Inwieweit bin ich zur Mitwirkung verpflichtet bezüglich meines Vermieters?

9 Antworten

Dein Text ist für mich nachvollziehend!

Du beschwerst dich über die Nachbarin und erwartest, dass dein Vermieter ihr kündigt, ohne dass er beweisbare Unterlagen von weiteren Zeugen vorlegen kann.

Ich verstehe auch nicht, weshalb du beim Ordnungsamt oder bei der Polizei deine Nachbarin nicht wegen Diebstahl, Beleidigung, Lärmbelästigung usw. angezeigt hast.

Wenn ich dein Vermieter wäre, würde ich euch beiden entweder kündigen, oder mich um euren Streit überhaupt nicht mehr kümmern.

bwhoch2  08.08.2019, 16:44

Wenn ich Vermieter wäre, würde ich mich darum kümmern, dass wieder dauerhaft Frieden im Haus herrscht und versuchen, lästige Störer ein für allemal loszuwerden.

0
Unterfranke61  08.08.2019, 16:46
@bwhoch2

Daher der 1. Teil meines letzten Satzes.

Nur muss man die Geschichte zuerst selbst mal in Augenschein nehmen und auch beide Seiten anhören.

1
schleudermaxe  08.08.2019, 16:57
@bwhoch2

llleider geht Dein Plan nicht auf, nicht bei unseren Gerichten!

Die Zuständigkeiten für "Störungen" sind klar und einfach geregelt.

0
bwhoch2  08.08.2019, 17:00
@Unterfranke61

Das macht dann ggf. ein Gericht, das dann auch noch mehr Seiten anhören würde. U. a., wenn vorgeschlagen, auch den früheren Mieter.

0
Unterfranke61  08.08.2019, 17:08
@bwhoch2

Hast du auch den weiteren Kommentar des TE gelesen:

ich möchte weder vor Gericht etwas klären noch im weiteren Sinne juristisch.

Daher frage ich mich,  ob er nur den Vermieter aufstacheln möchte und Streit im Haus erreichen möchte.

Und sollte dann tatsächlich das Gericht eingeschaltet werden, dann zieht sich der TE zurück mit den Worten "ich weiß von nichts"

0
bwhoch2  08.08.2019, 17:31
@Unterfranke61

Er will gar nichts. Sie will!

Streit und Unfriede gibt es schon.

Wer ist TE?

0
bwhoch2  09.08.2019, 14:31
@ErsterSchnee

Ich nenne sie immer FS (=Fragesteller). Warum sollte sich FS zurück ziehen, wenn das Gericht eingeschaltet wird? Dann wäre es doch von vornherein sinnlos, überhaupt hier eine Frage zu stellen, denn dann bleibt doch sowieso nur die Suche nach einer anderen Wohnung.

0
ErsterSchnee  09.08.2019, 14:48
@bwhoch2

Auch wenn der Kommentar nicht von mir kommt, antworte ich trotzdem mal.

"ich möchte weder vor Gericht etwas klären noch im weiteren Sinne juristisch."

Sie WILL nicht vor Gericht - auch nicht als Zeugin. Sie will lediglich, dass der Vermieter spurt und ihr Ruhe verschafft.

Wie genau er das machen soll bleibt ihr Geheimnis...

3
bwhoch2  09.08.2019, 15:16
@ErsterSchnee

Die Wege wurden ihr aufgezeigt. Letztlich hat der Vermieter ohne Mitwirkung keine Chance. Als Vermieter würde ich mir in diesem Fall überlegen, inwieweit noch Spielraum besteht, beiden Kontrahenten eine kräftige Mieterhöhung wegen dauerndem Ärger machens abzuverlangen. Was wollen, aber selbst nicht mit tun, macht nur Ärger und Mehraufwand. Dafür braucht man eine Gegenleistung.

2
Lotta1965  09.08.2019, 18:15
@bwhoch2

Ehrlich - wenn sich bei mir ein Mieter über einen anderen beschwert, dann im Ernstfall jegliche Mitwirkung verweigert und mich als Vermieter im Regen stehen lässt - dann finde ich Mittel und Wege, diesen Mieter schnellstmöglich wieder los zu werden!

