Oder muss er dann jahrelang in die Psychiatrie?

Genau das, bis fest steht, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht.

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und auch beim Notfall einsetzen. 

Dafür braucht es keinen Waffenschein, sondern eine Notwehrsituation. Ohne die ist auch mit Waffenschein die Nutzung verboten.

Aber die würde doch eigentlich gar nichts bringen, 

Genau. Eine Schreckschusswaffe eignet sich kaum zur Selbstverteidigung

Da wären doch Luftdruckwaffen besser. Wie kann man denn so welche Waffen mit nach draußen nehmen?

Dafür brauchst du einen Waffenschein. Ein kleiner Waffenschein ist nur für Schreckschusswaffen.

Den Waffenschein bekommst du aber nicht.

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Sterbehilfe? Für austherapierte Todkranke ja, aber nicht für Menschen mit psychischen Problemen.

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Zu zweit braucht man keine 3 Zimmer. Aber bei 2 Zimmern spielt sich das tägliche Leben dann eben komplett in dem Zimmer ab, welches nicht das Schlafzimmer ist.

Ich habe sogar 3,5 Zimmer gehabt, als ich alleinstehend war. Da musste nicht im Wohnzimmer oder der Küche gegessen werden, oder gebügelt, oder... oder... oder.

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Bei der Jagd kommt es eigentlich nur darauf an, ob das Kaliber bzw. die Geschossenergie für das bejagte Wild zugelassen ist.

Die von dir beispielsweise genannten Gewehre sind alle vom Kaliber jagdlich tauglich.

Ich habe selbst einen K98 im Kaliber 7,62x51, mit dem man jagen gehen könnte.

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Darf ich Proteinshake mitnehmen in die Stube in der Ausbildung zum FWD?

Du darfst so viel mitnehmen, wie du in deiner Unterkunft, oder besser gesagt, deinem Spind unterbringen kannst, ohne dass das die vorgeschriebene Ordnung in dem Schrank stört.

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Sich in gegenseitigem Einvernehmen Bilder zuzuschicken ist nicht strafbar. Wer behauptet, er wäre bereits 14 oder älter, kann sich später nicht darauf berufen, noch ein Kind zu sein.

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Wie sollte man sich in der Situation am besten verhalten? 

Genau so.

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Ein Hubschrauber stürzt ab. Punkt. Da gibt es für andere Länder nichts zu helfen. Da sind 3-4 Hansel zu bergen und notärztlich zu versorgen. Das war es.

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Eine Trunkenheitsfahrt kann man nur "inflagranti" feststellen und entsprechend zur Anzeige bringen. Nachträglich höchstens, wenn noch so viel Restalkohol da wäre, dass man das zurückrechnen kann.

Also ruhig bleiben, da passiert nichts.

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