ABMAHNUNG-Fristlose Kündigung (Schimmel)?

9 Antworten

Hast du denn schon mit dem Mieter über dir gesprochen um herauszufinden, woher das Wasser an deiner Zimmerdecke kommt?

Die Abmahnung ist unbeachtlich, wenn du nicht der Verursacher des Schimmels bist. An der Zimmerdecke kann ich keinen Schimmel sehen. Der Schimmel über der Fußbodenleiste kann doch nicht vom Wasserschaden über dir stammen !

Die Androhung eine fristlosen Kündigung würde in eine fristlose Kündigung münden, wenn du wiederum als Verursacher für Schimmel in deiner Wohnung abgemahnt werden müsstest.

Fordert denn der Vermieter von dir die Schimmelbeseitigung?

Wendet euch Montag an einen Mieterverein, die sagen euch für wenig Geld (50-80 Euro pro Jahr), wie es weitergeht, helfen, die entsprechenden Schreiben aufzusetzen etc. Der Rat dort ist juristsch sicher, da sind Fachleute, die kennen die Gesetze und Bestimmungen.

Bevor du selber rangehst, hol dir dort Rat ein, auf ein paar Tage kommt es jetzt nicht mehr an. Nimm Bilder, Mietvertrag und alles, was du sonst noch dan Dokumenten, die die Wohnung betreffen, hast, mit. Sprech auch mit dem Nachbarn, was er über den Wasserschaden weiß. Sammle Munition.

Die Kündigung ist in jeder Hinsicht nichtig. Völliger Blödsinn. Widerspreche schriftlich und formlos der Kündigung. Dokumentiere die Zustellung, mit Einschreiben oder Zeugen. Zur Sicherheit.

Es ist ganz klar zu sehen, dass es sich um einen Wasserschaden handelt.

Ich würde Montag den Mieterschutzbund oder einen RA zu Rate ziehen.

Hier als Beispiel (kenne deinen Wohnort ja nicht) Berlin.

https://www.berliner-mieterschutzverein.de/mietrecht/wohnungsm%C3%A4ngel/feuchtigkeit-schimmel/

und allgemeine Info.

https://www.focus.de/immobilien/mieten/gutachten-mietminderung-klage-so-wehren-sie-sich-bei-schimmel-in-der-wohnung_id_3510216.html

Schimmel ist für Vermieter ein rotes Tuch und wird immer wieder versucht auf den Mieter abzuwälzen. Falsches Lüften ist fast immer das Argument schlechthin. War der Vermieter vor Ort? Warum behauptet er das? Der Wasserschaden ist ihm doch auch bekannt.

Aus eigener Erfahrung kann ich dir nur empfehlen, Mietverein oder RA einzuschalten, schon gar wenn mit Abmahnung und fristloser Kündigung gearbeitet wird. In meinem Schimmelfall, wäre ich ohne Anwalt des Mieterschutzvereins auf fast 9000€ sitzen geblieben. Der Mieterverein kostet 80 - 100€ jährlich und stellt bei Bedarf einen Anwalt, Gutachter etc. Lohnt sich!

Nimm die Abmahnung und Kündigungsdrohung wirklich so ernst, dass du dir Unterstützung suchen solltest.

Nichts am Schimmel machen, der Anwalt wird vermutlich ein Schimmelgutachten erheben lassen.

Ich wünsche dir dir richtige Entscheidung und viel Erfolg.

sirigel  21.09.2019, 22:39

......dir die richtige.....

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Sie können gegen die Kündigung Widerspruch einreichen. Das ist kein Grund für eine fristlose Kündigung. Schriftlich dem Vermieter senden, mit der Begründung, dass der Schimmel durch Baumängel hervorgerufen wird.

Sie sollten einen Gutachter beauftragen, der sich das ansieht. Es muss allerdings ein Sachverständiger für Baurecht sein. Den müssen Sie allerdings selbst bezahlen.

Schreiben Sie dem Vermieter, dass Sie einen Gutachter beauftragen werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Jahrzehntelange Erfahrung
wegen Wasserschaden von oben gebildet.

Ist das belegbar ?

Lohnt sich nun selber gegen Schimmel zu bekämpfen ?

Als Laie hast du keine Chance den Schimmel selbst zu bekämpfen.

 eine Abmahnung-Androhung fristlose Kündigung,

ist in der Form vom VM ungültig.

weil wir angeblich nicht ausreichend bzw. falsch heizen und lüften.

muss vom VM nachgewiesen werden.

*Ein Wasserschaden kann eintreten, wenn es an der Bausubstanz liegt, z.B. ein renovierungsbedürftiges oder ein Haus älteren Baujahrs ist und lange keine Investitionen getätigt wurden. Risse im Mauerwerk können immer auftreten. Zur Beseitigung der Schäden ist der VM verantwortlich.

*Beim Foto 1 sieht es nicht danach aus, als wenn ihr falsch gelüftet hättet denn das ist schon ein massiver Schaden durch Wassereintritt.

*Sollte der VM keine entsprechende Versicherung haben, muss er für eintretende Schäden selbst aufkommen.

*Da der VM in der Beweispflicht ist, kann ein Sachverständiger eingeschaltet werden, die entstehenden Kosten gehen zu seinen Lasten.

welche Rechte haben wir in diesem Fall?

Nimm als Grundlage § 535 BGB

Bevor du dich an einen RA oder Mieterverein wendest, was Geld kostet, würde an deiner Stelle zunächst einmal die hier gegebenen Kommentare auswerten, die wichtigen Elemente zusammenfassen und schriftlich per Einwurfschreiben an den VM senden mit einer Frist zur Stellungnahme innerhalb von 7 Tagen.

Weise vorsorglich ( § 535, 536 und 536a BGB ) darauf hin, dass du ein Recht auf Mietminderung hast und die Schimmelbildung gesundheitsschädlich ist.

Du kannst auch darauf hinweisen, wenn sich der VM nicht an die vorgegebene Frist sowie eine Stellungnahme hält, dass du in dem Fall selbst eine Fachfirma zur Beseitigung der Schäden zu seinen Lasten beauftragen wirst.

Bedenke : der VM hat dir eine Androhung ausgesprochen und das gleiche Recht steht dir auch zu. Zu 95 % wird er den kürzeren ziehen. Wahrscheinlich glaubt er nicht das sich ein Mieter wehrt, denn die meisten haben Angst und kennen sich mit Gesetzen nicht aus....trifft aber auch VM welche die Gesetze nicht kennen oder zumindest, wie man damit umzugehen hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
AnitaBach  22.09.2019, 07:51

Beste Antwort!

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