Die Person normal und angemessenem Respekt ansprechen und gut ist es.
Was soll der Arzt Deiner Meinung nach machen, wenn der Patient nicht über die Möglichkeit verfügt zu sagen, was das Problem ist?
Nicht, dass ich falsch verstanden werde: ich bin dafür, dass jeder Patient Behandlung erfährt.
Ja, sind sie.
Das Gegenteil wäre die Bild-Schlagzeile "Polizei lässt trotz Nachricht Hund im Auto verrecken". (Ja, ist überspitzt)
Mal kurz überlegt, was die Polizisten gemacht haben. Man ist einer Meldung nachgegangen und einer hat geschaut, ob was mit dem Tier ist. Zudem glaubte er, Ahnung von Hunderassen zu haben. An welcher Stelle ist denn Dir und dem Tier Unrecht getan worden?
Mir geht es massiv auf den Senkel, dass egal was war, immer die Frage kommt "Durften die das?".
Aus solchem Grund gibt es die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Soweit ich weiß musst Du Dich in einem bestimmten BMI-Bereich bewegen.
Das lässt sich in Euro wohl nicht berechnen. Man könnte hypothetisch die Anzahl der Leute mit dem anteiligen Gehalt plus Fahrzeuge etc. hochrechnen. Das macht aber keiner.
Was Strafverfolgung kostet, spielt selten eine Rolle.
Ein vollstreckbarer HB beinhaltet das Recht, die Wohnung des Gesuchten zu dessen Festnahme zu betreten, wenn es verhältnismäßig ist; auch eine Türöffnung durch Schlüsseldienst gehört dann dazu.
Einbrechen würde ich das jetzt nicht nennen.
Hier darf jeder Spinnef (fast) alles ausrufen, ein Königreich Preußen, ein Kalifat. Nur aktiv sein in dieser Richtung darf man nicht.
Es.kommt darauf an, nach welcher Vorschrift (also warum) sie eingestellt wurden.
Wegen Geringfügigkeit, weil es andere schwerere Vorwürfe gab, weil ein Tatnachweis nicht gelungen ist.........
Ich glaube, das wird nichts. Polizeibeamte müssen mit Erlebnissen und Menschen umgehen, die sich manch einer nicht vorstellen kann. Wer da nicht die Gewähr bietet, psychisch stabil zu sein, sollte sich gar nicht erst bewerben, er tut sich und den Kollegen keinen Gefallen.
Klar, die Polizei muss die Regierung vor dem Volk schützen. *kopfschüttel
Alle Beamten bekommen Pensionen, alle Anspruchsberechtigten bekommen Rente.
Wer neben Dir steht, sieht das Kennzeichen nicht. Das wollten sie ablesen, schätze ich. Wer um die Uhrzeit fährt ist entweder voll oder Bäcker auf dem Weg zur Arbeit, da schaut man schon mal.
Es braucht ja keine richterliche Anordnung für die Beschlagnahme von Beweismitteln, es sei denn, der Betroffene widerspricht der Maßnahme.
Ein Tatmittel kann im richterlichen Urteil eingezogen werden. Das ist aber am Ende des Verfahrens, nicht am Anfang.
Es ist Reisenden nicht erlaubt, Lebensmittel einzuführen aus Ländern außerhalb der EU.
Ein Beschuldigter muss zu einer Vernehmung bei der Polizei nicht erscheinen. Nachdenklich macht mich das mit dem "... nicht einmischen...", Du bist Beschuldigter im Strafverfahren, Du bist mittendrin statt nur dabei, involviert vom Feinsten.
Was meinst Du dann mit nicht einmischen wollen?
Der Klassiker. Betrug vom Feinsten. Ciao Geld.
Es geht nicht gegen Dich, Du bist Zeuge. Wer hier vorschlägt, einen Anwalt vorzuschicken, hat ein spezielles Rechtsverständnis oder schlicht keine Ahnung.
Ist die Vorladung von der Polizei "auf Anordnung der Staatsanwaltschaft " erfolgt, hast Du zu erscheinen und auszusagen. Ist sie nur von der Polizei ohne den obigen Zusatz, musst Du nicht hin.
Denke aber daran, es mag der Tag kommen, an dem Du selber auf Zeugenaussagen angewiesen bist.
Für ihn wurden die identischen Regeln angewandt wie für andere auch, er erfüllte die entsprechenden Voraussetzungen. So what?
Mit jedem Urteil wird auch der Unrechtswert der Tat beurteilt, die kriminelle Ernrgie, die aufgewendet wurde, um anderen zu schaden. Gewerbsmäßig bedeutet, dass der Täter sich von dem Schaden anderer ein gutes Leben ermöglicht hat, dauerhaft. Und wenn Dich schwerer Betrug interessiert, lies Absatz 3 des 263 StGB. Da sind besondere Merkmale zu erfüllen, die eben strafverschärfend sind bis zu 10 Jahren.