2

Er muss nicht vor Gericht gehen - aber vermutlich wird sie das tun. (Oder die Kündigung ignorieren, so dass er dann eine Räumungsklage anstrengen muss.)

Und wenn du dann irgendwann als Zeuge benannt wirst, musst du auch sussagen.

Wo ist dein Problem? Du willst die Nachbarin loswerden - aber nichts dafür tun...

Sybille1111 
Fragesteller
 08.08.2019, 16:37

... nein, ich möchte, dass mein Vermieter darauf reagiert.

0
Artus01  08.08.2019, 16:41
@Sybille1111

Ah ja, und wie soll das aussehen? Eine Tracht Prügel vielleicht? Denk mal darüber nach was der Vermieter denn überhaupt für Möglichkeiten hat.

2
ErsterSchnee  08.08.2019, 16:51
@Sybille1111

Der Vermieter reagiert doch!

Aber was soll er machen? Sie abmahnen wegen der Lautstärke. Dann behauptet sie, gar nicht laut zu sein. Und dann?

Soll der Vermieter dann bei dir einziehen, um sich selbst ein Bild zu machen?

Wie genau stellst du dir das vor, was der Vermieter machen soll?

0
Lotta1965  08.08.2019, 20:24
@ErsterSchnee

Das frage ich mich auch. Vermieter können nicht zaubern. Nicht jeder Mieter zieht auch brav bei einer Kündigung aus.

1
fragnet2010  09.08.2019, 10:32
@Lotta1965

Es ist hier doch nicht der Punkt, dass nicht jeder Mieter brav nach einer Kündigung auszieht.

Der FS hat gravierendste Beeinträchtigungen seines Selbstbestimmungsrechts geschildert. Selbstverständlich hat er das Recht, ungestört in seiner Wohnung leben zu können. Die Verpflichtung eines Mieters besteht in der pünklichen und vollständigen Mietzahlung und die Verpflichtung des Vermieters ist es, dafür zu sorgen, dass er das kann.

Wenn die Wohnung nicht bestimmungsmäßig genutzt werden kann wie hier – durch extrem massive Eingriffe einer Nachbarin – dann muss der Vermieter also natürlich Abhilfe schaffen. Dies geschieht durch Abmahnung durch den Vermieter, in der Störer aufgefordert wird, sofort ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen, ansonsten die fristlose Kündigung erfolgen wird. Welches Verhalten der Störer zu unterlassen hat, entnimmt der Vermieter dem "Protokoll" des geschädigten Mieters. Dafür erstellt dieser ja dieses Prokoll. Sollte der Störer nicht sein Verhalten ändern, kann und sollte der Vermieter fristlos kündigen. Sollte es überhaupt zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, hätte der Vermieter dort jedoch sehr gute Karten, zu obsiegen, da das Prokoll des geschädigten Mieters in der Regel durchaus gerichtsfest ist. Ob der FS dort als Zeuge aufzutreten hat, ist eher unwahrscheinlich, denn oft wird nach Aktenlage entschieden.

Ich empfehle dem FS daher, dem Vermieter ein letztes Mal schriftlich zur Abhilfe aufzufordern – unter Fristsetzung von zwei Wochen –, diesem schwerwiegenden Mangel sofort abzuhelfen. Gleichzeitig sollte eine Mietminderung angekündigt werden; die genaue Höhe sollte sicherheitshalber durch anwaltliche Beratung festgesetzt werden. Sollte der Vermieter die schwerwiegenden Beeinträchtigungen der Nutzung der Mietsache nicht nach Fristsetzung abgestellt haben, sollte die Mietminderung durchgeführt werden.

In diesem Fall scheint mir jedoch ein anderes Problem vorzuliegen: Offenbar ist die Nachbarin psychisch krank. Daher wird das Problem sein, dass ihr Verhalten auf diesem formalen Weg geändert werden kann. Ein Versuch ist aber wert. Besser für alle Beteiligten wäre es allerdings, die Nachbarin käme in psychologische/psychiatrische Behandlung.

