Hilfe Geld von Karte gestohlen, was tun?
Hallo zusammen,
ich war vor zwei Tagen in der Stadt und habe jetzt bemerkt das mir einfach Geld abgebucht wurde.
Ich vermute mal es war mit der "kontaktlos Zahlen" Funktion meiner Karte weil ich sie ganze Zeit bei mir hatte. Mir wurde nämlich genau 25€ abgebucht.
Was kann ich jetzt machen? Polizei? Bank?
Habe ich realistische Chancen das Geld zurück zu bekommen?
Danke!
6 Antworten
Das ist eigentlich kein Problem. Es ist ja eine bargeldlose "Überweisung". Im Kontoauszug steht die Kontonummer, auf die überwiesen wurde. Wenn das bei dir nicht steht, findet die Bank heraus, wohin das Geld floss. Die Bank wird das nicht zurückrufen können, weil die Transaktion ja von dir "genehmigt" wurde. Überweisungen können in den seltensten Fällen zurückgerufen werden. Nur dann, wenn die Bank die Bezahlung nicht schon getätigt hat.
Mit den Kontodaten würde ich zur Polizei gehen. Wenn es sich nicht um ein gefaktes Konto* handelt, finden sie den Täter.
*) beispielsweise ein mit gestohlenen persönlichen Daten eröffnetes Konto, wird in der Regel sofort leergeräumt. Inhaber ist nicht Täter.
Wende dich an deine Bank. Dort wird dann geprüft wo das Geld abgebucht wurde. Wurde es dir wirklich unrechtmäßig abgebucht, hast du Chancen das Geld wieder zu bekommen.
Wenn du die Karte hast, kann es nicht bar ausgezahlt worden sein. Wenn es überwiesen wurde, steht auf dem Kontoauszug, wohin.
Fazit: Kontoauszug kontrollieren.
Und dann nochmal genau überlegen, ob es nicht doch du warst.
Für den (kuriosen) Fall, dass du es nicht warst, wäre die Verfolgung dann leicht.
Ich war es sicher nicht!
Was kann ich konkret machen wenn ich weiß wohin das abgebucht wurde? (Es steht einfach E-Payments und die Zeit wann das abgebucht wurde, nichts von einem Geschäft etc das ich kenne)
Irgendwas vielleicht mit Paypal und Co bezahlt? Vielleicht bei ebay eingekauft?
Nein... wie gesagt, zu dieser Zeit war ich in der Stadt spatzieren
Hat jemand deine tan? Ich würde es so machen, wie unaufhaltbar sagt, zurückbuchen lassen.
Das Gerät, mit dem das gemacht wurde, müsste ermittelbar sein, ebenso wie das Konto wohin es geflossen ist. Die Bank wird das nicht interessieren, sie gibt Dir die Kohle wieder und fertig.
Dass die Bank den Schaden übernimmt, glaube ich nicht wirklich. Hast du dafür Beispiele? Da wäre ja die nächste Betrugsmasche möglich: Du ziehst bei mir verabredet Geld ab, und ich bekomme das von der Bank wieder.
Es ist eine unberechtigte Abbuchung, die ich nicht veranlasst habe und auch nicht autorisiere. Kann man mir, Stichwort grobe Fahrlässigkeit, vorwerfen, dass ich meine EC-Karte in der Geldbörse in meiner Jeanshosentasche trage? Ich denke Nein.
Wa ist wenn jemand unberechtigt von meine Kreditkarte abbucht? Ich widerspreche und bekomme die Kohle zurück.
Du kannst eine Überweisung schlicht nicht zurückrufen. Das geht einfach nicht. Nur wenn diese noch nicht überwiesen wurde.
Da das hier bestimmt schon geschehen ist, hat er Pech oder muss das Geld zivilrechtlich zurück holen.
Sorry, wieso Überweisung? Es wurde unberechtigt Geld mittels der eigenen Karte abgebucht? Oder lese ich die Frage falsch?
Nein, eine Abbuchung.
Überweisung gleich ich weise aktiv an.
Abbuchung gleich der andere holt mit meinem Einverständnis Geld von meinem Konto.
Möglich ist dies nur im Falle eines unberechtigten Geldeinzugs per Lastschrift. Eine Zahlung per EC-Karte wird sofort ausgeführt; online. Die Abbuchung des Betrages auf dem Konto des Käufers erfolgt unverzüglich. Eine Rückholung des Betrages durch die Bank ist nicht möglich. Will der Käufer sein Geld nach Zahlung per EC-Karte zurückhaben, muss er sich an den Verkäufer wenden.
siehe Sparkasse.
Es bleibt dabei, eine (SEPA-)Lastschrift ist keine Überweisung.
Da gebe ich dir recht.
Es bleibt aber auch dabei das man das Geld nicht zurückbekommt.
Interessehalber habe ich mit meiner Hausbank Rücksprache gehalten, ich habe konstruiert meine Karte sei verloren gegangen. Die Bank würde den durch unberechtigte NFC-Zahlungen enstehenden Schaden ersetzen, somit also max. 5x25 Euro in meinem Fall. Beim 4. oder 5. Nutzen der NFC-Funktion würde dann automatisch doch die PIN abgefragt, also ist danach Schluss.
Das hängt, wie ich beruflich weiß, damit zusammen, dass man zwar die Karte gegen unberechtigte Nutzung sperren kann (sowohl PIN- als auch Lastschrift-Verfahren), nicht aber die NFC-Funktion.
Jetzt wäre demnach die Frage, wie der FS seine Bank davon überzeugen kann, dass meine Karte widerrechtlich und von mir unbemerkt angezapft wurde.
Es handelt sich um ein System der Bequemlichkeit und Geschäftsförderung, den Ausfall, der durch so "Kleinigkeiten" entsteht nehmen die Banken inkauf und lassen uns alle daran teilhaben.
Von der Bank zurückbuchen lassen.
Geht bei Überweisungen zu 99,9% nicht, weil das Geld schon von der Bank überwiesen wurde, bevor man das merkt.
Kann man den Täter zurückverfolgen, oder kommt dann das Geld von der Bank?