Darf ich meine SimKarte als gestohlen bzw. verloren melden, wenn mein Handy von der Polizei beschlagnahmt wurde?

7 Antworten

Hallo Maximilianfreak,

es ist gar nicht notwendig die SIM - Karte als gestohlen zu melden.

Setz Dich mit der Telekom in Verbindung, teile denen mit, dass Du die alte Karte mit sofortiger Wirkung sperren lässt und bitte um die Zusendung einer neuen Karte.

Dieser Vorgang kostet eine geringe Gebühr um die 10 - 30 Euro und dauert ca. 2 - 3 Werktage.

Wenn die Fragen, was mit der alten Karte ist,  sag einfach die Halbwahrheit, nämlich dass das Gerät im Moment nicht mehr in Deinen Besitz ist und dass Du somit nicht an die im Gerät befindliche SIM-Karte herankommst.

Schöne Grüße
TheGrow


Kann ich die Sim-Karte als gestohlen melden

klar, noch dazu auf der Polizei; der Anbieter wird da eine Bestätigung wollen .....

Kannst Du nicht ohne Begründung eine Zweitkarte anfordern? Dann lügst Du nicht und machst Dich auch nicht strafbar.

Nein, das wäre strafbarer Betrug.


Maximilianfreak 
Fragesteller
 11.12.2015, 14:20

Ja deswegen eben. Ich bräuchte ganz dringend meine Simkarte wieder. Aber es geht einfach nicht. Schade :(

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rehgiiina  11.12.2015, 14:23
@Maximilianfreak

Wenn Du Straftaten begangen hast und Dein Gerät beschlagnahmt wurde, ist das Deine Schuld.

Stellt sich heraus, dass Dir nichts vorzuwerfen ist, muss die Strafverfolgungsbehörde Dir Deinen Schaden erstatten.

Fehlende "Kontakte" sind aber kein Schaden sondern Deine Dummheit, Deine Kontakte eben nicht ordentlich aufgeschrieben und gesichert zu haben

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TheQ86  11.12.2015, 14:22

Was laberst du? Im Äußersten Falle wäre dies Behinderung der Ermittlungsarbeiten. Aber die meisten Smartphones heute lassen sich auch ohne SIM benutzen und durchsuchen. Und das Sperren der SIM befreit den Anbieter ja auch nicht von seiner Informationspflicht den Ermittlungsbehörden gegenüber, wenn es einen Durchsuchungsbeschluss gibt

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rehgiiina  11.12.2015, 14:28
@TheQ86

Offensichtlich - vielleicht glücklicherweise - hast du keine Ahnung vom Strafrecht und den Rechten der Ermittler.

Liegt eine Straftat vor, ist der Entzug des Gerätes samt aller Daten rechtlich zulässig - zu Beweiszwecken. Der ist sogar gesetzlich für die Beamten verpflichtend.

Ohne SIM könnten Daten fehlen - das muss ein Ermittler nicht hin nehmen.

Die bei den Providern gespeicherten Daten ersetzen nicht die Kontaktliste.

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Im Fall erwiesener Unschuld ersetzen die Strafverfolger die Schäden - nicht aber den fehlenden Zugang zu nicht gesicherten Kontakten.

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DENKEN und INFORMIEREN ist besser als herum pöbeln.

Aber erst mal "blablabla....Ratgeber anpöbeln".

Herr, wirf Hirn vom Himmel !

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Nein,dein Handy wurde ja auch nicht ohne Grund eingezogen.