0
Lotta1965  09.08.2019, 11:06
@fragnet2010

Die Fragestellerin stellt sich das alles aber zu einfach vor. Sie beschwert sich - Vermieter mahnt ab - oder kündigt im Wiederholungsfall und alles ist wieder Friede, Freude, Eierkuchen. So funktioniert das alles aber nicht. Man muss nun mal damit rechnen, dass die Nachbarin Widerspruch einlegen wird und das die Sache vor Gericht landet. Das macht der Vermieter ja nicht um die Fragestellerin zu ärgern. Und ob da juristische Schritte eingeleitet werden, liegt auch nicht im Wollen und Nichtwollen der Mieterin. Auch die Mittel und Wege eines Vermieters sind in manchen Dingen nur begrenzt. Es ist was anderes ob man einen Wasserrohrbruch hat, den ein Handwerker flicken kann oder eine Störung durch einen anderen Bewohner vorliegt, bei dem es wohl nicht ausreichen wird, wenn der Vermieter - du -du - du macht.

1
fragnet2010  11.08.2019, 14:44
@Lotta1965

Ja, natürlich muss der Vermieter damit rechnen, dass ein Mieter gegen eine Abmahnung oder eine Kündigung Widerspruch eingelegt. Das ist in einem Rechtsstaat sein gutes Recht. Dann kommt es eben zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, bei der das Gericht über die Rechtmäßigkeit der erfolgten Kündigung entscheidet. Was ist schlimm daran?

In diesem konkreten Fall wäre aber wohl eher nicht damit zu rechnen, da die Beteilgte wohl unter psychischen Krankheit leidet.

Nichtsdestotrotz: Wenn ein Vermieter von einem seiner Mieter über so schwerwiegende Vorkommnisse informiert wird wie die von dem FS dargestellten und es ein Protokoll darüber gibt, dann ist der Vermieter verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zum Schutz des Mieters zu unternehmen. Diese sind eben Abmahnung unter genauer Nennung der gerügten Fehlverhaltens mit Aufforderung zum umgehenden Unterlassen dieses Fehlverhaltens unter Fristsetzung, ggf. Unterlassungsklage erwirken (auch eine Möglichkeit) und notfalls (fristlose) Kündigung.

Solange der Vermieter diese schwerwiegenden Mängel nicht behoben hat, kann der Mieter natürlich eine Mietminderung vornehmen, denn er ist in dem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache stark eingeschränkt.

0
Lotta1965  11.08.2019, 15:11
@fragnet2010

Du kannst mir das jetzt noch hundertmal schreiben - ich weiß das auch so. Das Problem ist eben, dass es für den Vermieter eben nicht so einfach ist, wie sich die Fragestellerin das vorstellt und ohne ihre Mitwirkung der Vermieter im Regen steht.

Eine psychische Erkrankung der anderen Mieterin mag vorhanden sein, ist allerdings hier nur Spekulation.

1
fragnet2010  11.08.2019, 17:43
@Lotta1965

Nun gut, mit Verlaub: Sie wiederholen aber hier ständig nur das Gleiche (der Vermieter kann nichts machen, es ist für auch nicht einfach ...), während Sie gleichzeitig neue Argumente konsequent nicht zur Kenntnis nehmen. Da kann ich dann auch nichts mehr machen ...

0
Lotta1965  11.08.2019, 18:05
@fragnet2010

Falsch - wer lesen kann ist klar im Vorteil. Der Vermieter kann und muss tätig werden - nur ohne Mitwirkung des Beschwerenden wird er im Regen stehen gelassen. Seine Möglichkeiten ohne Mitwirkung sind eben begrenzt, denn er ist in der Beweispflicht. Dass der Verieter nichts machen kann, habe ich nie gesagt.

1

Du hast ja wirklich eine Eselsgeduld. Was die Nachbarin macht, fällt doch unter Stalking. Anders kann man das nicht beschreiben.

Immer wenn ein Nachbar den Hausfrieden eklatant einmalig oder massiv über einen längeren Zeitraum stört, hat man als betroffener Mieter das Recht, dass der Vermieter dafür Sorge trägt, dass diese Störungen künftig unterbleiben oder soweit reduziert werden, dass sie nicht mehr belasten. Zum Beispiel bei Beleidigungen, Drohungen oder gar Gewaltanwendung. Ähnlich dürfte es bei Stalking sein.

