Per Einwurfeinschreiben hin und gut ist. Das Eintüten des Briefes mit Zeuge vornehmen und diesen auch zum Abschicken bei der Post mitnehmen. Fertig ist der Lack.

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Kripo nach Todesfall?

Vorne weg wir rufen an, nächsten Mittwoche sind es 14 Tage.

Und es geht hier nicht, um etwas Organisatorisches. Erbe und sowas haben wir dreimal durch...

Sondern eventuell findet sich jemand der Ähnliche Erfahrungen hat.

Wir haben 3 GS zwei Häuser nebeneinander. Davon gehört uns 1 GS und ein Haus zu 100% in den beiden anderen Grundbüchern steht mein Mann zu 50%.

Meine Schwiegermutter, die die andern 50% besitzt (83) ist im 2. Haus eingeschlafen. Nicht im Bett sondern am Boden liegend. Mein Mann hat während dem Anruf die Glasplatte vom Tisch von ihr genommen. Da dürfte Ein Fehler gewesen sein.

Jetzt meint der Notarzt unklare Todesursache. Und ruft die Kripo auf den Plan. Nach tausenden Fotos, hat man das Haus versiegelt.

Das wir nicht zum entsorgen von allen verderblichen Waren kommen und das ein Messi Haushalt der ersten Garde war. Ist ein, ich hoffe händelbares Problem. Reingelassen hat sie. seit sie vor 6 Jahren, hergezogen ist, niemanden. Wir haben die Klappbox mit Einkäufen bei ihr im Eingang abgestellt. Als sie die nicht reingeholt hat, war klar das man mal gucken sollte. Wir mussten die Hintertür aufbrechen...

Nur es kam seit 7 Tagen Niemand zum fragen, was warum wie. Das wir jedes Tatmotiv der Welt haben ist klar. Junior soll da rein. Wir kümmern uns seit 10 Jahren um alle 3 GS. Haben uns um die Sanierung gekümmert und das Geld liegt im Boden. Nur gibt es niemanden anderen, der erben könnte, mehr.

Laut Bestatter lag sie, als wir da waren, bei dem in der Kühlkammer, nicht in der Gerichtsmedizin.

Hatte jemand sowas schon. Ich meine die Polizei holt ( übertrieben)jeden zu Vernehmung, der einen Stinkefinger zeigt und hier nichts?

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Das Todesermittlungsverfahren leitet die Staatsanwaltschaft. Wendet euch doch an die ermittelnde Kripo.

Deine Aussage bezüglich der Polizeiarbeit lasse ich unkommentiert, weil Blödsinn.

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Eun Polizeibeamter kann sich jederzeit selbst in den Dienst versetzen, hat also alle Möglichkeiten.

Ob er aber, im Dienst oder dort, einem flüchtigen Einbrecher hinterherschiesst, ist wohl eher fraglich.

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Ich sag' mal so: Als die Grünen anfingen, ging es um Frieden, keine AKW und Umwelt. Als dann der Joschka nach der Macht griff stellte er fest, dass die Realität eine andere ist als im Sonnenblumenfeld zu sitzen und Müsli zu essen. Und Schwupps waren die Grünen in einer Regierung, die im Serbienkrieg mitmischen.

Will sagen, weiß der Gilb, wie sich die Landesverbände der Ego-one-woman-show entwickeln. Interessant wird es auf jeden Fall.

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Da.macht die Rechtsanwaltlobby nicht mit. In (jährlich zehntausenden von) Prozessen um die Schuldfrage lässt sich nämlich gut Geld verdienen.

Am Ende kommt fast immer eine Quote raus, für beide Unfallbeteiligten erhöhen sich die Prämien zur Versicherung und die Anwälte haben verdient.

Zwei Leidende gibt es hier, einmal die Allgemeinheit der Versicherten und die Gerichte, die sich um jede schei** 1500 Euro-Schramme am Auto kümmern müssen.

Dashcam-Pflicht? Nein.

Ende der Verteufelung der "wahllosen Eingriffe in Rechte anderer durch Aufzeichnung"? Ja.

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Das ist eine heikle Frage: Darf der Dienstherr von einem Vollzugsbeamten erwarten, dass er sich dieser Drogen enthält, selbst wenn deren Konsum legalisiert ist?

So wäre ja zum Beispiel eine Frage, ob der Grenzwert für Teilnahme am Straßenverkehr auch für das Tragen einer Dienstwaffe gilt. Und ob ich mich als Bürger gerne darauf verlassen möchte, dass der Polizist nicht semibekifft Dienst versieht.

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Hast ja recht, Amerika ist ja soooo unchristlich. Ironie off.

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Der Polizei fehlen dafür die rechtlichen Grundlagen, kaum zu fassen, aber wahr. Journalisten dürfen Klette und Garweg auf diesem Wege ausfindig machen, die Polizei nicht.

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Andere Antwort

Das klingt eher nach "Ich habe nichts zu Meckern." Oder aber man kann keine Kritik auf den Punkt bringen, denn stimmt die Aussage, müssen aus diesem Konzentrationsdefizit ja Fehler entstanden sein.

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Solche Dinge würden bei uns kommuziert, zudem würde eine solch hohe Summe sicherlich erst durch die Versammlung gehen. Was wiederum von der Geschäftsordnung nach Satzung abhängt.

Ich hänge an meinem Verein, ich würde zahlen.

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Vorsicht, bemängelt Du es und es ist was dran, wird das Dachgeschoss für Wohnzwecke gesperrt.

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Deine Erziehungsberechtigten haben das Recht, dabei zu sein, wenn Du hingehst.

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Jemand führt sich entgegen Verkehrsregeln auf der Straße auf wie auf einer Rennstrecke und bekommt dafür eine Jugendstrafe. In dem Fall erwarte ich dass überprüft wird, ob derjenige geeignet ist, ein Kfz zu führen!

Das eine, die Strafe für Fehlverhalten, hat mit dem anderen, Überprüfung der charakterlichen Eignung, nichts zu tun.

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Ganz einfach, neue Ermittlungen, neue Ergebnisse, Einstellung oder Anklage mit neuer Verhandlung.

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Das bedeutet, dass die Titel Diplom-Verwaltungswirt (FH) oder gleichwertig erwartet werden, evtl. auch Bachelor of Art oder Law, je nach Bundesland.

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