Ist es ein Verbrechen?

5 Antworten

Wenn man als offizieller Bundeswehrangehöriger ohne Befehl/Genehmigung von "oben" einfach stiften gehen und in einer fremden Armee (ganz gleich, von welchem Staat) dienen würde, wäre das in der Tat Fahnenflucht und ggf. sogar Landesverrat. Also ja - das wäre tatsächlich eine Straftat, für die er hierzulande rechtlich belangt werden könnte.

Ist er aber kein Bundeswehrangehöriger, sondern ein einfacher deutscher Zivilist, dann steht es ihm tatsächlich frei, das zu tun. Keiner wird ihn dafür strafrechtlich verfolgen und es ist immerhin seine eigene Haut, die er dabei (freiwillig) riskiert. In einer fremden Armee hätte er dabei aber dann wohl eher den Status eines Söldners....


juergen63225  02.05.2024, 08:48

Naja .. als Söldner anzuheuern ist tatsächlich kein Vergehen.

Aber Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Beteiligung an einem Angriffskrieg .. die werden bei uns seher wohl verfolgt.

So wie Menschen die beim IS waren oder sich an Massakern in Serbien beteiligt hatten. Die werden sogar angeklagt, wenn sie keine deutschen bzw EU Staatsbürger sind und keine deutschen oder europischen Opfer betroffen sind.

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Ohne Mandat (Bundestagsbeschluss, da Parlamentsarmee) geht er nirgendwo hin. Er handelt im Namen des deutschen Volkes und nicht weil er persönlich dieses und jenes für richtig erachtet.

Natürlich ist das ein Verbrechen, letzten Endes sogar Mord, sobald er als Nicht-Kombattant einen Menschen tötet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Soldat im aktiven Dienst

Wenn du dein Dienstverhältnis mit der Bundeswehr einvernehmlich kündigen würdest um stattdessen auf Seiten der Ukraine gegen die das verbrecherische Putin-Regime zu kämpfen, dann würdest du vermutlich weder bei der BW noch im Rechtssytem oder in der deutschen Gesellschaft auf großen Widerstand stoßen.