann sollte der sich auch informiert haben und wissen, dass das für das Haar enorm strapazierend ist. Ein Friseur kann zudem auch nur mit dem Haar arbeiten, das man ihm bringt.
Wenn das zuvor schon arg am ausfransen ist und DANN noch sowas gemacht wird, dann kann auch der beste Friseur mit der besten Pflege nichts dagegen tun.
Kommt drauf an.
Es ist dein konstitutionellen Grundrecht deine Meinung öffentlich oder digital zu äußern, aber wenn es um Firmen geht die alles geben würden ihren Image positiv zu halten, musst du immer sachlich deine Meinung äußern.
Dich zu kündigen generell wegen einer Äußerung ist rechtswidrig, denn es verstößt gegen dein Grundrecht wie oben gesagt, wenn du aber die Äußerung unsachlich und falsch schreibst, kannst du gekündigt werden.
Es ist komplex. Dass du sachlich äußerst warum du dich nicht wohl gefühlt hast in der Firma, ist nicht rechtswidrig. Ein Unternehmen ist selbst verschuldet wenn sie keine gesunde Moral und Ethik fördert, aber wenn du unsachlich etwas äußerst, dann wird es schwierig.
Ahso...
In dem Fall darf man nicht gekündigt werden. Das Kündigungsschutzgesetz ist sehr streng, was Auszubildenden betrifft. Ich hatte auch Kunden, die sich über mich beschwert haben, obwohl nichts schlimmes ist eigentlich und mein Chef gab mir recht.
Und ein Azubi muss lernen, sonst wie willst du zukünftige qualifizierte Friseure haben, wenn du die jetzigen in 30 Jahren in Rente gehen und die damalige Schüler nierdergeredet wurden.
Nicht wegen der Rezension, nein.
Ja es kann passieren, wenn z.B. durch eine Rezension eine Straftat oder so aufgedeckt wurde. Aber das wird I.d.R. Dann alles überprüft.
hierbei sehe ich kein Problem. Sowas solltest du eher dir zu Herzen nehmen und daran arbeiten. Dann wird das alles gut
Ich habs auch falsch verstanden, aber: Es geht nicht darum dass ER die Rezension geschrieben hat, sondern die Rezension wurde ÜBER IHN geschrieben von einer Kundin (oder einem Kunden).