Kann ich als Azubi im. 2 Lehrjahr umziehen?

4 Antworten

Grundsätzlich kannst du überall hinziehen, wo du möchtest, aber du musst den Ausbildungsvertrag einhalten.

Das heißt, dass du nicht einfach so den Ausbildungsbetrieb wechseln kannst, da du vertraglich an diesen gebunden. Du musst also diesen Vertrag erstmal beenden. Das geht nur durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Eine Kündigung nach der Probezeit kannst du nur vornehmen, wenn du einen wichtigen Grund hast (Umzug zählt nicht dazu) oder diese Ausbildung gänzlich aufgeben willst (Paragraph 22 Abs. 2 BBiG).

Im letzteren Fall hast du aber keine Möglichkeit die Ausbildung von Neuen zu beginnen. Die Kammer kann einen dann neu abgeschlossen Vertrag löschen und du darfst somit nicht mehr an der Abschlussprüfung teilnehmen. Der alte Betrieb hätte sogar Schadensersatzansprüche gegen dich (Paragraph 23 BBiG).

Du kannst also nur einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen. Und musst dann einen neuen Ausbildungsbetrieb finden. Dies wird dann höchstwahrscheinlich wieder normal über ein Bewerbungsverfahren laufen.

Wenn du einen Betrieb findest, in dem du die Ausbildung fortsetzen kannst UND dein jetziger Ausbildungsbetrieb einem Aufhebungsvertrag zustimmt, geht das. Allerdings ist der Betrieb nicht zur Zustimmung verpflichtet.

Kuendigst du nach Ablauf der Probezeit, ist die Fortsetzung der Ausbildung in einem anderen Betrieb jedoch nicht mehr moeglich.

Man kann die Ausbildung in einem anderen betrieb fortfahren, weiss aber nicht wie die genauen Regelungen dafür sind. Natürlich musst du dich selber um eine neue Stelle kümmern

Je nachdem in was für einem Bereich du eine Ausbildung machst, würde ich mich an die IHK oder die HWK wenden.

notting

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung