Was soll der Arzt Deiner Meinung nach machen, wenn der Patient nicht über die Möglichkeit verfügt zu sagen, was das Problem ist?

Nicht, dass ich falsch verstanden werde: ich bin dafür, dass jeder Patient Behandlung erfährt.

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Polizei wurde informiert weil Hund im Auto alleine war?

Hallo miteinander, das hier ist nach extrem viel mitlesen dann auch mal meine erste eigene Frage hier.

Also...

Ich bin gestern nur kurz Katzen Futter einkaufen gewesen dieses ganze Prozedere hat nicht lange gedauert und es war später Abend also Temperatur technisch nichts dramatisches für die voraussichtliche Zeitspanne. (Auto stand auch direkt vor dem Laden also alles nicht weit weg / gut Einschätzbar)

Als ich dann schon ihm Auto war und noch kurz was gemacht habe weil ich nicht gleich losgefahren bin stand dann auch schon die Polizei neben mir und haben mir zu verstehen gegeben das es um mich gehen würde.

Prinzipell finde ich es wirklich schön zu sehen das sich Menschen noch um andere Sachen kümmern ausser sich selber und der Grundgedanke ist top. An diesem Tag in der Situation allerdings komplett überzogen, naja wie dem auch sei.

Ich hatte denn Polizist dies genau so auch gesagt weil ich auch dachte das das schnell wieder erledigt ist. Aber ist ja die Polizei also naja hätte ich mir ja denken können.

Mein Hund ist ein Mali labi Mischung und hat deshalb halt auch einen eckigeren Kopf und stehende Ohren. Ist aber eine super liebe und macht keiner fliege was.

Der Polizist eh total unfreundlich "beißt der mich jetzt wenn wir denn aus dem Auto lassen?"

Meinte ich natürlich nein aber wieso sollten wir denn den Hund jetzt aus dem Auto lassen.

Er

"ja ich muss mich ja schließlich über den gesundheitlichen Zustand in Kenntnis setzen"

Gut dachte ich mir is ja nix dabei.

Er hat sich denn hund viel angeschaut und natürlich gings ihr gut. Was mich aber vorallem gestört hat und was einfach eine sauerei ist ist folgendes.

Er

"was ist denn das für ein Hund?"

Labrador Mali Mix

Er

"Nein, bei der Kopf Form ist da kein labi mit drin das ist irgendein pitbull Mix, den verkaufen sie nur so sonst könntest denn garnicht halten. Ist der gemeldet in der Stadt?"

Während der Besichtigung hat er auch komplett übergriffig meinem Hund die lippe hoch gezogen um sich die Zähne anzuschauen. Und ich denk mir so wtf. Darf der das alles eigentlich. Ging auch zu schnell alles das man ihrgendwie hätte reagiert.

Ist da ihrgendwas dabei was vielleicht sogar Strafrechtlich relevant ist?

Danke schonmal fürs lesen.

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Das Gegenteil wäre die Bild-Schlagzeile "Polizei lässt trotz Nachricht Hund im Auto verrecken". (Ja, ist überspitzt)

Mal kurz überlegt, was die Polizisten gemacht haben. Man ist einer Meldung nachgegangen und einer hat geschaut, ob was mit dem Tier ist. Zudem glaubte er, Ahnung von Hunderassen zu haben. An welcher Stelle ist denn Dir und dem Tier Unrecht getan worden?

Mir geht es massiv auf den Senkel, dass egal was war, immer die Frage kommt "Durften die das?".

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Aus solchem Grund gibt es die Kfz-Haftpflichtversicherung.

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Es.kommt darauf an, nach welcher Vorschrift (also warum) sie eingestellt wurden.

Wegen Geringfügigkeit, weil es andere schwerere Vorwürfe gab, weil ein Tatnachweis nicht gelungen ist.........

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Ich glaube, das wird nichts. Polizeibeamte müssen mit Erlebnissen und Menschen umgehen, die sich manch einer nicht vorstellen kann. Wer da nicht die Gewähr bietet, psychisch stabil zu sein, sollte sich gar nicht erst bewerben, er tut sich und den Kollegen keinen Gefallen.

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Klar, die Polizei muss die Regierung vor dem Volk schützen. *kopfschüttel

Alle Beamten bekommen Pensionen, alle Anspruchsberechtigten bekommen Rente.