Unernimmt der Vermieter nicht, hast du zumindest das Recht, die Miete kräftig zu mindern. Das soll den Vermieter zum Handeln veranlassen. Wenn es ihm einmal ans Geld geht, wird er was tun.

Seine Argumentation wegen der Bedeutung des Zeugen kannst Du getrost übergehen. Wer letztlich als Zeuge Gehör finden und ernst genommen wird, das soll er bitte dem Richter/der Richterin überlassen, die irgendwann vielleicht die Räumungsklage zu verhandeln hat.

Jetzt soll er erst einmal eine Abmahnung aussprechen mit der Drohung der fristlosen Kündigung, wenn die Störungen unvermindert weiter gehen. Anschließend kann er die fristlose Kündigung aussprechen und vermutlich muss er, um diese durchzusetzen, auch eine Räumungsklage erheben. Dann entscheidet letztlich ein Gericht, ob die Frau weiter stören darf oder nicht. Vielleicht kommt es aber gar nicht soweit, weil sie womöglich dann doch von selbst auszieht. Die Chance besteht immerhin.

Ich würde Dir vorschlagen, nun einen Rechtsanwalt zu beauftragen, um den Vermieter zur Abmahnung und ggf. weitere Schritte zu veranlassen. Er/sie kann Dir auch sagen, um wieviel die Miete gemindert werden kann.

Viel Glück dabei!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.
Sybille1111 
Fragesteller
 08.08.2019, 16:49

Danke: sag mal, könntest du entsprechende Paragraphen auflisten- ich muss ja jetzt zusehen, dass ich dem antworte. Oder eine entsprechende Seite?

0
bwhoch2  08.08.2019, 17:06
@Sybille1111

§536 BGB, Gebrauchstauglichkeit der Wohnung und Erhalt dieser.

Wird man dauernd belästigt und gestört, so ist diese beeinträchtigt. Wenn z. B. ein Dauergeräusch nachts so laut aus dem Keller in die Wohnräume dringt, muss der Vermieter das auch abstellen.

Für solche Fälle, wie Deinen, gibt es die Hausordnung. Diese enthält normalerweise Passagen, die das friedliche Zusammenleben im Haus betreffen. Z. B. Ruhestörung. Alle Mieter müssen sich daran halten und als Mieter hat man das Recht, dass auch andere die Hausordnung einhalten und kann verlangen, dass der Vermieter Maßnahmen dazu ergreift. Tut er das nicht, s. o.

Ansonsten empfehle ich Dir, nach Urteilen zu googeln.

0
ErsterSchnee  08.08.2019, 22:18
@bwhoch2

Der Vermieter WILL ja Maßnahmen ergreifen - aufgrund ihrer Beschwerde. Nur dass er ohne Beweise nichts ausrichten kann - und die will sie nicht liefern...

0
bwhoch2  09.08.2019, 14:29
@ErsterSchnee

Natürlich liegt es an ihr, kräftig mitzuhelfen. Aber Zeugen, die sie benennt, will der Vermieter nicht akzeptieren.

Im Grunde hat sie zwei Möglichkeiten: Entweder, sie bringt den Vermieter zum Handeln durch MIetminderung oder sie sucht sich eine andere Wohnung, um dem Zirkus zu entkommen.

In vielen Fällen hat sich die zweite Möglichkeit, als die bei weitem bessere heraus gestellt, denn gerichtliche Verfahren dauern sehr lange und das Ergebnis ist sehr ungewiss.

Ihr Vorgänger hat es vorgemacht. Der hat wohl jetzt seine Ruhe.

0

Du erwartest hier reichlich viel, deshalb bist Du beim Mieterbund, bzw. Mieterverein sicher besser aufgehoben als in einem Laienforum.

... was hat denn Dein Vermieter mit Deiner Privatfehde am Hut?

Bei uns sind zuständig die Ordnungsbehörden und gut ist!

Zitat:

Lautes Schreien, Zetern und Zanken, das über einen längeren Zeitraum andauert, ist eine Ordnungswidrigkeit und ein Fall für das Ordnungsamt. Fliegen bei den Nachbarn regelmäßig die Fetzen, sollte ein Lärmprotokoll angefertigt und an den Vermieter oder die Ordnungsbehörden weitergegeben werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung