Habe ich als Azubi Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn ich gekündigt habe?

4 Antworten

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Sofern der Tarifvertrag Einzelhandel BW gilt:

§ 19 - B - Nr. 3. + 4

"Anspruchsberechtigt auf die tarifliche Sonderzuwendung sind Arbeitnehmer/innen einschließlich Auszubildende und denen Gleichzustellende, die am 1. Dezember des Kalenderjahres dem Betrieb/ Unternehmen/ Konzern mindestens 12 Monate ununterbrochen angehören.

Ab dem 2. Jahr der ununterbrochenen Betriebs-/Unternehmens-/Konzernzugehörigkeit hat der/die ausscheidende Arbeitnehmer/in Anspruch auf soviel Zwölftel der tariflichen Sonderzuwendung, wie er/sie im laufenden Kalenderjahr volle Monate im Betrieb/Unternehmen/Konzern tätig war."

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Du bist zwar am 01. Dezember nicht mehr dort beschäftigt, aber Du dürftest Dich wohl im 2. Jahr der Beschäftigung befinden (wenn man den 01.08./01.09.2020 als Beginn nimmt) und hast daher einen Anspruch auf 11/12 des "Weihnachtsgeldes" (62,5% der Monatsvergütung) es sei denn, das Arbeitsverhältnis wird wegen grob treuwidrigen Verhaltens beendet (Nr. 5)

https://docplayer.org/5365564-Manteltarifvertrag-einzelhandel-baden-wuerttemberg.html

Marius30500 
Fragesteller
 28.10.2021, 22:26

Vielen lieben Dank! 

Ich wusste zwar, dass es ein Tarifvertrag gibt, bin aber auch kein Profi in diesem Thema! Ich werde einfach abwarten und schauen was herauskommt!

Vielen Dank, für deine ausführliche Antwort und ich wünsche dir noch einen schönen Abend!

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Nein Selbst wen du per Vertrag Weihnachtsgeld bekommen würdes müstes du das in voller Höher zurückzahlen den wen man nichts bis Ende Februar oder März noch da Arbeitet ist das normal,das es zurückgezahlt werden muss auch als Angestellter!

Marius30500 
Fragesteller
 28.10.2021, 19:02

Ich lass mich mal überraschen wie mein Arbeitgeber reagiert😅Trotzdem vielen Dank

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herakles3000  28.10.2021, 19:05
@Marius30500

Diir Stehte nichts zu da du dan nicht mehr da Arbeitste und wen es keine Leistung aus dem vertrag ist ist Das Freiwillieg und selbst dan steht es dir nicht zu!

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Hallo,

das kommt immer auf deinen Tarifvertrag an bzw. die Handhabe deines (ehemaligen) Ausbildungsunternehmen.

In unserem Tarifvertrag ist die Höhe des Weihnachtsgeldes an die Anzahl des Jahresurlaubsanspruch gekoppelt. Dementsprechend würden dir die Urlaubstage für Dezember abgezogen werden und für den restlichen Urlaubsanspruch, der dir ja zusteht, würdest du das Weihnachtsgeld erhalten.

Der Arbeitgeber kann dir nicht einfach kein Weihnachtsgeld zahlen, nur weil du gekündigt hast. Stichwort Gleichbehandlungsgesetz.

emesvau

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein Weihnachtsgeld ist in den meisten Fällen eine freiwillige Leistung. (sofern es nicht schriftlich zugesichert wurde)