Was passiert wenn?

3 Antworten

Hallo MelinaNck,

Grundsätzlich hat der Absender des Geldes einen Herausgabeanspruch (Paragraph 812 BGB). Da der Empfänger der Fehlüberweisung ungerechtfertigt bereichert wurde, muss er den Betrag juristisch gesehen zurückgeben – allerdings nur so lange, wie er "bereichert" ist (Paragraph 818, Absatz 3 BGB).

§ 812 BGB Herausgabeanspruch:Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

Gibt der falsche Empfänger das Geld unmittelbar aus – zum Beispiel für einen Spontanurlaub – entfällt rechtlich gesehen die juristische Grundlage einer Rückforderung. Doch wird von den Gerichten die Tatsache der "Entreicherung" – das Geld ist ja weg – in der Regel nicht anerkannt. Sie müssen wohl oder übel das Geld zurückzahlen.

Fehlüberweisung – Wie muss ich mich verhalten? 

Wer feststellt, dass ungerechtfertigt überwiesenes Geld den eigenen Kontostand erhöht, kann dieses zurück überweisen oder auf seinem Konto belassen, bis er um sein Einverständnis zu einer Rückbuchung gebeten wird. Vom Vorhaben, das fremde Geld bewusst auszugeben, ist abzuraten.

Denn: Wusste der Empfänger von dem ungerechtfertigten Geldbetrag auf seinem Konto oder hätte es wissen müssen, kann dies durchaus juristische Konsequenzen nach sich ziehen. Vor allem bei höheren Beträgen werden es die Gericht dem Empfänger kaum abnehmen, dass dieser die Überweisung nicht bemerkt hätte. Zudem sind Bankkunden verpflichtet, ihren Kontostand regelmäßig auf seine Richtigkeit zu überprüfen.

Hat der Empfänger die Fehlüberweisung hingegen – vor allem bei kleineren Beträgen – nicht bemerkt und das Geld ausgegeben, macht er sich normalerweise nicht strafbar. Damit ist die Sache jedoch nicht erledigt. Zurückzahlen muss er den Betrag dennoch. Die Ausnahme: Niemand fragt danach. Die Verjährungsfrist für Rückforderungen beträgt drei Jahre.

Quelle

LG AppleFan909

Woher ich das weiß:Recherche

Mir hat mal eine Bausparkasse einen größeren Geld-Betrag irrtümlich überwiesen.

Zuerst kam ein netter Brief meiner Hausbank, dass ich das Geld bitte zurücküberweisen solle.

Als ich darauf nicht reagierte, kaum ein böser Brief der Bausparkassen, dass ich das Geld zurück überweisen sollte, weil es sonst sofort vor Gericht gehen würde.

Ich war einfach mal neugierig, was passiert und wie es abläuft. Deshalb hatte ich es einfach mal ausgesessen. :-)

Aber bei Überweisungen ist es ja klar, dass sie das Geld nachverfolgen können, wenn es nicht gerade ins Ausland verschwindet..

Das geht dann eher in Richtung Fundunterschlagung.

Es gibt einen lesenswerten Roman, dessen dramatische Geschichte basiert auf - sich jahrelang wiederholenden - "Fehlüberweisungen" 😉

Bild zum Beitrag

 - (Bankkonto, Reichtum)