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Wer neben Dir steht, sieht das Kennzeichen nicht. Das wollten sie ablesen, schätze ich. Wer um die Uhrzeit fährt ist entweder voll oder Bäcker auf dem Weg zur Arbeit, da schaut man schon mal.

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Vermieter stiehlt Überwachungskamera aus Tiefgarage?

Rechtsfrage strafrecht/ Mietrecht

Vermieter stiehlt die Überwachungskamera eines Mieters in der Tiefgarage, Kamera war zur eigenen Sicherheit für PKW und andere Fahrzeuge, er bringt diese dann zur Polizei, macht Selbstanzeige, Kamera wird dort beschlagnahmt, gilt zunächst als Beweismittel, oder Tatmittel? Verfahren gegen Vermieter wird eingestellt, mit der Begründung dass er sich daran nicht bereichern wollte. Der Grund warscheinlich, es störte ihn die Kamera und er vermutet Aufzeichnungen, die über die normale Überwachung hinausgeht,

Kamera wird von der Staatsanwaltschaft immer noch einbehalten, Mieter meldet sich bei Staatsanwaltschaft und fordert die Kamera zurück. Kamera wird nicht ausgehändigt und Mieter bekommt ein Schreiben dass diese Kamera inklusive SD-Karte nun im Strafverfahren wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes als Tatmittel gegen ihn geführt wird. Mieter hat bisher keine Mitteilung eines Strafverfahrens wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes erhalten, genauso wenig eine Benachrichtigung dass die Kamera richterlich eingezogen wird, das heißt es fehlt hier eine richterliche Anordnung. Des Weiteren weiß der Mieter davon, dass illegal erworbene Beweismittel nicht in einem anderen Strafverfahren gegen eine Person verwendet werden dürfte, die Kamera wurde ja ursprünglich vom VM entwendet. Beweisverwertungsverbot oder ähnlich. Was soll Mieter jetzt tun? nochmal einen Brief an die Staatsanwaltschaft schreiben mit dem Hinweis auf dieses Beweisverwertungsverbot da Videokamera ursprünglich gestohlen wurde, oder abwarten bis das Verfahren gegen ihn eröffnet wurde und dann erst reagieren? Ist hier ein Rechtsanwalt von Nöten, oder schafft das der Mieter mit eigenen Schreiben selbst? Wie soll Mieter argumentieren? Miete hat miet und allgemeinen Rechtsschutz, hilft dieser?

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Es braucht ja keine richterliche Anordnung für die Beschlagnahme von Beweismitteln, es sei denn, der Betroffene widerspricht der Maßnahme.

Ein Tatmittel kann im richterlichen Urteil eingezogen werden. Das ist aber am Ende des Verfahrens, nicht am Anfang.

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Es ist Reisenden nicht erlaubt, Lebensmittel einzuführen aus Ländern außerhalb der EU.

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Ein Beschuldigter muss zu einer Vernehmung bei der Polizei nicht erscheinen. Nachdenklich macht mich das mit dem "... nicht einmischen...", Du bist Beschuldigter im Strafverfahren, Du bist mittendrin statt nur dabei, involviert vom Feinsten.

Was meinst Du dann mit nicht einmischen wollen?

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Der Klassiker. Betrug vom Feinsten. Ciao Geld.

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Es geht nicht gegen Dich, Du bist Zeuge. Wer hier vorschlägt, einen Anwalt vorzuschicken, hat ein spezielles Rechtsverständnis oder schlicht keine Ahnung.

Ist die Vorladung von der Polizei "auf Anordnung der Staatsanwaltschaft " erfolgt, hast Du zu erscheinen und auszusagen. Ist sie nur von der Polizei ohne den obigen Zusatz, musst Du nicht hin.

Denke aber daran, es mag der Tag kommen, an dem Du selber auf Zeugenaussagen angewiesen bist.

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Mit jedem Urteil wird auch der Unrechtswert der Tat beurteilt, die kriminelle Ernrgie, die aufgewendet wurde, um anderen zu schaden. Gewerbsmäßig bedeutet, dass der Täter sich von dem Schaden anderer ein gutes Leben ermöglicht hat, dauerhaft. Und wenn Dich schwerer Betrug interessiert, lies Absatz 3 des 263 StGB. Da sind besondere Merkmale zu erfüllen, die eben strafverschärfend sind bis zu 10 Jahren.

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