Das wird Dir vor einer Operation niemand so genau sagen können. Erst wenn eine Opertion stattgefunden hat kann man anhand der Gewebeprobe genau feststellen ob Tumor und welcher Art.

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Das kommt zunächst darauf wonach eine eventuelle Verurteilung erfolgt, nach Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht.

Bei Jugendstrafrecht wird es ein paar Sozialstunden geben. Sozialstunden werden lediglich im Erziehungsregister eingetragen. Eintragungen im Jugendregister kommen in kein Führungszeignis und werden gelöscht wenn Du 24 Jahre alt wirst.

Wenn Erwachsenenstrafrecht angewandt wird, wird es eine Geldstrafe geben, so um die 30 - 60 Tagessätze. Diese Strafe wird ebenfalls nicht in ein Führungszeignis aufgenommen, da dort nur Strafen von mehr als 90 Tagessätzen eingetragen werden.

Es kann aber auch passieren dass das Verfahren gegen Auflagen eingestellt wird. Eingestellte Verfahren kommen ebenfalls in kein Führungszeugnis.

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Warum wohl hat "Mutti" sie damals "wegbefördert". Es hat zwar lange gedauert bis sie bemerkt hat welche Natter sie sich da herangezüchtet hat, dann hat sie aber entsprechend gehandelt.

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Es reicht wenn man die vier Grundrechenarten beherrscht um festzustellen das man recht gut dabei wegkommt gegenüber dem was man an Ausgaben hat wenn man für sich selbst sorgen muss.

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Ich bin mir mittlerweile nicht mehr sicher, ob ich tatsächlich halten oder trotzdem in die Kreuzung fahren soll.

Lass dich von solchen Deppen nicht verunsichern, Du hast es genau richtig gemacht.

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1000€ Landesverkehrdienst

Da müsste geklärt werden was das genau ist bzw. wie es zustande kam. Der Rest dürfte in die RSB fallen.

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Das Du nicht gefahren bist dürfte ja klar ersichtlich sein. Du kannst die Angabe des Fahrers verweigern und musst das nicht mal begründen. Eine Fahrtenbuchauflage ist beim erstenmal nicht zu erwarten, eine entsprechende Androhung für das nächstemal könnte kommen.

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Auf die Notwehr hat das keinen Einfluss. Allerdings gibt es nebenher ein Ermittlungsverfahren wegen Verstosses gegen das Waffengesetz.

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Diese Thema ist zu komplex um es hier zu beantworten. Die allgemeine Grundlage zur Beantwortung Deiner frage findest Du hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg/

in den §§ 5 - 16. Wobei zu bedenke ist, dass es mittlerweile in jedem Bundesland eigene Gesetze für den Justizvollzug gibt, die vom StVollZG abweichen können.

Wenn Du dann noch Fragen hast melde Dich.

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ich soll probewohnen machen

Mach das doch erstmal. Versuche aber zumindest Deine bereits vorhandene Abneigung zu überwinden und das Ganze neutral anzugehen.

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Die Versicherung wird den Schaden regulieren, sich aber danach an Dir schadlos halten.

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ich will dich nur vor bösen Augen beschützen.

Sieh zu das Du von ihm wegkommst, der hat nicht mehr alle Latten am Zaun.

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